Brauche ich bei 2 verschienen arbeitgebern in einem Monat bei beiden steuerklasse 6?
Hi, mein neu arbeitsvertrag beginn am 11. des Monats. Ich will aber noch eine Woche, also die erste Oktoberwoche bei meinem alten Arbeitgebeer arbeiten. Muss ich beiden Bescheid geben, also dem Oberchef bzw. der Personalabteilung, ? also die direkten vorgesetzten wissen bescheid sind aber auch ein kleines rädchen. Muss ich bei beiden Steuerklasse 6 anmelden? Also es ist wirklich so, das ich nach dem Mittwoch nicht mehr beim alten arbeitgeber Arbeite und danach, am montag darauf laut vertrag beim neuen anfangen werd. Bin ich dann im Oktober doppelt beschäftigt? bin ich steuerklasse 6 statt 1? bei beide, oder nur bei einem? gehalt ist mindestlohn, darum währe steuerklasse 6 halt schon schlimm. ausserdem ist es ja nacheinander und nicht gleichzeitig
2 Antworten
Das Arbeitsverhältnis mit dem kleineren Gehalt lässt du mit StKl 6 abrechnen. das wird im nächsten Jahr ausgeglichen.
Erster Job ist Steuerklasse 1 und der weitere Steuerklasse 6.
Wenn du nur einen Job hast, bist du Klasse 1.
Wenn du nur einen Job hast, dann bist du Steuerklasse 1. Hast du parallel noch einen weiteren, dann kommt der in Klasse 6. Beendest du den ersten Job, solltest du den zweiten in Klasse 1 wechseln.
Wieso bei nacheinander? Du hast doch ganz klar gesagt, daß du für beide AG tätig bist. In dieser Zeit bist du beim neuen AG mit Klasse 6 beschäftigt und wechselst im darauffolgenden Monat in die Klasse 1, wenn du nur noch für den neuen AG tätig bist.
ja halt im selben Monat.
Arbeitsvertrag 1 (Kiel): 1.12.2015 - 8.10.2017.
Arbeitsvertrag 2 (Hannover): 11.10.2017 - 10.10.2018.
Darum halt nacheinander. Aber im selben Monat. Also in dem Sinne gleichzeitig. Darum stelle ich halt auch hier die frage anstatt zu googeln, weil ich dazu eh nichts finde.
Beim Kieler könnte ich aber auch sagen, das das Arbeitsverhältnis(ist ein komischer vertrag halt, da geht das) zum 30.09. endet. wenn nicht, bin ich eh Steuerklasse 6, und es gibt nur probleme.
habe ich doch jetzt richtig verstanden. also sollte ich lieber chillen und kein Geld verdienen. Ich habe dieses Jahr schon 3 Monate auf Steuerklasse 6 gearbeitet, da mein Arbeitgber es falsch angemeldet hat. Da bleibt so furchtbar wenig über, das es sich nicht lohnt die busfahrkarte zu kaufen. Und ich brauche das Geld dieses Jahr und nicht nächstes.
Die Jobs sind nacheinander, also wären beide in Steuerklasse 1. Dass das falsch angemeldet wurde, müsstest du deinem Arbeitgeber melden, er soll die richtige Klasse nehmen.
Es kann aber auch sein, dass für die Lohnabrechnung keine Steuerklasse vorhanden war (nicht angegeben oder übersehen worden), dann wird automatisch die Klasse 6 genommen.
Das Jahr ist bald zu Ende, dann ordentlich die Steuererklärung machen, dann solltest du du auch das "fehlende" Geld bekommen.
wenn man gleichzeitig bei 2 arbeitgebern angestellt ist ist, ist das ja klar. Aber bei nacheinander wirklich auch?