Brief an die Verwaltung- Fehlender Schlüssel

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Der Mieter muss bei Einzug genügend Schlüssel erhalten. Die notwendige Anzahl der Schlüssel richtet sich grundsätzlich nach der Anzahl der Bewohner (LG Berlin GE 85, 1259), ausgenommen der Kleinkinder. Davon abgesehen kann der Mieter so viele Schlüssel verlangen, wie er für seine Zwecke benötigt. Deshalb stehen ihm zusätzliche Schlüssel zu für einen Zeitungsboten, den Pflegedienst, den Babysitter, die Tagesmutter oder die Putzhilfe. Die zusätzlichen Schlüssel kann sich der Mieter auch selbst anfertigen lassen, soweit das möglich ist. Er muss dies dem Vermieter mitteilen. Den Schlüssel einer Zentralschließanlage kann der Mieter jedoch nicht ohne Einwilligung des Vermieters nachmachen lassen. Die erforderliche Zustimmung muss der Vermieter aber erteilen (LG Berlin MM 91, 228). Die Kosten für die nachträgliche Anfertigung zusätzlicher Schlüssel über die übliche Anzahl hinaus hat der Mieter selbst zu tragen.

Haesilein1951  16.10.2009, 12:05

genau richtig, DH

albatros  16.10.2009, 19:54
@Haesilein1951

schließe mich vollinhaltlich an, DH!

Ist eine Wohnung neu vermietet, bekommt der Mieter auch die passenden Schlüssel, und zwar ausreichend viele. Das sind in der Regel mindestens zwei Schlüssel für Wohnungstür, Haustür, Briefkasten, Keller und Boden. Der Vermieter muss dem Mieter alle Wohnungsschlüssel aushändigen. Er darf keinen Zweitschlüssel für sich zurückbehalten, auch nicht für Notfälle.

Manchmal reichen die zur Verfügung gestellten zwei Schlüssel nicht. Michael Kopff vom Mieterverein zu Hamburg: "Viele Mieter benötigen ja mehr als ein oder zwei Schlüssel. Nahe Angehörige oder Lebensgefährten müssen in die Wohnung können, die Putzfrau während man zur Arbeit ist, frühmorgens der Zeitungsbote wenn noch alles schläft oder tagsüber auch mal die Tagesmutter: Das sind alles Gründe, um vom Vermieter - notfalls gegen Bezahlung - weitere Schlüssel zu fordern. usw. Quelle: http://www.mieterverein-hamburg.de/mi...

wenn das Nachmachen nur mit Sicherungskarte geht, kannst Du erst einmal nur den Zylinder wechseln.
Setz der Hausverwaltung eine Frist entweder einen zweiten Schlüssel zu bestellen oder Dir die Sicherungsschein zukommen zu lassen, damit du dies selbst in Auftrag geben kannst.
Die Kosten hierfür muss die HV tragen.
Wenn die Verwaltung bisher geschlafen hat, dann dauert die Anfertigung nochmal ca. 3-4Wochen.
Ihr habt Anspruch auf mindestens 2 Schlüssel. Dafür ist es unerheblich, wie ihr beruflich eingespannt sind. Würde ich nicht extra angegeben.

Klar, ist sehr nervig. Aber das ist zu detailtreu.

Schreib einfach: lt. MV stehen uns ...Schlüssel zu. Bis jetzt haben wir, trotz mehrfacher Mahnung, nur 1 Exemplar erhalten. Wir setzen Ihnen hiermit eine letzte Frist bis... Ist zu diesem Zeitpunkt kein weiterer Schlüssel vorhanden, werden wir ab sofort die Miete um ...% kürzen.

Sollten Sie nicht in der Lage sein einen Zweitschlüssel zu besorgen, nennen Sie mir die Firma, damit ich die Sache selbst in die Hand nehmen kann. Die Kosten gehen dann zu Ihren Lasten.

.....

und für dich: der einfachste Weg wäre: mach den Schlüssel in deinen Briefkasten, dafür wird es ja wohl 2 geben. Sind die Kästen nicht außen, sondern innen könnt ihr dann ggf. die Nachbarn rausklingeln.

Julierainbow 
Beitragsersteller
 15.10.2009, 22:59

Danke, darauf war ich noch gar nicht gekommen. Ist zumindest ne Lösung für tagsüber. g Hauptsache, es sind dann zufällig mal alle weg und wir stehen zu zweit vor der Haustür und frieren ^^

guterwolf  15.10.2009, 23:01
@Julierainbow

dann such dir ein anderes, sicheres Versteck...man muss nur mal ein bisschen kreativ sein...

Julierainbow 
Beitragsersteller
 15.10.2009, 23:03
@guterwolf

Hatte mich btw auch verschrieben meinte "Hauptsache, es sind dann nicht zufällig mal alle weg" Aber das war nicht ganz ernst gemeint, ich glaub nicht, dass das passiert. Sind ja 3 Stock mit je 2 Parteien.

guterwolf  15.10.2009, 23:09
@Julierainbow

lol habe ich schon richtig verstanden...aber, man weiß ja nie...

Ich fürchte solche Briefe richten nicht viel aus. In dem Brief (soll der an den Vermieter geschickt werden??) stehen lauter Dinge, die den Wohnungsvermieter nichts angehen und überhaupt nicht zum Thema gehören.

Wenn man einen Mietvertrag abgeschlossen hat und der Vertragspartner seinen Pflichten aus dem Mietvertrag nicht nachkommt, dann mahnt man den Vertragspartner ab. Man schreibt kurz und knapp was man von dem Vertragspartner haben will (den fehlenden Schlüssel), bis wann er seiner Pflicht nachkommen muss (Frist bis Dienstag...) und was passiert, wenn er seiner Pflicht nicht nachkommt (...werde ich die Miete kürzen... selber ein neues Schloss einbauen lassen und die Kosten mit der Miete verrechnen ... einen Fachanwalt für Mietrecht einschalten ... usw. usw.).

Also klipp und klar und fordernd formulieren - die Schilderung von Erlebnissen weglassen.

Julierainbow 
Beitragsersteller
 15.10.2009, 23:05

Na gut. Ich dachte halt, wenn ich das so schreibe, dann weiß sie eher die Dringlichkeit, die dahinter steckt. Aber dann schick ich ihr das einfach gar nicht. Frist hat sie schon bekommen- die ist Dienstag bereits abgelaufen...

heinmueck  15.10.2009, 23:08
@Julierainbow

Wichtig ist, dass diese Vorgänge (z. B. die Fristsetzung) später nachvollziehbar und nachweisbar sind. Also alles schriftlich machen und die Briefe nur per Einschreiben schicken. Sonst heißt es später "Bei uns ist nichts angekommen..."