Warum dürfen Muhammad-Karikaturen in Deutschland gezeigt werden, obwohl sie gesetzlich verboten sind?
§ 166 StGB lautet:
(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Durch Muhammad-Karikaturen wurde der öffentliche Frieden gestört, da sich viele Musliminnen und Muslime dadurch verletzt sehen. Dennoch wird etwas, das in Deutschland unter Strafe steht, von sehr vielen Menschen als Meinungsfreiheit eingestuft. Geht es um die Verunglimpfung des Islam, wird das Gesetz also ignoriert.
Wird hier mit zweierlei Maß gemessen?
20 Antworten
Ja, solange sie nicht beleidigend sind darf man sie anfertigen und verbreiten und wenn sie es sind wird das zeigen dieser vom Zitatrecht gedeckt
Gegenfrage: Wieso dürfen Leute, die offensichtlich mit unserer hiesigen Interpretation von Meinungsfreiheit und Laizismus nicht einverstanden sind, trotzdem hier ihre Meinung äußern?
Nein. Satire ist nicht strafbar. Deswegen wurde auch das Verfahren gegen Dieter Nuhr eingestellt.
Du warst nicht gefragt 😀
Karikatur ist eine Kunstform. Die muss man verstehen und im richtigen Kontext bewerten können. Karikaturen sind nicht gesetzlich verboten.
Du lebst hier in einem säkularen Staat, der dir deine Religionsausübung erlaubt.
Das ist dein Freizeitvergnügen.
Wenn jemand anderes in seiner Freizeit lieber Tauben züchtet, dann darf er das.
Wenn dir etwas nicht gefällt - sieh es dir nicht an. - Und schon ist das Problem keines mehr.
Hast du denn meine Frage gelesen?