Bewährung vorbei?
Hallo... Habe im August ein Brief vom Amtsgericht bekommen mit folgenden inhalt: Beschluss: die Freiheitsstrafe aus dem Urteil des Amtsgericht ... vom 11.11.2008 wird nach Ablauf der Bewährungszeit gemäß §56g StGB erlassen. Heist das das die Bewährung vorbei ist..??? ich habe nämlich kein bewährungs Helfer gehabt und weiss nicht genau wielange die ging....
würde mich über eine antwort freuen...
2 Antworten
Ja, das heißt, das die Bewährung beendet ist. In dieser Sache hörst Du nix mehr, die Strafe ist definitiv nicht mehr zu verbüßen. Am Ende der Bewährungszeit trifft das Gericht die Entscheidung, die Bewährung entweder zu widerrufen oder die Strafe zu erlassen. Und bei Dir hat sich das Gericht für letzteres entschieden, weil es keine Gründe für einen Widerruf gibt.
Ja, das ist halt ne allgemeingültige Formulierung, die sich so durchgesetzt hat. Sie bedeutet aber, daß die Bewährungszeit schon abgelaufen ist und die Strafe JETZT erlassen wird.
Wieso wollen eigentlich nie die leute erzählen, was sie getan haben ...
Vielen dank für deine antwort... mich hat das nur bischen in die irre getrieben weil viele gesagt haben das die sache erledigt ist aber in dem brief stande ja das die strafe nach der bewährungszeit erlassen wird...