Braucht in NRW jeder von der Familie den hundeführerschein oder nur der halter?
Hallo, vielleicht kann einer von euch mir helfen aber ich habe eine frage, meine eltern haben sich einen Dalmatiner.Münsterländermischling zugelegt. Und eine nette Hundehalterin hatte mich darauf hingewiesen dass wenn der kleine ausgewachsen ist ich einen " Hundeführerschein" brauche um ihn auszuführen, jetzt wollte ich wissen ob das stimmt .
Ich habe schon im hundegesetz NRW nachgeguckt aber so nichts Gefunden (oder an der falschen stelle geguckt) daher dachte ich mir stelle ich meine Frage mal hier rein. Schon mal danke für die antworten :3
4 Antworten
Es gibt eigentlich keine Regelung, dass jeder der den Hund ausführt den Sachkundenachweis haben muss. Im § 11 Abs. 2 LHundG NRW steht nur, dass es die Haltungsvoraussetzung ist, dass der HALTER den Sachkundenachweis vorlegen muss. Auch in den Verwaltungsvorschriften zum LHundG NRW steht nichts weiter darüber.
Allerdings macht es keinen Sinn, wenn nur der Halter die Sachkunde hat und andere Menschen die Hunde ausführen. Daher kann man womöglich herleiten, auch wenn es nicht ausdrücklich genannt ist, dass auch Angehörige des Halters den Sachkundenachweis haben müssen, wenn sie mit dem Hund spazieren gehen.
Sprich dich mit dem zuständigen Ordnungsamt ab, wie deren Rechtsauffassung ist. Denn wenn dir hier eine andere Rechtsauffassung empfohlen wird, als das Ordnungsamt vertritt, müsstest du deine Auffassung schlimmstenfalls vor Gericht durchprügeln. Die Mühe kann man sich sparen.
sie meinte bestimmt den sachkundenachweis, der für hunde die grösser als 40 cm pflicht ist in nrw.
es wird wohl der halter machen müssen.
kannst du hier selbst lesen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Gro%C3%9Fer_Hund_(Recht)
ich selber hatte schon hunde in pflege die so gross waren und vom look nem kampfhund ähnelten und habe so einen ausweis nicht gehabt, ich wurde aber auch nicht einmal überprüft oder gefragt.
der inhalt im link wird nicht so angezeigt wie ich es beim ersten mal fand, daher schau selbst mal über google nach sachkundenachweis für grosse hunde.
oder nochmal bei wikipedia.
der sachkundenachweis ist pflicht für hunde die grösser als 40 cm sind, mehr als 20 kg wiegen und ausgewachsen sind.
hier der auszug für NRW von wikipedia
Für große Hunde besteht in Nordrhein-Westfalen gemäß Paragraph 11 des Hundegesetzes die Pflicht, die Haltung anzuzeigen sowie als Halter einen Sachkundenachweis zu erwerben, wenn der Halter nicht mindestens drei Jahre lang große Hunde gehalten hat.[3] Darüber hinaus müssen die Hunde mit einem Microchip gekennzeichnet sein; eine Haftpflichtversicherung muss nachgewiesen werden. Große Hunde müssen außerhalb befriedeten Besitztums innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen angeleint geführt werden.
Hallo, einmal muss der Halter in NRW einen Sachkundenachweis haben und jeder der mit dem Hund gehen will. (Zudem volljährig).
Bei "Großen Hunden" 20kg / 40cm - Regelung den nach Paragraph 11 LHundG NRW
und bei Listenhunden den nach Paragraph 6 LHundG NRW.
Bei Listenhunden gelten Befreiungen (Maulkorb /Leine ) nur für denjenigen, der beim Wesenstest dabei war und eine Sondererlaubnis vom Ordnungsamt besitzt.
Haha dann mach dich lieber nochmal schlau
- Ich komme aus NRW
- Ich halte einen Pit Bull Terrier
- Ich habe alle Prüfungen schon hinter mir.
Wenn ich es nicht mit Sicherheit weiß, wer dann ? ;)
Die Sache mit dem Hundeführerschein ist manchmal nicht ganz leicht zu verstehen. Hier habe ich noch ein paar Informationen für dich. Lies es durch. Wenn du möchtest, im Internet steht noch mehr darüber. http://www.hundeinfoportal.de/hauptmenuepunkte-1/hunderatgeber/amtliches/sachkundenachweis-deutschland/nordrhein-westfalen-sachkundenachweis-hundefuehrerschein/
Den letzten Absatz halte ich für ein Gerücht. Beim Wesenstest wird geprüft und eine Empfehlung an das Ordnungsamt abgeben, ob für den Hund eine Befreiung von Maulkorb oder Leinenzwang sinnvoll ist. Die Erlaubnis wird zwar dem Halter ausgesprochen, bezieht sich aber auf den Hund.
Sagen wir mal man motzt sein Fahrzeug auf und die Tuningteile werden im Fahrzeugbrief vermerkt. Dann darf selbstverständlich auch jemand anders mit dem Fahrzeug fahren, auch wenn im Fahrzeugbrief jemand anders steht.