Ist es Gesetzlich verboten, ein Kinderzimmer ohne Fenster zu "bauen"?
Denn ich und meine Schwester teilen uns ein 60 m2 Kinderzimmer.
Unsere Familie hat beschlossen, im Zimmer eine Trennwand aus Gips zu bauen.
Als mein Vater davon gehört hat, sagte er darauf, " Das ist Gesetzlich verboten, ein Schlafzimmer ohne Fenster zu haben"
Stimmt das eigentlich ? Ich wohne in Wien, Österreich.
Wäre auf Hilfreiche Antworten dankbar.
LG DerWisser007
12 Antworten
Also mit den oestereichischen Gesetzen kenne ich mich nicht so aus, aber es ist moeglich, dass es in Deutschland wie auch in Oesterreich Gesetze gibt, die bei einem Neubau (bei einreichen des Bauplans) zur Ablehnung fuehren koennten, wenn ein Kinderzimmer ohne Fenster gebaut ist und es nicht zwingend notwendig sein sollte.
Aber wer einfach nur eine Trennwand in ein Zimmer ziehen will oder so, der hat mit Sicherheit nichts zu befuerchten.
Auch im beruflichen Bereich ist es vorgesehen, dass ein Arbeitsplatz, z.B. im Buero ein Fenster haben sollte. Aber wenn nun mal die Gegebenheiten so sind, dass das nicht moeglich ist, weil das Gebaeude diese Moeglichkeit nicht hergibt oder man im Keller untergebracht ist, dann hat man auch keinen Anspruch drauf. Ich arbeite auch in Raeumen ohne Fenster.
Aber natuerlich solltet ihr darauf achten, dass zumindest gutes kuenstliches Licht vorhanden ist und eine gute Lueftung gewaehrleistet ist/bleibt. Und es schadet ja auch nicht, ab und zu mal rauszugehen und das Sonnenlicht draussen zu geniessen als Ausgleich.
Also ich würde das nicht wollen, jeder Mensch braucht doch frische Luft. Wie kann man nur auf so eine hirnrissige Idee kommen. Irgendwann stinkts halt dann erbärmlich in dem Zimmer und es fängt zu schimmeln an. Na ja, manchen ist das ja egal, jedem das seine, aber ich würde das für meine Kinder nicht wollen.
Es wäre mir neu das es Gesetze darüber gibt wie man welches Zimmer zu nutzen hat.
Wenn jemand meint er müsse z.B. im Keller schlafen, dann darf er das machen.
Wir reden hier aber von Österreich.
Und ich denke nicht das mit ein Länderparlament vorschreiben kann ob ich z.B. in eine Abstellkammer ein Bett stelle und darin Schlafe.
Und ich denke ein "Aufentaltsraum" (Wie immer das definiert ist, villt. sogar Gewerblicher für die Pause?) ist kein Schlafzimmer. Zumal der Raum ja schon gebaut ist.
Das es in der Landesaubordnung vorschriften für einen Aufentaltsraum gibt glaube ich natürlich.
Ja, das geht tatsächlich nicht.
Wohnräume müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen (Raumhöhe, Fenster...), um als solche gerechnet zu werden. Deswegen sind die Quadratmeterangaben von Dachzimmern immer sehr winzig, obwohl das Zimmer von der Fläche her viel größer ist.
Der Teil unter der Dachschräge ist niedriger, darf also nicht als Wohnraum gerechnet werden.
An sich dürft Ihr in Eurem Haus natürlich machen, was Ihr wollt, aber wenn mal etwas passiert, bezahlt die Versicherung nicht.
Das sind eben auch Sicherheitsbestimmungen. Stell Dir mal vor, der Raum vor Deiner Türe steht in Flammen und Du hast kein Fenster.
Oder etwas fällt vor der Türe um und blockiert die Klinke. Dann kannst Du fröhlich in Deinem Zimmer sitzen und verhungern.
Hallo DerWisser007,
Von gesetzlichem Verbot habe ich noch nichts gehört, aber bestimmt nicht Gesundheitsfördernt!
Es sind keine Möglichkeiten frische Luft ins Zimmer zu lassen und auf ein dunkles Zimmer könnte ich verzichten! Wäre es nicht mit einer Regalwand getan, da wo immer noch Frischluft und Licht in ein teil des Zimmers eindringen kann?
wenn Du nicht lüften kannst fängt es mit der Zeit doch auch an zu Stinken!
LG SunnyStern!
Dann lernst du jetzt noch was dazu. Lies doch einfach mal die Landesbauordnungen, bevor du solch einen nutzlosen Kommentar abgibst !!!
Z.B. in Baden-Württemberg ist in §34 Abs.2 LBO genau geregelt, wie groß ein notwendiges Fenster eines Aufenthaltraums sein muß.