Hellhörige Wohnung. Was darf oder muss ich tun?
Ich habe gestern eine Abmahnung, wegen Lärmbelästigung die aus meine Wohnung kommt, bekommen. Gegen die Abmahnung bin ich mit meinen Mitbewohnern(2) schon vorgegangen und das ist auch nicht das Problem, allerdings ist die Beschwerde nicht ganz weit her geholt da man in dem Plattenbau jeden Schritt und jedes Wort seiner Nachbarn hören kann. Jetzt ist meine Frage: darf ich mich in meiner eigenen Wohnung nicht einmal ganz normal nach 10 Uhr unterhalten oder auch mal lachen nur weil unser Nachbar sich dadurch gestört fühlt? Was kann ich dagegen unternehmen oder muss ich tatsächlich ab 10 Uhr für Stille sorgen ?
5 Antworten
ab 22 Uhr ist lachen auch nur in Raumlautstärke erlaubt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Zimmerlautst%C3%A4rke
An eurer Stelle würde ich mich an den Mieterschutzbund wenden und mich dort mal erkundigen. Denn nur lachen (sofern es keine langwierigen lachkrämpfe sind) sollte durchaus noch in die Zimmerlautstärke fallen.
Aufnahme kostet 20 Euro, Jahresbeitrag 80 Euro.Die Beratung ist nicht kostenlos.
Ein normale Unterhaltung darf auch nach 22 Uhr geführt werden,es kann keiner verlangen das sich Mieter ab 22 Uhr nur noch anschweigen
Allerdings kann niemand von seinen Nachbarn erwarten, dass diese durch die Wohnung schweben. Wer in eine Altbauwohnung mit Dielenböden zieht, muss damit rechnen, dass der obere Mieter auch welche hat und beim Herumlaufen zu hören ist. Bei Neubauten oder kernsanierten Altbauten gelten aber deutlich strengere Anforderungen, was die Trittschalldämmung angeht. Dringen trotzdem zu viele Geräusche durch, kann man dafür auch den Vermieter zur Verantwortung ziehen. Das gilt auch für den Ruhestörer, der seine Wohnung nicht in normalem Maß nutzen kann, ohne die Nachbarn zu belästigen. Hier können beide Parteien unter Umständen die Miete mindern. Anders liegt der Fall, wenn man die Verschlechterung selbst herbeigeführt hat. Wurde die Wohnung beispielsweise mit Teppichboden vermietet und der Mieter legt stattdessen Laminat, dann muss er auch dafür sorgen, dass es leise bleibt.
Quelle:https://www.n-tv.de/ratgeber/Wie-laut-darf-es-werden-article10633296.html
Versuche einfach dich ab gewissen Urzeiten leider zu verhalten und nicht zu trampeln.
glg
Wenn ihr alle wißt, daß die Wohnung oder der Block hellhörig ist, dann hat sich jeder nach 22 Uhr so zu verhalten ( auch in der Mittagszeit ), daß kein Nachbar gestört wird. Selbst wenn man sich laut unterhält (kann passieren, wenn mehrere Personen zusammensitzen), kann das für den Nachbarn rechts, links, oben, unten störend sein. Ebenso bei lautem lachen.
Leider ist die Geräuschkulisse in solchen Häuser eher groß, man hört alles. Geht zu deinem Nachbarn, entschuldigt euch und sorgt das nächste Mal für Ruhe.
Um 10 Uhr kannst du ruhig laut sein . Ab 22 Uhr ist absolute Nachtruhe einzuhalten .