Braucht man als Kellnerin eine "Die Belehrung für die Tätigkeit im Lebensmittelbereich"?
Hallo,
ich bin 16 Jahre alt und arbeite jetzt seit 2 Tagen als Aushilfskellnerin in einer Gaststätte. Mein Papa hat jetzt vorhin gesagt, dass man anscheinend eine sog."Belehrung für die Tätigkeit im Lebensmittelbereich" braucht, wenn man in Bayern in der Gastronomie arbeitet.
Ich hoff dass ihr wisst, ob ich das brauche, danke :)
4 Antworten
Alles blödsinn.
Jeder der mit Lebensmittel arbeitet oder diese in den Verkehr bringt, also auch Servicekräfte, brauchen eine Bescheinung über die Teilnahme an einer Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetzt. Dabei ist es egal ob du aus Bayern bist oder auf Sylt arbeitest.
Diese Belehrung bekommst du bei dem örtlichen Gesundheitsamt, dauert ca 45 Minuten und kostet 30,- - 35,- €. Diese Belehrung muss dein Arbeitgeber am ersten Arbeitstag wiederholen und dann jedes Jahr auf neue. Die Folgebelehrungen müssen von Arbeitgeber dokumentiert werden. Ohne diese Belehrung darfst du NICHT in der Gastronomie arbeiten, egal in welcher Position! Bei Kontrollen durch die Lebensmittelüberwachung drohen deinem Chef hohe Bussgelder wenn die Belehrung nicht Nachweisbar ist.
Richtig heißt es "Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz". Ob man es als Kellnerin braucht, kann gut sein, aber genau kann es dir dein Arbeitgeber sein. Denn wenn es Pflicht ist, dürfen die dich ohne nicht beschäftigen...
Die Belehrung muß der AG durchführen und bestätigen , wenn er seine Gastroberechtigung erhalten will . Leider gibt es zu viele " Schweinchen" in den Berufen und zuwenig Kontrollen . Hör auf Papa und bitte um Belehrung .
eigentlich braucht man doch auch ncoh einen Gesundheitsauswei/nachweis oder täusche ich mich da?
Nein braucht man nicht mehr, das wurde vor langer zeit abgeschafft. Jetzt braucht man nur noch die Belehrung.