Jobcenter verlangt Beschreibung zum Tagesablauf / Zweitwohnsitz?
Wir mussten leider Hartz 4 beantragen. Seit 10 Jahren existiert eine Zweitwohnung, da mein Mann dort damals seinen Hauptjob hatte, den er aber nach 10 Jahren verloren hat. Es haben sich viele Kontakte dort ergeben in den Jahren, so dass er sich selbstständig gemacht hatte, was aber auch nichts wurde. Dann hat er einen Job beim Freund bekommen, aber nur 10 Std. pro Woche, die Wohnung existiert aber noch. ( 78 km eine Strecke entfernt vom Hauptwohnsitz ). Mein Mann kommt nur an den Wochenenden, weil es für uns so ideal ist, da wir auch Eheprobleme haben und so kommen wir ganz gut klar. Die Wohnung konnten wir uns bisher leisten. Jetzt will das JC wissen ( die denken wir sind getrennt, vermute ich ), wie mein Mann den Alltag gestaltet hier und beim Zweitwohnsitz, in welchen Abständen er hier ist, wie bedingt durch die räumliche Trennung die Erziehung gestaltet wird und wann der Aufenthalt hier bzw. am Zweitwohnsitz beginnt und endet. Wir sind noch zusammen, er ist ja auch hier gemeldet und kommt gewöhnlich jedes Wochenende und mal zwischendurch, oder mal ein Wochenende nicht, wenn er mit dem Kumpel was macht. Bin ich dazu verpflichtet, oder reicht die Meldebescheinung vom Amt akutell, oder wie schreibe ich das. Es gibt doch viele Wochenendehen. Sicher mein Mann arbeitet nur 10 Std. dort und könnte pendeln, wäre preiswerter. Das Geld für die Wohnung wird eh nicht vom Amt übernommen, aber muss man täglich zusammensein um H4 zu bekommen - wie gesagt wir sind nicht getrennt, leben nur unter der Woche so. Seine Sachen, bis auf wenige, sind auch dort und wenn er kommt, bringt er mit was er braucht, ist einfacher und im Urlaub sind wir bisher immer weggewesen! Was ich schreiben werden, wird mit Sicherheit falsch ausgelegt. Was tun und wie schreiben? Mein Mann war eh nicht viel zu Hause, als er noch Vollzeit gearbeitet hat, ich habe den Jungen meist eh alleine großgezogen unter der Woche hat er Papa eh nie gesehen, da er immer lange gearbeitet hat. Wie beweisen?
5 Antworten
Absätze im Text erleichtern das Lesen deutlich.
Sicher mein Mann arbeitet nur 10 Std. dort und könnte pendeln, wäre preiswerter.
Wir sind noch zusammen, er ist ja auch hier gemeldet und kommt
gewöhnlich jedes Wochenende und mal zwischendurch, oder mal ein
Wochenende nicht, wenn er mit dem Kumpel was macht.
Diese beiden Aussagen passen nicht zusammen. Denn so wäre die sogenannte Erstwohnung die Zweitwohnung.
Nichts desto Trotz ist diese Zweitwohnung als nicht notwendig anzusehen und somit verwertbares Vermögen.
Da eine solche Wohnung nicht sofort zu verkaufen sien wird, müsstet Ihr versuchen ob das ganze als Darlehen über das Jobcenter bekommt.
Dann kann es nur so begründet sein, dass die Anwesenheit als Handelsvertreter dort täglich erforderlich ist. ( was zukünftig zumindest die Fahrten anrechnungfähig macht )
Dann wird das Amt aber so argumentieren, wie Du schon selbst schriebst.
-- Sicher mein Mann arbeitet nur 10 Std. dort und könnte pendeln, wäre preiswerter. --
Handelsvertreter ist er da ja eher nicht, mehr die Büroarbeiten, die er erledigt. Die sollen die Wohnung ja nicht zahlen, die würde, bis zur Kündigung eben vom Rest Gesparten bezahlt werden müssen.
Du merkst sicherlich selbst, wie sich hier nach und nach Erklärungen ergeben.
Also - Mitteilung ans JC, dass die Wohnung gekündigt ist oder wird. Dann entfällt jede Diskussion zu diesem Thema. ( Motto Eigentum oder Miete )
Damit entfällt auch jede Berechtigung zur Erklärung des Tagesablaufes Deines Mannes - beruflich
Da dein Mann hauptsächlich in der anderen Wohnung lebt ist das sein Hauptsitz und nicht der bei dir! Wie könnt ihr euch das leisten? Eine zweite Wohnung bei Harz 4! Er kann seine Wohnung behalten, dann müsst ihr aber dem Amt auch sagen das ihr nicht zusammen wohnt und er nur am Wochenende zu Besuch ist! Eigentlich ist es betrug was ihr macht! Ihr gebt beim Jobcenter an zusammen zu wohnen obwohl er gar nicht bei dir wohnt? Und wegen 10h arbeiten pro Woche eine zweit Wohnung? Ihr solltet euch mal Überlegen was ihr wirklich wollt!
Wieso ist das Betrug, wir haben alles angegeben, dass er am Wochenende nur hier ist. Wir sind doch nicht getrennt ( lebend ), also sind wir eine Bedarfsgemeinschaft!? Die Wohnung existiert seit 10 Jahren und nicht erst seit H4, was wir ja nicht mal haben bisher.
Nein das heisst dann Schikane und nicht alles braucht man sich von der Arge gefallen zu lassen. ich kenne das sobald man aber nach den Paragrafen fragt oder sagt das das intimste geschützt ist
hört der Spuk ganz schnell auf.
Bei ALG II bidet Ihr, da Ihr verheiratet seid, automatisch eine Bedarfsgemeinschaft. Da ist eigentlich egal, wer wo wohnt - aber das muss man sich auch leisten können.
Wende Dich mal an eine ALG-II-Beratungsstelle bei Euch.
Ich glaub ja nicht, dass es das JC was angeht, was Dein Mann so treibt
Danke, erstma. Die Begründung war, es ist zu überprüfen, ob und inwieweit für sie und die mit ihnen in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen ein Anspruch auf Leistungen besteht.
Arbeitsvertrag konkret Wochenarbeitszeit, Stundenlohn udn Berufsbezeichnung ( mein Mann arbeit bei einer Handelsvertretung, ich denke die wittern da Provision. Mein Mann macht aber mehr Schreibkram, Angebote, Telefonate.
Mit der Erziehung ist ja auch ne dämliche Frage, wenn die Männer den ganzen Tag arbeiten sind und Arbeitsbeginn und Ende habe wir schon mal erwähnt dem Amt ggü, dass er sich das frei einteilen kann.
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Die Begründung war, es ist zu überprüfen, ob und inwieweit für sie und die mit ihnen in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen ein Anspruch auf Leistungen besteht.
Das ist ja auch korrekt, weil Euer beider Einkommen zusammengerechnet wird. Dazu gehört auch ie Provision.
Die weiß ja nicht mal, was mein Mann arbeitet, ich denke die vermutet es. Ich habe kein Einkommen und mein Mann nach Arbeitslosigkeit jetzt H4 - wir sind beide Ü50, mein Mann wird 57. Also muss ich die ganzen Fragen nicht beantworten, da wir verheiratet sind und fertig und mein Mann hier gemeldet ist? Reicht das?
Das
wie mein Mann den Alltag gestaltet hier und beim Zweitwohnsitz, in
welchen Abständen er hier ist, wie bedingt durch die räumliche Trennung die Erziehung gestaltet wird und wann der Aufenthalt hier bzw. am tZweitwohnsitz beginnt und endet.
musst Du nicht beantworten.
Nur: 2 Wohnungen könnt Ihr bei ALG-II-Bezug definitiv nicht bezahlen.
Du und er bekommt die Regelleistungen. Das wären 364 Euro pro Person, dazu käme noch die angemessene Miete der Wohnung, in der Du jetzt wohnst.
http://www.jobcenter-heidenheim.de/aktuelles/erhohung-der-alg-ii-regelsatze-ab-2016/
Wenn dein Mann schon allein 450 Euro Miete für seine Wohnung zahlt, müsstest Du ca. 90 Euro aus Deinem Regelsatz zuzahlen und hättest somit nur 274 Euro zum Leben. Das ist nicht viel, denn davon muss auch noch Strom bezahlt werden (bei Deinem Mann sicher auch, da käme ja noch mehr Zuzahlung von Dir dazu).
Er soll die Wohnung so schnell wie möglich kündigen - sonst seid Ihr bald verhungert.
Danke dir, ja das haben wir vor. Noch zahlen wir einen Teil vom Gesparten dazu..Wir haben noch ein Kind ( 16 )..An Versicherungen nichts mehr, außer Auto, alles schon gekündigt. Ich suche ja wie verrückt Arbeit und hoffe, ich finde irgendwas. Aber Ü50 ist schwer...Wo finde ich einen §, wo ich diese Fragen nicht beantworten muss, die Dame ist sehr übereifrig - auch mit Kopieren aller Unterlagen gab es schon Stress. Bei Ihr muss man alles mit § machen, sonst droht sie immer mit Sanktionen.
Es ist nicht Deine Aufgabe irgendwelche §§ zu nennen, aber sehr wohl Aufgabe das Sachbearbeiters Dir bei Bedarf §§ schriftlich zu erläutern. Sei vorsichtig bei Auflösung irgendwelcher Versicherungen.
Ziehe frühzeitig einen entsprechenden Anwalt hinzu, die Kosten sind für Dich ob der Situation gering. - Beratungsschein anfordern.
Übrigens dürfte Dein Sohn in den Sommerferien bis zu 1200 € innerhalb von 4 Wochen - diese Voraussetzungen sind wichtig - arbeiten, um halt sein Taschengeld für die möglicherweise längere Zeit aufzustocken.
Denn speziell für ihn wird das konzentrierte Zusammenleben mit dem Vater sehr gewöhnungsbedürftig sein.
Wende Dich mal an eine ALG-II-Beratungsstelle bei Euch.
Da weiß man sowas.
Haftpflicht habt Ihr hoffentlich noch?
Beangato - vielen Dank. Ja, Haftpflicht ist die einige Versicherung, die wir noch haben.........Ja, dann lasse ich mich mal beraten..Schönes Wochenende!
Gern geschen. Auch Dir ein schönes Wochenende.
Ich denke mal die Frage zielt darauf ab festzustellen wieso ihr euch einen Zweitwohnsitz leistet aber auf der anderen Seite H4 beantragt. Wenn das eine Mietwohnung ist und es keinen wichtigen Grund gibt die zu halten könntet ihr euch die Miete sparen was im Endeffekt heisst das Amt muss weniger überweisen. Ausserdem geht es wahrscheinlich auch um die Frage ob dein Mann überhaupt zur Verfügung steht falls es Arbeit geben sollte-.
das bedeutet aber das er nur für die Wohnung arbeitet und das Geld theoretisch bei dir daheim fehlt! wovon lebt dein Mann dort unter der Woche? ich kann mir nicht vorstellen das er nur 10h arbeitet pro Woche, ansonsten verdient er definitiv keine 450€ und hätte nix zum leben!
Wir haben die letzte Zeit vom Gesparten gelebt, alle Lebensversicherunge verhöckert, da wir auf keinen Fall H4 wollten. Wir haben noch ca. 5000,- Bargeld, was wir beim Amt auch angegeben haben.
da gibt es ja den Begriff nicht dauernd getrennt lebend, und was genau versteht man darunter. Wir haben nach besten Wissen und Gewissen gehandelt. Wir sind nicht getrennt, wohnen aber nur am Wochenende und im Urlaub zusammen, wie das jetzt beim JC gewertet wird, woher sollen wir das wissen, deshalb haben wir uns als Familie dort H4 beantragt, weil alle hier gemeldet sind. Ich denke, so ist es richtig! Hätte mein Mannv versucht am 2. Wohnsitz Leistungen zu beantragen, wäre er abgewiesen worden, weil er hier gemeldet ist mit Sicherheit.
Das Amt zahlt die Wohnung sowieso nicht. Die Tante weiß, dass er sich die 10 Arbeit einteilen kann, also theroretisch was anderes noch arbeiten kann.
Aber ihr zahlt die Wohnung und die Fahrtkosten. Das heisst euer Geld das ihr habt ist gebunden und wahrscheilich will das Amt wissen warum das so ist. Wenn das ganze zusammen im Monat 400 Euro bindet (rein theoretisch) würde es ja heissen ihr könnt eure Situation um 400 Euro im Monat verbessern - heisst das Amt würde euch einen niedrigeren Bedarf zugestehen.
Die Wohnung existiert seit 10 Jahren und wir hatten gehofft, dass sich Stellenmäßig und finanziell endlich mal was tut. Er verdient dort ( wo die Zweitwohnung ist, ca. 450 ), dass deckt halt die Miete. Das Gehalt wird doch sowieso von meinem Mann mit angerechnet so dass das Amt nicht mehr oder weniger zahlen muss, oder habe ich einen Denkfehler? Die Wohnung muss ja auch wenn, erstmal gekündigt werden.
Das Problem ist das ihr Geld vom Staat haben wollt. Der Staat aber nur das zahlen will was absolut unbeding notwendig ist. Wenn da 450 EUR von euch ausgegeben werden für etwas so Luxus ist dann sind das halt 450 EUR die ihr für die notwendigen Dinge ausgeben könnt wo ihr sonst Geld vom Staat haben wollt. Das kündigen der Wohnung da würde euch das Amt vermutlich einen Termin setzen bis wann das geschehen soll und danachh gibt es halt weniger. Um das zu beurteilen ob das gerechtfertigt ist will man halt wissen wie alles zusammenhängt.
Das ist aber doch ein Denkfehler von dir. Die zahlen die Zweitwohnung nicht und dadurch müssen die auch nicht mehr zahlen. Es gibt ja pro Person einen gewissen Betrag plus die Miete / Nebenkosten und Heizkosten für den Hauptwohnsitz und das Gehalt wird abgezogen. Der Betrag ändert sich auch nicht durch die Zweitwohnung.
Genau das werden die prüfen wollen. Es ist halt schwer einsichtig H4 zu beantragen und gleichzeitig den Luxus zu haben eine Zweitwohnung zu haben. Kann ja sein das alles seine Richtigkeit hat .
Hallo
das ist mal wieder so eine Sache in der das Jobcenter über das Ziel herausschiest. Das Job Center soll die Paragrafen nennen warum sie das haben wollen. Denn das was die hier machen ist ein eingriff in den intimsten Bereich des Menschen und gerade hierzu hat das Bundesverfassungsgericht ( auch wenn in einer anderen Sachlage) geurteilt das das unzulässig ist.
Schreibe Ihnen das was Du auch hier geschrieben hast und gut ist es .
( die Eheprobleme kannst Du mal weglassen)
Gruß
Theo
da steht Aufforderung zur Mitwirkungspflicht
Es ist keine Eigentumswohnung, sondern angemietet, da er dort die letzten Jahre in der Ecke gearbeitet hat.