Kurzzeitige Beschäftigung im Lebenslauf angeben?
Hallo, welchen Weg würdet ihr gehen?
Ich habe mein Arbeitsverhältnis beim Arbeitgeber A in HESSEN nach knapp drei Jahren gekündigt und mich um eine neue Stelle in NRW bemüht. - Bewegungsgründe: Unternehmensverkäufe, keine Perspektive, Nähe zur Familie in NRW.
Nach 4 Wochen beim neuen Arbeitgeber B habe ich festgestellt, dass es einfach nicht passt. Habe mich mit meinem Abteilungsleiter darauf geeinigt, dass wir uns nach vier Wochen trennen sollten. Ich erhalte ein Tätigkeitsnachweis für die Zeit.
Zum Glück bin ich bei der Familie untergekommen und habe so gut wie keine Kosten für Miete etc.
Jetzt möchte ich mich natürlich wieder neu bewerben und weiß jetzt nicht, ob ich die kurze Beschäftigung im Lebenslauf / Anschreiben angeben soll oder nicht bzw. was klingt positiver für die HR?
Wenn ich es angebe, dann kann ich es auch glaubwürdig verkaufen, dass die Tätigkeit einfach nicht gepasst hat und man zeitig die die Hand gehoben hat. Nur zu diesem Gespräch müsste es erstmal kommen.
Wenn ich es nicht angebe, brauche ich eine Erklärung wieso ich bei AG A gekündigt habe und noch nichts gefunden habe. hmmm?
Vom Arbeitgeber A habe ich ein Super Zeugnis erhalten.
5 Antworten
Kurzzeitige Beschäftigung im Lebenslauf angeben?
Ja, dann sieht der AG doch auch gleich, dass du schon in Ort X verfügbar bist und ein unkalkulierbarer Umzug nicht erst bevor steht. Gerade wenn die Lücke sonst zu groß wäre, solltest du diese kurzzeitige Beschäftigung angeben.
Ein normaler Personaler weiß doch auch, dass es mal zu einem Fehlgriff kommen kann. In bei solchen normalen Betrieben willst du ja wohl angestellt werden?
Die Frage ist, wie man den Umzug rechtfertigt. :D
Rechtfertigen musst du überhaupt nichts. Das wäre ein großer Fehler. Stelle im Anschreiben dein Können für dein Fachgebiet dar, so dass du dich als Fachexperte präsentiert. Denn das suchen die!
Ich würde es grundsätzlich vom zukünftigen Arbeitgeber anhängig machen, also vom Tätigkeitsbereich. Außerdem ist deine vorherige Tätigkeit wesentlich interessanter Fall du in den Bereich bleiben möchtest und wird daher wesentlich höher gewichtet. Du hast dann immer noch einen relativ plausiblen Grund mit dem Umzug. Eine Lücke von einem Monat wird daher kein Hindernis für einen Arbeitgeber sein wenn der Rest überzeugend ist.
Wenn die Lücke nicht zu groß ist, dann würde ich den anderen Arbeitgeber schlicht nicht angeben. Ist ja nur Betrug, wenn du in deinem Lebenslauf was angeben würdest, dass du nicht gemacht hast. Aber wegen einem Monat ist es nicht schlimm, wenn man eben im Lebenslauf dann eben 1Monat mehr Lücke hat. Aber das muss man am Ende selber wissen. Wenn es oft nicht passt, dann ist es nicht so klever den anderen AG anzugeben, da er am Ende noch üble nachredet am Telefon. Andererseits sind Firmen, die bei einem Arbeitgeber anrufen (wo man nach 1Mon wieder gegangen ist) auch nicht die Hellsten in der Birne, da die Antwort ja schon rhetorisch fest steht ;).
Also die kurzzeitige Beschäftigung hatte wenig Berührungspunkte mit den Tätigkeiten davor. Ich wollte einfach mal etwas anderes versuchen..Bewerbung, Gespräche liefen gut und es gab schnell eine Zusage..doch leider war meine Erwartungshaltung doch zu hoch und ich habe es einfach falsch eingeschätzt. Keine Experimente mehr. :D Jetzt will ich mich wieder in meiner Fachrichtung bewerben. Die Frage ist, wie man den Umzug rechtfertigt. :D
Ja, alles angeben. Mann muss jede Beschäftigung im Lebenslauf angeben, sonst ist er Unvollständig. Das kann einem zur Last gelegt werden.