Was braucht man um in der Gastronomie um im Service arbeiten zu dürfen - Gesundheitszeugnis oder nur eine Belehrung oder gar nichts von beidem?
6 Antworten
Du musst halt diese kostenpflichtige Gesundheitsbelehrung machen, da du ja mit Lebensmitteln arbeitest, und nach jeweils einem Jahr immer wieder erneuern, ab da kann das jedoch auch kostenlos der Arbeitgeber machen.
Ich habe eine Ausbildung zum Hotelfachmann gemacht und du benötigst einen so genannten "roten Schein" vom Gesundheitsamt. Dieser "rote Schein" ist dein Nachweis zur Teilnahme an einem Hygienelehrgang in der Gastronomie. Die Kosten für diesen Schein trägt in der Regel der Arbeitgeber.
Das Gesundheitszeugnis (mit Stuhlprobe) gibt es nicht mehr (BW), jedoch benötigst Du eine Hygienebelehrung, das Du mit offenen Lebensmitteln arbeitest. Diesen Belehrung muss jährlich, nachweislich wiederholt werden. Der Nachweis muss dem Betrieb bei einer Kontrolle zur Verfügung stehen.
Gesundheits- und Hygienebelehrung ist Pflicht. Ansonsten braucht man die sonstigen Unterlagen, die man bei jedem Job hat: Krankenversicherung, Sozialversicherung usw. !
Da ich fast nur noch ungelernte Kräfte im Service wahrnehme, bedarf es wohl keinerlei Voraussetzungen mehr.
Jedoch muß wohl der Betreiber eines gastronomischen Betriebes sich einer solchen Belehrung unterziehen.