Öffentlich benutzte Treppe am Haus, muss ich diese putzen?
Hallo, folgendes Problem.
ich habe ein Schreiben von der Hausverwaltung bekommen, mit den Putzregeln des Hauses. Ich habe diese einmal nicht rechtzeitig gemacht, sonst immer. - wahrscheinlich die Nachbarin von unten, die regt sich wegen jeder Kleinigkeit auf.
In dem Anschreiben steht jetzt drin, dass zur großen Kehrwoche die Treppe außen am Haus ( ist eine öffentliche Treppe, oben ist ein Laden, die Ebenen sind versetzt, Treppen runter gelangt man in unsere Straße und Richtung Park) dazu gehört und auch geputzt werden muss. Ich wohne seit 2 Jahren in diesem Haus und in der Hausordnung bzw. dem Kehrwoche Plan steht nirgends etwas davon geschrieben.
Im Internet finde ich leider nichts darüber, vielleicht weis einer von euch ja etwas darüber. Wäre euch dankbar.
3 Antworten
Vielleicht ist es am besten, sich das einmal von der Hausverwaltung erklären zu lassen. Ist dann ansonsten in der Hausordnung beschrieben, welche Bereiche im Rahmen der Kehrwoche zu pflegen sind?
Wenn das mit der Außentreppe bisher nicht im Plan steht, kann man es Dir nachträglich auch nicht aufs Auge drücken.
Ja genau das dachte ich mir nämlich auch.. lieben Dank für deine Antwort
Wieso stehen denn Deine Vereinbarungen im Internet und werden jetzt nicht gefunden?
Bei uns gibt es einen Mietvertrag über die Vereinbarungen des Mieters mit seinem Vermieter in Papierform. Und wenn seiner weg ist, drucken wir eben Zweitschriften.
Ich denke, Du solltest Deinen Vermieter bitten und nachlesen.
Nein, die Vereinbarung steht nicht im Internet. Ich habe danach gesucht wie es sich mit einer öffentlich genutzen Treppe verhält, es ist ja keine private die nur vom Haus genutzt wird .
Von seitens meines Vermieters lahm nie etwas, steht nur im Mietvertrag das man sich an die Hausregeln halten soll. Und in den Hausregeln bzw. dem Kehrwochenplan stand nie etwas darüber. Das kann ja jetzt von der Hausverwaltung.. nach 2 Jahren. Ohne das sich an dem Orgiginal etwas geändert hat
Dann prüfe bitte, was eine Hausverwaltung mit Deinem Vertrag zu tun hat, ich füchte, nichts.
Bei uns im Mietvertrag steht drin, der Hauseingang inclusive Treppen der Wohung(en).
Also haben wir immer ab der Eingangstüre nach innen geputzt.
Der äußere Teil nur unregelmäßig und "je nach Verfassung", da es ja eigendlich bei uns so nicht erwähnt war.
Ok.. bei uns ist alles genau aufgelistet.. nur eben diese Treppe steht nicht drin..
Ja das hatte ich auch vor, ich wollte mich nur vorab informieren. Was Recht ist und was nicht..
im Kehrwocheplan ist alles genau aufgelistet. Wer was zu putzen hat.. das mit der Außentreppe ist neu..