Brandschutzfenster zumauern im Kinderzimmer?
Hallo zusammen habe erst neulich ein Einfamilienhaus gekauft 5 Zimmer 124 qm Das Kinderzimmer im obergeschoss hat ein Fenster das laut Bauamt geschlossen werden muss da es eine Brandschutzwand ist das Fenster wurde vor 2 Jahren eingebaut und mir beim kauf verschwiegen meine frage wenn ich das Fenster schließe ist es nicht mehr geeignet für ein Kinderzimmer sondern nur eine Abstellkammer dann habe ich nur noch 4 Zimmer 114 qm weil ohne fenster kein wohn/schlafraum und falls es so ist was kann ich tun zB. Hätte ich recht auf Schadensersatz???
4 Antworten
Ist es ein freistehendes Haus oder ein Reihenhaus? Es gibt Brandschutz Fenster bin F90, die haben eine Vierfachverglasung. Kostet nur ein wenig und das Bauamt kann sagen, wenn so ein BS Fenster verbaut ist muss es gewährleistet werden das es dauerhaft zu ist...wie willst du den Raum lüften?
Wegen Schadensersatzansprüche mal deinen Notar/Anwalt kontaktieren.
Wenn das ein freistehendes Haus ist, und die Wand ist eine BS Wand? Was ist auf der anderen Seite der Wand!?
Nun man kann wenn nur noch eine technische Lüftung (zwangslüftung) einbauen.
Sonst schau mal hier
Ein freistehendes Einfamilienhaus mit 5 Zimmer hat eine Brandwand?
Das klingt für mich ein wenig nach Unsinn. Wo Brandwände angeordnet werden müssen dafür gibt es gewisse Richtlinien. So in großen Gebäude alle 40 m oder wenn das Gebäude an andere Gebäude grenzt. Eventuell noch wenn die Abstände zu Nachbargebäuden nicht stimmen. Ich habe in meiner Zeit im vorbeugenden Brandschutz nie ein Eigenheim gesehen das eine Brandwand haben musste.
Ohne die genaue Situation vor Ort zu kenne ist eine fachlich richtige Aussage aber so gut wie unmöglich.
Das Zimmer kann ohne Fernster aber nicht wirklich genutzt werden. Die Frage der Lüftung könnte man noch über eine Lüftungsanlage klären. Für einen Aufenthaltsraum, und das ist ein Kinderzimmer, wäre aber m.W. eine natürliche Belichtung auch zwingend notwendig.
Ich rate dir daher dringend einen Fachanwalt für Baurecht zu konsultieren. Wenn dir das Haus jemand verkauft hat und das Problem verschwiegen hat dann wäre das meines Erachtens eine arglistige Täuschung. Deine Chancen stehen da wohl nicht so schlecht.
Zur Frage der "Brandwand" würde ich mich vorher mal an ein spezialisiertes Ingenieurbüro für Brandschutz wenden. Nur die haben die wirkliche Ahnung, bei Architekten habe ich da schon den größten Unsinn erlebt. Baulicher Brandschutz ist oft nicht wirklich deren Thema.
Springl aus Ingolstadt wäre jetzt aber nicht so mein Ansprechpartner. Eventuell kann dir da der Sachbearbeiter Vorbeugender Brandschutz die Feuerwehr Ingolstadt weiter helfen. Als ich damals den SELGROS in Ingolstadt bearbeitet habe war er ein sehr kompetenter Ansprechpartner.
Danke für die Tolle Antwort würde der Verkäufer davonkommen wenn er sagt er wusste nicht das es eine brandschutzwand ist??
Das kann ich dir leider nicht beantworten, das geht zu weit in die Juristerei und da bin ich nicht der Fachmann.
Es gibt soweit ich weiß Brandschutzfenster die du dann einbauen könntest. Es gibt ja auch Brandschutztüren, da muß man ja auch nicht gleich den ganzen Raum zumauern. Frag mal in einem Fachgeschäft nach, die können dich beraten
Moin.
Ich lese hier etwas über Brandschutzfenster. Gut gemeinter Rat, aber völlig falsch. Öffnungen jeglicher Art sind bei außenliegenden Brandschutzwänden absolut unzulässig. Das erlaubt dir kein Amt.
Eine Schadensersatzforderung an den Verkäufer kann durchaus Sinn machen, da dieses Fenster nie hätte eingebaut werden dürfen.
Hallo es ist ein Freistehendes haus würde mir ja nichts bringen wenn ich den Raum nicht lüften kann oder?