Brief vom Rechtsanwalt wegen angeblichem Tankbetrug. Könnte es ein gefälschter Brief sein?

6 Antworten

Klingt wirklich seltsam. Scheint naheliegend zu sein, dass jemand deine Kennzeichen "ausgeliehen" hat.

Hast du mal die Tankstelle kontaktiert? Ich würde vermutlich mal nachfragen, ob der Brief tatsächlich von denen ist. Möglicherweise ist das auch eine neue Abzocke: Mit Brief drohen, Kennzeichen aufdrucken und seine eigene Kontoverbindung aufdrucken.

Kann aber auch sein, dass die Tankstelle auf die Strafanzeige verzichtet und nur den zivilrechtlichen Weg gehen möchte. So bekommen sie ihr Geld und haben keinen weiteren Ärger mit dem Strafverfahren (Zeugenaussage etc.).

Mit den von dir gemachten Angaben, vor Allem dass du keinen Diesel fährst, sieht die Sache aber sehr gut gegen dich aus. Ich würde einfach Einspruch einlegen und den Sachverhalt aus deiner Sicht schildern.

Interesierter  15.04.2016, 22:31

Wenn die Tankstelle nur den zivilrechtlichen Weg gehen will und keine Polizei eingeschaltet hat, woher hat sie dann die Halterdaten zu dem Kennzeichen?

Das macht keinen Sinn. 

Ich würde mal ganz stark auf eine Betrugsmasche tippen. Tanken mit gefälschtem Kennzeichen. In diesem Fall wäre der Brief gefakt. 

Der Fragesteller täte gut daran, Strafanzeige zu erstatten.

Bomberos911  15.04.2016, 22:34
@Interesierter

Natürlich macht das Sinn!

Man kann eine Halteranfrage stellen. Das geht auch zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche.

Einfach mal "Halteranfrage" googlen.

Interesierter  16.04.2016, 01:39
@Bomberos911

Aber nur zur Durchsetzung von Ansprüchen aus im Straßenverkehr begangenen Verstößen wäre das möglich. 

Ein Diebstahl an der Tanke zählt hier nicht dazu. 

Ausserdem könnte anhand der Halterabfrage nur der Halter, aber nicht zwingend der Fahrer ermittelt werden. 

Deswegen wäre das Auskunftsersuchen abzulehnen. 

Bomberos911  16.04.2016, 12:08
@Interesierter

"Dabei ist darzulegen, dass die Angaben zur Geltendmachung, Sicherung oder Vollstreckung oder zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr oder zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße benötigt werden."

Dazu steht auf der Webseite des KBA: "Die Teilnahme am Straßenverkehr kann aktiv oder passiv sein (Täter, Schädiger, Opfer, Geschädigter usw.). Es genügt ein mittelbarer Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr. Die Teilnahme muss jedoch einen Bezug zum straßenverkehrlichen Geschehen haben."

Tanken steht auf jeden Fall im (zumindest mittelbaren) Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr. Das Problem, dass Halter und Fahrer nicht identisch sein müssen, hat man bei jeder Halteranfrage, auch wenn die Halteranfrage über die Polizei läuft, oder egal aus welchem Grund sie erfolgt.

Daher kann ich deiner Argumentation nicht ganz folgen.

Da wäre doch das naheliegendste, die Tankstelle anzurufen und das zu klären.

Stammt der Brief von denen, haben sie sicherlich auch eine Videoaufzeichnung. Damit dürfte vieles zu klären sein. Das wäre auch Beweismittel, das man der Polizei zukommen lassen sollte. Die Täter hätten da gleich mehrere Straftaten begangen.

Sollte sich das als Fake herausstellen, hat sich der Absender des Briefes ebenfalls strafbar gemacht. Da könnte auch ein Anruf beim Anwalt helfen, um Klarheit zu gewinnen.

Würde das nicht auf die leichte Schulter nehmen, da versucht jemand, dir einen reinzuwürgen. Und ob die Polizei da große Ermittlungen anstellt, ist auch nicht sicher.

Ich würde das ignorieren. Wenn wer was will, sollte doch die Polizei oder die Staatsanwaltschaft sich melden.

Eher unwahrscheinlich, dass es sich um "Abzocke" handelt. Die wäre Betrug und über feste Anschriften und Konten möglicherweise relativ gut recherchierbar...

Von meinem Kumpel in England weiß ich, dass das dort sehr verbreitet ist, Nummernschilder zu klauen und damit dann zu tanken und abzuhauen. Allerdings macht sich da niemand die Mühe, die Dinger wieder zurückzubringen und anzuschrauben.

Geh auf jeden Fall damit zur Polizei. Entweder bringst du die auf eine neue betrugsmasche oder du stellst dich dadurch frei vor weiteren nachstellungen durch die Anwälte...


Viereckigerhai 
Beitragsersteller
 15.04.2016, 22:17

Wie gesagt, ich war bei der Polizei um das anzuzeigen. Die fanden es allerdings auch merkwürdig das zu diesem Vorfall keine Strafanzeige gegen mich vorliegt.

Ich vermute mal, hier will sich einer einen Spaß mit dir machen oder versucht dich zu betrügen.

Grundsätzlich kann weder ARAL, noch deren Rechtsanwalt mit deinem Kennzeichen etwas anfangen. Eine Halterabfrage ist für diese Personen nicht möglich. Das kann nur die Polizei. Dazu wäre aber eine Anzeige nötig. 

Da keine Anzeige vorliegt, kann dieses Schreiben auch nicht echt sein. Ich würde dieses Schreiben mal mit zur Polizei nehmen und evtl. Strafanzeige erstatten, denn hier liegt der Verdacht auf fortgesetzten Betrug vor. 

Sivsiv  16.04.2016, 01:32

Wenn die Darlegung über den Rechtsanspruch plausibel ist kann das der Tankstellenbetreiber durchaus auch selbst. 

Interesierter  16.04.2016, 01:35
@Sivsiv

In diesem Fall wohl kaum, da über das Kennzeichen lediglich der Halter, aber nicht zwingend der Fahrer ermittelbar wäre. 

Da aber hier zweifellos nach dem Fahrer gesucht wird, müsste dieses Ersuchen abgelehnt werden. 

Viereckigerhai 
Beitragsersteller
 15.04.2016, 22:40

Danke für die Antwort. Strafanzeige habe ich erstattet.