Vorfahrt als linksabbieger genommen - was droht als strafe?
Hallo, Mir ist heut morgen folgeschwerer fehler passiert... ich kam zu einer kreuzung als linksabbieger und meine ampel war grün, jedoch so eine allgemeine also keine mit linkspfeil! Ich habe in den gegenverkehr geschaut und anscheinend leider ein PKW übersehen und bin abgebogen... wir haben beide noch rechtzeitig gebremst und ich bin weiter gefahren und er auch, hat jedoch lange meinem auto hinterhergeschaut...
Wenn er das zur Polizei bringt was droht mir an strafe?
Danke für die antworten
5 Antworten
Hallo Shaquida,
für den Verstoß sieht der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog folgenden Bußgeldbescheid vor:
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Tatbestandsnummer: 109600
Tatvorwurf: Sie bogen ab, ohne ein entgegenkommendes/in gleicher Richtung fahrendes *) Fahrzeug durchfahren zu lassen, und gefährdeten +)dadurch Andere.
Ordnungswidrigkeit gem. § 9 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 39.1 BKat; § 19 OWiG
Bußgeld: 70,00 Euro plus 28,50 Euro an Verwaltungsgebühren
Punkte: 1
Fahrverbot: Nein
A - Verstoß
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Mit Unfall würde der Bußgeldbescheid so aussehen:
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Tatbestandsnummer: 109601
Tatvorwurf: Sie bogen ab, ohne ein entgegenkommendes/in gleicher Richtung fahrendes *) Fahrzeug durchfahren zu lassen. Es kam zum Unfall.
Ordnungswidrigkeit gem. § 9 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 39.1 BKat; § 19 OWiG
Bußgeld: 85,00 Euro plus 28,50 Euro an Verwaltungsgebühren
Punkte: 1
Fahrverbot: Nein
A - Verstoß
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Für einen Fahranfänger in der Probezeit, hätte der A-Verstoß zur Folge, dass sich
- die Probezeit um zwei Jahre verlängert und
- ein kostenpflichtiges Aufbauseminar angeordnet wird
Schöne Grüße
TheGrow
kam es zu einem Unfall? Wenn nein, was soll dir deiner Meinung nach passieren? Wenn doch, hast du Unfallflucht begangen.
Erstmal brauch er dafür Zeugen. Hat er die nicht, bist du raus.
Zweitens mal ist beiden nichts passiert. Der Mann wird ein geregeltes Berufsleben und einen Haushalt haben, deswegen ist es ihm das garnicht wert zur Polizei zu gehen und da Stunden zu verbringen, dann biste raus.
Ansonsten, wenn das wirklich alles egal ist (was ich nicht denke) 1 Punkt und 100€ Bußgeld.
-Noctis
Super cool. Ist das rechtlich so? Dann hat er aber auch sich selbst als Zeugen, dass das nicht möglich ist. 1 gegen 1, im Zweifel für den Angeklagten. Klatsch.
Super cool. Ist das rechtlich so?
Ja das ist so.
Dann hat er aber auch sich selbst als Zeugen, dass das nicht möglich ist.
Nein, er ist nicht sein eigener Zeuge - er ist Betroffener in einem OWi-Verfahren.
1 gegen 1
Zeuge gegen Betroffenen - nicht Aussage gegen Aussage, kann man googlen.
Ja, genauso sieht das rechtlich aus.
Im übrigen gibt es im Bußgeldverfahren keinen Angeklagten, sondern nur:
- den Betroffen im Bußgeldverfahren und
- den Zeugen im Bußgeldverfahren
Bei Bußgeldbescheid wird auch nicht die Glaubwürdigkeit des Zeugen überprüft, sondern der Bußgeldbescheid wird anhand der Aussagen des Zeugen und ggfls. der Einlassung des Betroffenen erlassen.
Gegen diesen Bußgeldbescheid kann der Betroffene Einspruch einlegen und die Angelegenheit landet in der Regel vor Gericht.
Aber wer wie Du meint, es steht hier eine gleichwertige Aussage gegen Aussage irrt gewaltig.
Auf der einen Seite steht vor dem Richter der Betroffene im Bußgeldverfahren der sowohl ein Motiv hat die Unwahrheit zu sagen und der sich mit einer Falschaussage nicht strafbar machen würde.
Auf der anderen Seite steht der Zeuge vor dem Richter. Der Zeuge begeht mit einer Falschaussage vor dem Richter gleich mehrere Straftaten.
- gem. § 164 StGB - Falsche Verdächtigung https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__164.html
- gem. § 153 StGB - uneidliche Falschaussage https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__153.html
Zudem hat in der Regel der Zeuge kein Motiv zu lügen, denn er hat keine Vorteile, wenn die Tat geahndet wird.
Deshalb haben die Richter in der Regel keine Zweifel am Wahrheitsgehalt der Zeugen, so dass der Betroffene in der Regel verurteilt wird.
Wenn das so wäre, such ich mir gleich mal den unsymphatischsten Kollegen auf der Arbeit raus und werde diesen im Auto so lange verfolgen, bis wir an einer Kreuzung allein sind. Meiner Meinung nach hätte dieser dann keinerlei Möglichkeit sein Bußgeld nicht zu zahlen. Ich mache nicht unbedingt euch/dir einen Vorwurf. Vielleicht ist das auch nur wieder das deutsche Rechtssystem.
An Deinem konstruiertem Fall gibt es aber ein Problem.
Du bist dann der Zeuge der eine Aussage macht die wahrheitsgemäß sein muss.
Da diese auf einer Lüge basiert machst Du Dich strafbar.
Was mir aber niemals jemand vorwerfen würde. Was wäre denn mein Motiv?
Du darfst nur nicht vergessen, Du würdest ihn in dem Fall wegen einer Ordnungswidrigkeit anzeigen, für die er nur mit einem Bußgeldbescheid belegt werden kann.
Stellt sich aus welchen Gründen auch immer heraus, dass Du hier eine Falschaussage begangen hast, wird gegen Dich ein Strafverfahren nach folgender Rechtsgrundlage eingeleitet:
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§ 164 StGB - Falsche Verdächtigung
(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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Die Gerichte verstehen hier auch wenig Spaß. Nicht selten, werden selbst bei Ersttäter Geldstrafen verhängt, die einen Monatslohn locker übersteigen können.
Im übrigen könnten im Fall Deiner Schilderung sehr wohl Zweifel an Deiner Glaubwürdigkeit aufkommen, denn Dein Arbeitskollege wird zurecht beanstanden, dass Du ihm gegenüber nicht unvoreingenommen bist, da er Dich von der Arbeit her kennt und eine Antisympathie besteht und es schon ein merkwürdiger Zufall ist, dass Du ihn "zufällig" bei einer Ordnungswidrigkeit erwischt und diese auch noch anzeigst
Was auf der anderen Seite wohl unfaire Vorraussetzungen für den Kläger wären, wenn der Vorfall tatsächlich so stattgefunden hätte...
Wenn der Vorfall so stattgefunden hat, wird man dem Zeugen auch keine Falsche Verdächtigung nachweisen können, was eine Verurteilung ausschließt.
Wegen falscher Verdächtigung kann man ja nur verurteilt werden einem Nachgewiesen wird, dass man wider besseren Wissens Jemanden falsch verdächtigt hat.
Und kann man dem Kläger das nicht nachweisen ist der Beklagte dran? Ein Risiko, das man eingehen könnte...
Im Strafverfahren gibt es keinen Kläger und keinen Beklagten, sondern den
- Ankläger, sprich den Staatsanwalt,
- Angeklagten
- Zeugen
Ob man Risiko eingehen könnte, verurteilt zu werden muss im Endeffekt jeder selber für sich entscheiden.
Ich persönlich würde das Risiko jedenfalls nicht eingehen, zu einer Freiheitsstrafe oder zu einer empfindlichen Geldstrafe verurteilt zu werden und zudem noch vorbestraft zu sein, nur damit Jemand wegen einer Ordnungswidrigkeit zu unrecht belangt wird.
Hallo,
ich würde mal sagen: Schwein gehabt.
Paß das nächste Mal besser auf und freu Dich, daß nichts passiert ist.
Da kein Schaden entstanden ist, gibt's auch keine Anzeige.
Alles Gute,
Willy
Da kein Schaden entstanden ist, gibt's auch keine Anzeige.
In der Regel wird das so sein - muss aber nicht.
Passiert trotzdem nichts.
Ein Bußgeldbescheid von 70,00Euro plus 28,50 Euro an Verwaltungsgebühren, 1 Punkt in Flensburg und einen Eintrag als A - Verstoß, würde ich nicht unbedingt als NICHTS empfinden
Ach was. Muß erst mal bewiesen werden. Ich habe mal einen Linienbußfahrer angezeigt, weil der meinen Sohn auf dem Fahrrad so abgedrängt hat, daß er gestürzt ist. Die Anzeige wurde einfach fallengelassen, hat keine Sau interessiert.
Im Unterschied zum vorliegenden Fall ist damals sogar ein Kind gefährdet worden.
Willy
Gar nichts. Es ist ja kein Unfall passiert. Mach dir keine Sorgen und pass in Zukunft noch besser auf, wenn du abbiegst.
Es gibt einen Zeugen, nämlich den Verkehrsteilnehmer der den Verstoß angezeigt hat.
Der wird im Bußgeldbescheid auch als Zeuge angeführt