Vermieter hört bis nachts laute Musik

10 Antworten

Du solltest über einen Zeitraum von z.B. 4 Wochen Art, Uhrzeit und Dauer des Lärms aufnotieren und dann die Vermieterin unter Angabe dieser Störungen, unter Hinweis auf die bestehende Hausordnung, auffordern, dies künftig zu unterlassen, da Du andernfalls bei Nichtbeachtung, die Miete um 15% mindern würdest.

Freddy328 
Beitragsersteller
 17.11.2010, 10:27

Aber so einfach kann ich die Miete doch nicht kürzen. Ich schätze für deine angegebenen 15% macht sie das auch zu selten. Das kommt wirklich nur etwa einmal die Woche vor.

schelm1  17.11.2010, 12:25
@Freddy328

Dann hören Sie doch auch auf hermzumeckern! Mein Gott, das ist ja schon schmezhaft, was Sie da in allen Ihren Vrfragen so von sich geben.

fragnet2010  17.11.2010, 12:26
@Freddy328

Einmal die Woche! Das ist richtig, richtig oft! Wie petebe schrieb, macht es so! Wenn Sie es nicht unterlässt, habt ihr das Recht, das Recht!!!, die Miete zu mindern. Übrigens: Sie kann euch wegen einer Mietminderung nicht kündigen. Die Lärmbelästigung eurer Vermieterin sind ein Mangel an der Mietsache und sie ist verpflichtet, Mängel zu beheben. Dass sie selbst in diesem Fall der Mangel ist, ist natürlich ulkig. Immerhin zahlt ihr ja Miete und habt damit auch das Recht, ungestört in eurer Wohnung zu leben. Perspektivisch solltet ihr euch vielleicht trotzdem überlegen, euch eine andere Wohnung zu suchen. Das kostet nämlich doch alles ganz schön Nerven, nicht wahr.

schelm1  17.11.2010, 12:28
@fragnet2010

Hoffentlich stehen die "Meckerer" ein solches Gerichtsverfahren ohne Beweise und das nötige Kleingeld auch durch!

petebe  17.11.2010, 16:20
@Freddy328

Doch, wenn ich vorher die Störung (Lärm) benenne und die Störung nicht aufhört kann ich dies nach vorheriger Fristsetzung. Würde sich nämlich im umgekehrten Falle die Vermieterin gestört fühlen, würde diese sogar mit der Kündigung, zumindest mit einer Unterlassungsklage, wehren.
Natürlich wäre es am besten das Ganze im persönlichen Gespräch nochmals zu erörtern..aber wenns nicht hilft? Evtl. auch noch Besuch als zusätzl. Zeugen anführen.

Freddy328 
Beitragsersteller
 17.11.2010, 20:34
@Raimund1

@ Raimund und petebe: Wir würden solche Probleme wie diese natürlich viel lieber privat mit ihr klären ohne den ganzen Ärger. Man kann sich ja auch denken, wenn man bei jeder Gelegenheit mit Mietminderungen droht kommt das beim Vermieter ganz sicher nicht gut an. Aber das Problem ist, dass die Gute irgendein Problem mit uns hat und wir daher gar keine Möglichkeit haben an sie ranzukommen. Nur leider ist die Mietminderung das einzige Druckmittel, was wir haben, ansonsten können wir nichts dagegen tun. Wie gesagt, ist kommt öfters vor, dass sie abends ihre Musik recht laut aufdreht, nur ist unsere Toleranzgrenze relativ groß, wir machen nicht gleich ab 22 Uhr Terror. Aber nur weil sie den ganzen Tag daheim hockt und nicht arbeiten muss, bedeutet das nicht, dass sie tun und lassen kann, was sie will ohne Rücksicht auf andere zu nehmen. Wir müssen aber beide morgens früh raus, von daher kann es nicht sein, dass sie unter der Woche bis 2 Uhr morgens so einen Krach macht. Die letzten Wochen ging es aber nie so spät wie gestern.

@ schelm1: Verstehe, wir sind deiner Meinung nach Meckerer, weil wir bis in die frühen Morgenstunden Lärm ertragen müssen. Lass deine Laune an anderen Leuten aus, echt! Man könnte echt fast denken, du wärst die Olle von oben xD

Mit Videokamera den Lärm und die Uhrzeit aufzeichnen. DAnn Zum Anwalt gehen mit dem Beweismaterial

schelm1  17.11.2010, 12:21

Solches "Beweismaterial" können Sie von vorne herein in die Tonne "kloppen"! Das ist vor Gericht nicht zulässig! Ganz im Gegenteil handelt sich der Mieter dabei eine Strafanzeige ein!

Schriftlich auffordern das zu unterlassen, Mietminderung ankündigen, siehe:

Und dann einfach kürzen? Keinesfalls darf einfach nur weniger Geld überwiesen werden. Im Gegenteil: jetzt ist rechnerische Kleinarbeit gefragt. Zunächst wird ermittelt, dass beispielsweise wegen Lärmbelästigung in der Nacht durch immer wieder feiernde Nachbarn die Miete um 15 % gekürzt werden darf. Die Summe wird aus der Kaltmiete errechnet. Diese muss auf ein extra Konto eingezahlt werden, damit sie bei flotter Erledigung durch den Vermieter nach gezahlt werden kann.

http://www.sparen.de/index.php/unternehmer/1193.html?task=view

Freddy328 
Beitragsersteller
 17.11.2010, 10:13

Sie feiert ja nicht wirklich, sondern hört alleine in ihrer Bude Musik. Wir sind uns ziemlich sicher, dass sie das mit Absicht macht um uns loszuwerden. Problem ist nur, dass wir nicht die einzigen Mieter in dem Haus sind. Die Geschichte mit der Mietminderung ist uns aber ehrlich gesagt zu heikel. Nachdem wir sie vor Monaten auf massive Mietmängel hingewiesen haben, sie darauf wochenlang nicht reagiert hat und wir ihr damals mit Mietminderung gedroht haben, hat sie uns mit einer fristlosen Kündigung gedroht, aber wenigstens hat sie sich drum gekümmert, daher kam es erst gar nicht zu einer Kündigung.

schelm1  17.11.2010, 12:29
@Freddy328

Na dann geben Sie doch endlich mal Ruhe!

Freddy328 
Beitragsersteller
 17.11.2010, 20:38
@schelm1

Wir machen keinen Lärm, sondern die Frau! Hastes jetzt endlich verstanden???

http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung_laerm.htm

hier gibt es eine ganze Reihe von Urteilen, in denen eine Mietminderung wegen Lärm um 20 % anerkannt wurde.

Natürlich sollte man vorher immer versuchen, das persönlich zu klären, aber offenbar will die Dame euch loswerden.

Das Lärmprotokoll, das petebe erwähnt hat, ist ein geeignetes Mittel, auch das würde ich der guten Frau ankündigen, wenn im Gespräch nichts erreicht werden kann.

Lärmstress ist auf Dauer ein Risiko für Gesundheit - und so ein gezieltes Verhalten geht schon in Richtung vorsätzliche Körperverletzung.

Und auch im alten China kannte man schon die Folter durch Geräusche.

Ich verstehe also die Reaktion, wenn man sich dagegen wehrt, besonders wenn der Lärm so offensichtlich vorsätzlich als Mittel eingesetzt wird.

Wenn alles nicht hilft, bleibt wahrscheinlich nur der Auszug, aber damit ist keine Garantie verbunden, dass es woanders besser wird.

Mügliche Hilfe könnte auch ein Schiedsmann bringen:

Ich häng den Link mal als Kommentar an.

sich bei ihr beschweren wenn wirklich nicht hilfts hilft nur noch die polizei

petebe  17.11.2010, 16:22

Nee, die Polizei hilft wirklich nicht. Denn es handelt sich innerhalb des Hauses um Privatecht. Und da hat die Polizei nichts zu sagen. Höchstens als Zeuge.

Raimund1  17.11.2010, 17:10
@petebe

@petebe: ??? Bahnhof?

wieso kommt die Polizei in anderen Häusern bei nächtlicher Ruhestörung? (z.B. in München? Oder ist Bayern mal wieder anders?