Was ist Richtig in dieser Verkehrssituation?
Es geht um eine Kreuzung mit Ampelanlage. Wie unten auf der Zeichnung zu sehen ist da vor der Ampel eine Haltelinie, einige Meter dahinten gibt es noch eine durchstrichelte Haltelinie (beim gelben Wagen.)
Diese durchstrichelte Linie besagt ja dass wenn aus der Seitenstraße ein Auto kommt und die Ampel ist Rot man dort halten muss damit diese sich in den Verkehr einfädeln können. D.h wenn die Ampel Rot ist müsste der Gelbe ja eigentlich bei der Durchstrichelten Haltelinie halten.
Was ist wenn er das nicht tut und sich dreist hinter den Blauen stellt? Darf ich als Grüner Wagen mich dann nach Möglichkeit trotzdem vordrängeln wenn genug Platz da ist da ich ja eigentlich vor den gelben Vorfahrt habe?
Hoffe man versteht das Szenario.
5 Antworten
da ich ja eigentlich vor den gelben Vorfahrt habe?
Nein, eine Vorfahrt des Grünen vor dem Gelben besteht hier nicht, soweit nicht entsprechend ausgeschildert. (Ohne Ausschilderung gilt "rechts vor links", damit hat Gelb Vorfahrt.)
Auch ein Vorrang lässt sich aus StVO § 11(1) ("Stockt der Verkehr, darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen nicht in die Kreuzung oder Einmündung eingefahren werden, wenn auf ihr gewartet werden müsste.") m. E. nicht ableiten.
Und aus dem Verstoß von Gelb gegen o. g. § 11(1) ergibt sich auch keine "Erlaubnis" für Grün, die StVO ebenfalls zu missachten, sich irgendwo hin zu "drängeln" und damit z. B. den Gegenverkehr zu behindern.
Google:
"Die unterbrochene Wartelinie (Zeichen 341 zu § 42 StVO) ist kein verbindliches Gebot im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Sie empfiehlt lediglich dem, der wartepflichtig ist, an der bezeichneten Stelle anzuhalten."
Da hier keine Pflicht besteht zu Halten/Warten, erübrigt sich Deine Frage.
http://www.verkehrslexikon.de/Module/Haltlinie_und_Wartelinie.php
Es gilt auch ohne unterbrochene Wartelinie in dieser Situation StVO § 11(1)
"Stockt der Verkehr, darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen nicht in die Kreuzung oder Einmündung eingefahren werden, wenn auf ihr gewartet werden müsste."
Diesen Paragraphen beachtet allerdings ja sowieso kaum jemand ...
Aus dem Verstoß von Gelb dagegen ergibt sich aber ohnehin keine "Erlaubnis" für Grün, die StVO ebenfalls zu missachten, sich irgendwo hin zu "drängeln" und damit z. B. den Gegenverkehr zu behindern.
Ah ok, dachte das wär ein verbindliches Gebot. Danke
Für den grünen Wagen kommt der gelbe Wagen von rechts, also hat Gelb dort erst einmal Vorfahrt.
Die durchstrichelte Linie ist als Hinweis und nicht als Gebot zu verstehen.
Das wäre falsch. du musst warten obgleich des Fehlverhaltens des gelben Wagens, der an der haltelinie hätte halten müssen. Du fährst erst nach dem gelben Auto.
Welchen Sinn sollte es haben, wenn der grüne Wagen mitten auf der Straße hält? Natürlich darf er sich einfädeln und sich hinter den Blauen setzen. Deshalb hält man ja Abstand an Kreuzungen.
Was soll daran dreist sein?