Bosch Inkasso?
Hallo,
ich bin neu hier und brauche einen Rat.
Meine Oma hat in der vergangenen Woche ein Brief von Bosch Inkasso bekommen. In dem Schreiben steht, dass meine Oma im Jahr 2000 etwas bei Weltbild gekauft hat und nie bezahlte. Meine Oma bat mich nun um Hilfe, da sie noch nie bei Weltbild bestellte und versuchte mit dem Inkassobüro zu telefonieren. Sie erzählte mir von einem sehr unsympathischen Mitarbeiter, der sie nicht zu Wort kommen lassen hat und sogar ihren Familienangehörigen vorwarf, dass einer von uns auf ihren Namen bestellte.
Heute versuchte ich bei Weltbild herauszufinden, was gekauft worden ist und weshalb nie eine Rechnung oder eine Mahnung kam. Ich nannte der sehr netten Mitarbeiterin die im Inakssoschreiben stehenden Kundennummer und die Daten meiner Oma & die Mitarbeiterin sagte mir, dass es kein Konto für meine Oma gibt und auch diese Kundennummer nicht existiert.
Danach bat ich meine Oma ein weiteres mal bei dem Inkassounternehmen anzurufen. Ich saß während des Gesprächs bzw. des Monologs neben meiner Oma. Diesmal sprach sie mit einer Frau, die genau wie ihr Kollege meine Oma nicht zu Wort kommen ließ und sie schlussendlich abwürgte.
Vllt hat jemand hier ähnliche Erfahrung mit diesem Inkassobüro gemacht oder hat einen Rat wie wir vorgehen können.
Ich meine wenn man so eine Forderung erhält, muss jemand doch Auskunft geben können, wofür diese nun 250€ gezahlt werden sollen.
Ich wäre für jeden Rat sehr dankbar
Liebe Grüße prinzessinswelt
5 Antworten
Wie die anderen schon sagten: Wenn die Forderung nicht mal irgendwann "tituliert" (also durch ein Gericht rechtskräftig festgestellt wurde), ist sie längst verjährt.
Wenn Ihr nochmals auf das Inkassobüro reagieren wollt (was grds. nicht notwendig ist), einfach ein Schreiben aufsetzen, mit nur 2 Sätzen:
"Ich bestreite das Bestehen der Forderung. Hilfsweise mache ich die Einrede der Verjährung geltend"
Das war's. Der Rest der vom Inkasso kommt, wandert in den Papierkorb. Reagieren müsst Ihr nur, falls etwas von einem Gericht (ggf. zentrales Mahngericht) kommt. Das ist dann ein "gerichtlicher Mahnbescheid" (großer grauer Zettel). Dagegen müsstet Ihr dann "Widerspruch" einlegen. Dafür ist ein Formular dabei (rot/rosa).
ich hatte auch heute einen Brief wegen Weltbild von denen im Kasten. Angeblich aus dem Jahr 2004 über knapp 174 €. wüsste nicht das ich dort mal bestellt habe oder Mahnungen bekommen habe. Danke für die tollen Tipps. Werde ich morgen gleich anwenden
Das ist wirklich lieb dass ihr so schnell und ausführlich antwortet - Danke
Danke für den Stern ...
- Telefonate mit solchen Institutionen solltest Du Dir ersparen.
- Dem Inkassobüro eine kurzen Brief schreiben, in welchem das Inkasso aufgefordert wird, den Zahlungsanspruch und Ihre ordentliche Beauftragung nachzuweisen.
- Sollte da was kommen (was schon wenig wahrscheinlich ist), prüfen, ob Verjährung eingetreten ist (wenn kein Titel vorliegt, ist das höchstwahrscheinlich der Fall).
- Weitere Reaktionen Eurerseits dann erst, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid einflattert. Diesem fristgerecht und ohne Begründung wiedersprechen. Dies gilt natürlich nur, wenn Ihr der Meinung seid, dass der Anspruch unbegründet ist.
Vielen Dank für die rasche Hilfe
Gekauft wurde im Jahr 2000, nun trudelte eine Inkassorechnung ein!
Warum überhaupt reagieren?? Jede Minute ist unnütz. Ablage Papierkorb. Wenn wäre eine solche Rechnung bereits am 31.12.2004 24Uhr verjährt.
Wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen sollte, dann must reagieren, Widerspruch wegen Verjährung einreichen. Ende
Vielen Dank für die schnelle Antwort
Nicht anrufen, sondern schriftlich Auskunft fordern. Ganz nebenbei ist die Forderung im Zweifel sowieso verjährt. In dem Schreiben könnt ihr gleich die Einrede der Verjährung vorbringen.
Wir haben heute einen Brief bekommen.Wir hätten 2004 bei Weltbild bestellt und nicht bezahlt. Wollen 300 Euro. Weltbild weiß von nix. Unser Kundenkonto ist auf null. Also keine Forderung. Habe beim Verbraucherschutz angerufen. Sie sagten wir sollen uns keine Sorgen machen ,es ist verjährt