Brille ins Wasser gefallen auf kleiner Bootsfahrt
Hallo,
Bekannter und Ich sitzen gerade im Schlauchboot auf einen See.
Gerade eben ist es leider zu einem Missgeschick passiert. Mein Bekannter ist auf dem Schlauchboot ausgeruscht und dabei bin ich ebenfalls hingefallen, da wir gerade dabei warnen einen Anker einzuholen.
Brille ist nun natürlich weg, haben zwar noch 20 Minuten danach gesucht, aber hoffnungslos.
Da der Tag nun aber nicht für Ihn versaut sein soll (hat die Befürchtung das er alles selbst zahlen muss), könnt Ihr uns vielleicht Hoffnung machen und sagen, dass es seine Haftpflicht zahlt.
7 Antworten
Ob es hier "Hoffnung" gibt, hängt von der konkreten Gestaltung des Privathaftpflicht-Versicherungsvertrages des Schädigers ab: Grundsätzlich sind Schäden durch Abhandenkommen bedingungsgemäß vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Einige Versicherer bieten jedoch die Möglichkeit, durch eine Klausel und gegen Mehrbeitrag solche Schäden abweichend von den AHB wieder einzuschließen. Ob diese Klausel hier vereinbart wurde, sollte der Versicherungsnehmer durch einen Blick in seine Unterlagen feststellen.
Nein, da zahlt die Haftpflicht nicht.
Das ist Pech, und er muß die neue Brille aus eigener Tasche zahlen.
Wie genau sollte es denn noch geschildert werden? Die Situation ist doch nun wirklich eindeutig beschrieben.
Dann erzähl doch mal: Wurde die Brille in dem Augenblick von jemandem getragen, oder lag sie irgendwo? Beides wäre möglich. Und ist der Bekannte wegen des Stolpern gegen ihn gefallen? Oder ging es anders ab?
Schön, daß Du das alles weißt. ;)
Das ist doch irrelevant. Es liegt doch kein Verschulden vor.
Woher weißt Du das? Ich kann das auf der Frage nicht ableiten.
Der Bekannte ist ausgerutscht. Hätte er nicht wissen müssen, daß der Boden des Bootes glitschig war? Hat er also nicht genug aufgepaßt? Falle er also die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht walten ließ, kann ihm schuldhaftes Verhalten durchaus angelastet werden.
Aus der Schilderung kannst Du doch lesen, dass die Brille von seinem Bekannten selbst war, der ausgerutscht ist. "Da der Tag nun aber nicht für Ihn versaut sein soll...." Es ist mir neu, dass MEINE Haftpflicht zahlt, wenn MEINE Brille ins Wasser fällt.
Auf meine Frage, um wessen Brille es gehe, gab es bis jetzt keine Antwort. Aber das hast Du ja auch gesehen.
Wir waren auf einem großen Schlauchboot. Als wir den Anker reinholen wollte, der aber ziemlich schwer unter Wasser ist, wenn er ziemlich tief liegt), standen wir so halb auf dem Boot wenn man das so sagen kann und er ist dann weggeruscht, dabei hat alles gewackelt und ich habe mich ebenfalls gepackt, dabei ist mir meine Sonnenbrille ins Wasser gefallen.
Es war also die Brille vom cromeberlin. Womit sich meine Vermutung erhärtet, daß die Versicherung eventuell bezahlen muß. Wenn der Bekannte unvorsitig war (nicht beachtet des rutschigen Bodens), dann hatte er wohl Schuld-
Da hast Du Recht. Ich hatte die Schilderung anders verstanden.
Okay, wenn er Schuld daran war, dass Deine Brille ins Wasser fiel, sollte er das seiner Haftpflichtversicherung melden.
Die Haftpflichtversicherung springt ein, wenn man anderer Leute Eigentum beschädigt oder verbummelt. -> http://de.wikipedia.org/wiki/Privathaftpflichtversicherung
Dazu muss es aber auch ein Verschulden geben und genau daran fehlt es hier.
Sogesehen war er doch aber Schuld, wäre er nicht hingefallen, wäre ich es auch nicht.
Nee, nee, So einfach ist das nicht. Es stellt sich die Frage, ob Dein Bekannter davon ausgehen konnte, daß der Boden rutschig ist oder nicht. Wußte er es, was hier wohl der Fall war, dann mußte er sich entsprechend vorsichtig bewegen. Nur dann hat er schuld.
im Zusammenhang mit Sehhilfen kommt es immer wieder zu den merkwürdigsten Umständen.
Wie willst du beweisen, dass du überhaupt eine Brille dabei hattest.?
Seit die Kassen da nichts mehr zuzahlen, wird das immer wieder probiert und mit schöner Regelmäßigkeit abgelehnt.
Denke anhand meiner schlechten Augenwerte sollte man erkennen können, dass ich dauerhaft eine Brille trage und sie eigentlich nie absetze.
Falls Du Dich mit Augenwerten auskennst, ich habe -4,75 auf beiden Augen.
Trotzdem kannst du nicht beweisen, dass du deine Brille nicht einfach selbst irgendwo kaputt gemacht hast. Die Versicherung wird ablehnen. Dann kannst du ja klagen.
Beweis ist einfach: Zeugenaussage
Die musst aber von der Versicherung nicht so ohne weiteres anerkannt werden. Es wird gerne Vergessen das es hier um eine zivilrechtliche Sache geht.
Das ist richtig. Aber wenn es zu einem Prozess kommt, ist es auf jeden Fall vorteilhaft, wenn man einen Zeugen hat. Das Bestreiten mit Nichtwissen durch die Versicherung ist dann nicht mehr ganz so einfach.
Ich verstehe nicht zu wirklich warum
a. eine Versicherung den Verlust bezahlten sollte
b. dein Bekannte dafür aufkommen muss?
Ihm ist ein Missgeschick passiert, nicht mehr und nicht weniger. Wenn dabei Deine Brille über Bord geht, dann ist das Dein Risiko. Auch wird die Versicherung bei so einer Geschichte zucken.
Wieso ist es mein Risiko? Darf ich als Brillenträger also nicht mehr aufs Wasser sozusagen gehen und viele andere Dinge im Leben auch nicht mehr tun?
Kann man so eindeutig nicht sagen. Für einen qualifizierten Kommentar bräuchten wir eine etwas genauere Schilderung des Vorgangs.