Baugenehmigung für den Einbau kleinerer Fenster nötig?

4 Antworten

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Die Fensterfläche ist auch von der Raumgröße abhängig. Rechner

Seehausen  21.03.2013, 09:54

Nicht nur. Es gibt noch viel wichtiger Kriterien.

rivendu 
Beitragsersteller
 21.03.2013, 08:55

Danke für den link. Bei 7 Quadratmetern habe ich 1.1 Quadratmeter als Empfehlung bekommen. Mit meiner geplanten Größe liege ich somit richtig.

Die Größen notwendiger Fenster sind abhängig von der Grundfläche des dazugehörenden Aufenthaltsraumes (Landesbauordnung), evtl. Gestaltungsvorschriften aus Bebauungsplan oder Ortsgestaltungssatzung und Rettungswegvorschriften (Anleiterbare Fenster mindestens 0,90m mal 1,20m) und evtl. Denkmalschutz. Und natürlich die neue EnEV.

Ob die Verkleinerung von Fenstern baugenehmigungsfrei ist ist unwichtig, denn diese Vorschriften müssen auch eingehalten werden, wenn keine Baugenehmigung erforderlich ist.

Das kann Dir leider niemand aus der Ferne beantworten.

Im Grundsatz benötigst Du in den meisten Bundesländern keine Baugenehmigung dafür, es kann aber Gestaltungsvorschriften im Bebauungsplan oder in einer kommunalen Satzung geben, die dann wieder ein Genehmigungserfordernis begründen.

Seehausen  21.03.2013, 09:54

Unvollständige Antwort.

WetWilly  21.03.2013, 10:08
@Seehausen

Offenbar bist Du des Lesens nicht mächtig.

Die Fragestellung war: ist eine Baugenehmigung erforderlich?

Und damit ist meine Antwort vollständig.

Mehrfamilienhaus... Mehrere Eigentümer -> alle müssen zustimmen. Es muss gleichmäßig aussehen.