Sind Bosch inkasso betrüger?

6 Antworten

und sagte mir das er das auch so ans Gericht weitergeben kann und dann wird ein Haftbefehl gegen mich raus gehen .

Strafbare Nötigung für die ich den Herrn aus meiner Wohnung gebeten hätte und noch Strafanzeige gestellt hätte. Ein Inkassobüro kann keinen Haftbefehl erwirken. Dies kann im Grunde nur die Staatsanwaltschaft.

ich hatte dann total angst und sagte ihm wie ich das denn regeln kann und er sagte das ich das in monatlichen raten zahlen kann .

Angst ist die dümmste und nutzloseste Emotion die es gibt! Du musst dir angewöhnen wenn du Angst hast einfach aufzuhören Angst zu haben. Angst ist nicht real und sie verleitet einen zu dummen und irrationalen Entscheidungen.

er füllte sein zettel da aus und fragte mich ob ich das dann mit Dauerauftrag mache und ich sagte ja und dann füllte er denn zettel weiter aus und sagte mir das ich schonmal denn Dauerauftrag in Auftrag geben soll und er würde solange hier bleiben bis ich das dann gemacht habe

Die nächste Nötigung. Das ist eine Straftat! Du hast Hausrecht und hättest ihn rauswerfen können und sollen.

ch habe es dann gemacht und als ich fertig War legte er mir denn zettel vor die Nase und sagte mir das ich das unterschreiben soll . (es War die Bestätigung das wir eine Ratenzahlung vereinbart haben ) ich unterschrieb das und schon War er weg .

Und damit hast du die Ar***krate gezogen. Denn das BGB sieht vor, dass man ein Schuldanerkenntnis nur schriftlich abgeben kann (§ 781 BGB). Es kann sein, dass du genau das gerade getan hast. Damit kann die Forderung - die wie du selbst sagst völlig aus der Luft gegriffen ist - nicht mehr verjähren.

Ob ich wirklich dann in denn Knast komme ?

ES GIBT KEINE HAFTSTRAFEN IM ZIVILRECHT! Ferner hast du nichts bestellt und den Beweis, dass du was bestellt hast, muss die Gegenseite antreten.

Lösung:

  1. Du suchst auf der Stelle einen Rechtsanwalt auf - Kosten egal - und schilderst dem was passiert ist. Der soll was immer du da unterschrieben hast anfechten lassen (§§ 123, 138 BGB). Eventuell reicht auch schon die Verbraucherberatung, aber du warst dabei dir dein eigenes Grab zu schaufeln.
  2. Du gehst sofort zur nächsten Polizeiwache und zeigst den Inkasso-Mitarbeiter an, wegen Nötigung (§ 240 StGB) in Tateinheit mit Erpressung (§ 253 StGB) und Verdacht auf Betrug (§ 263 StGB) (§§ 23, 52 StGB).
  3. Du gewöhnst dir ab sofort ab Angst zu haben. Egal in welcher Lebenssituation. Es gibt einen Unterschied zwischen Angst und Gefahr. Eine Gefahr bestand hier nicht, du hattest nur irrationale Angst. Seine eigenen Emotionen zu managen ist essentiell für ein erfolgreiches und glückliches Leben.
  4. Und lass keine Leute in deine Wohnung. Du hast Hausrecht. Ohne deine Zustimmung darf weder ein Inkassomitarbeiter, noch dein Vermieter noch der Osterhase in deine Wohnung. Das Hausrecht lässt sich nur durch eine richterliche Anordnung oder bei Gefahr in Verzug umgehen.
mepeisen  05.06.2015, 13:46

2. (Ergänzung) Und auch noch wegen Verdacht auf Urkundenfälschung oder Datenmissbrauch (bzw. absichtliche Personenverwechslung). Du hast schließlich nie etwas bestellt und doch behauptete er, dass er all das beweisen könne und deswegen das auch alles dem Gericht so mitteilen könne...

4. (Ergänzung): Und wenn so einer im Hausflur bleiben will und nicht sofort verschwindet, Nachbarn anspricht oder so laut spricht, dass andere das mitbekommen, rufst du direkt die Polizei an, dass du bedroht wirst und sie sofort eine Streife schicken sollen. Die Polizisten werden den Mann dann höflich oder unter Gewaltanwendung vom Grundstück entfernen, je nachdem ob er sich wehrt.

5. Sofort bei deiner Bank den Dauerauftrag widerrufen.

6. Das Aufsichtsgericht von Bosch Inkasso verständigen und über diese Machenschaften beschweren. Dort einen Antrag auf Entzug der Lizenz wegen schweren strafbaren Handlungen stellen (Drohung mit Verhaftung, erzwungenes Schuldeingeständnis, ggf. Betrug weil er nicht gelten lassen wollte, dass du gar nichts dort bestellt hast). Du wirst sehen, die werden dann angesichts Strafanzeige und Beschwerde beim Aufsichtsgericht am Ende ganz kleinlaut bei diesem Inkasso.

Denn das BGB sieht vor, dass man ein Schuldanerkenntnis nur schriftlich abgeben kann (§ 781 BGB)

Allerdings kann ein erzwungenes Schuldeingeständnis jederzeit widerrufen werden bzw. angefochten werden. Daher ist auch dein Verweis auf einen Anwalt völlig korrekt. Den Anwalt wird die Gegenseite dann bezahlen müssen.

Unter Vorlage von Nachweisen zu Deinem Einkommen kannst Du Dir beim zuständigen Amtsgericht einen Rechtsberatungsschein besorgen. Du zahlst dann noch 10 Euro und kannst zu einem Anwalt gehen. Das ist auch erforderlich, denn dummerweise hast Du diese Vereinbarung unterschrieben. Das hättest Du niemals machen dürfen und auch gar nicht machen müssen.

Ein Inkassobüro ist im übrigen keine Behörde. Die haben überhaupt keine Rechte, eine Wohnung zu betreten. Das sind keine Gerichtsvollzieher.

Einen "Haftbefehl" und ähnlichen Unsinn gibt es auch nicht einfach so, und schon mal gleich gar nicht, wenn irgend ein dahergelaufener Außendienst-Stinker eines Inkassobüros das gerne so hätte. Der hat mal überhaupt gar nichts zu melden. Vorher müsste es einen gerichtlichen Vollstreckungstitel gegen Dich geben (ist aber gar nicht der Fall!), und erst, wenn Du den nicht zahlst und auch nicht die geforderte Vermögensauskunft beim Gerichtsvollzieher ablegst, könnte ein Haftbefehl beantragt werden. 

Bevor es überhaupt einen Vollstreckungstitel gibt, müsste es zwei gelbe Briefe vom Amtsgericht geben: Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid, und hier hättest Du noch beides mal eine Einspruchsfrist von 14 Tagen. Nach Widerspruch gibt es keinen Vollstreckungstitel.

Also: in Zukunft diese [...] nicht in die Wohnung lassen. Dein Anwalt soll denen schriftlich Hausverbot erteilen und die Ratenzahlungsvereinbarung wegen Nötigung und arglistiger Täuschung anfechten, notfalls auf Herausgabe klagen. Hierzu kannst Du mit guten Aussichten Prozesskostenhilfe beantragen.

  • Vertrag anfechten (wg. arglistiger Täuschung o. Drohung, §123 BGB), falls du Hilfe dabei brauchst ab damit zur Verbraucherzentrale
  • Dauerauftrag sofort wieder zurückziehen. Wenn bereits Geld überwiesen wurde, dann ist das weg
  • Strafanzeige bei der Polizei stellen
  • In Zukunft nie wieder mit Inkassomitarbeitern oder ähnlichen Gestalten reden; sei es am Telefon oder bei dir an der Haustür. Diese Leute haben überhaupt keine Sonderrechte, das Gesabbel von "Gericht" und "Haftbefehl" ist nur Methode um rechtsunkundige Opfer einzuschüchtern. Glaube denen kein Wort! Und erst Recht läst du niemanden von denen herein.


Wiederruf den Vertrag bzw. die Erklärung die du angegeben hast und erstatte bei der Polizei Anzeige wegen Nötigung. Er hat mit haltlosen Drohungen auf dich eingewirkt.

Und in Zukunft: Lass keine Inkasso Mitarbeiter in deine Wohnung, egal ob berechtigt oder nicht. Verweise auf den Postweg und drohe mit der Polizei wenn sie nicht gehen wollen.

Du kommst nicht in den Knast, in Deutschland wirst du für private Schulden nicht eingesperrt sofern du keine Straftat (Betrug o.ä) begangen hast. Der Gerichtsvollzieher KÖNNTE eine Eidesstaatlicheerklärung einfordern wo du angibst was für Geldmittel du hast etc., wenn du dich weigern würdest die abzugeben dann könnte man einen Haftbefehl gegen dich erlangen der wieder erlischt sobald du die Eidesstaatliche Erklärung abgibst. 

Mausi3007 
Beitragsersteller
 04.06.2015, 01:43

DankE für deine schnelle Antwort ... ist sehr hilfreich ... ich War auch schon am überlEgeln zum Anwar zu gehen aber ich bin nur gerinverdiener und weiß nicht wie ich mir ein Anwalt leisten soll :(

BekirIzmir  04.06.2015, 01:45
@Mausi3007

Wenn du ein geringes Einkommen hast kannst du zum Amtsgericht gehen und dir einen Beratungsschein holen, damit kannst du einen Anwalt konsultieren und bezahlst dafür nichts (allerdings nur Beratung). Du musst allerdings einen Kontoauszug mitnehmen um dem Amtsgericht zu beweisen das du zuwenig Verdienst um den Beratungsschein zu erhalten.

Mausi3007 
Beitragsersteller
 04.06.2015, 01:48
@BekirIzmir

Ok dann werde ich das morgen mal machen vielen dank .... kann der Anwalt denn was machen das ich da wieder raus komme ???

BekirIzmir  04.06.2015, 01:48
@Mausi3007

Das kannst du auch ohne Anwalt, hat der Inkasso Typ irgendeinen Durchschlag hinterlassen von der Ratenvereinbarung?

Mausi3007 
Beitragsersteller
 04.06.2015, 01:50
@BekirIzmir

Ja habe ich hier liegen da steht alles drauf

BekirIzmir  04.06.2015, 01:54
@Mausi3007

Dann brauchst du keinen Anwalt .. Du musst 2 Schritte machen:

1.) Du schreibst dem Inkasso einen Brief (Als Einschreiben mit Rückschein), dort schreibst du dass du die Ratenzahlungsvereinbarung mit sofortiger Wirkung Wiederrufst. Das musst du unbedingt innerhalb 14 Tage machen.
Bitte deinen Vater um Hilfe wenn du nicht weißt wie du das formulieren sollst.

2.) Falls die deine Bankverbindung haben gehe zu deiner Bank und verfolge ganz genau ob die versuchen was abzubuchen, wenn ja sprech mit deiner Bank das die künftig Abbuchungen dieser Firma untersagen.

Mausi3007 
Beitragsersteller
 04.06.2015, 01:58
@BekirIzmir

Also kontodaten haben die nicht von mir .... habe ja ein Dauerauftrag gemacht denn ich allerdings schon wieder gelöscht habe ja dann mache mache ich das ... und was passiert dann wenn ich das gemacht habe ? Will nicht wieder so ein Kerl vor meiner Tür stehen haben .....

BekirIzmir  04.06.2015, 02:01
@Mausi3007

Vielleicht wird dann wieder so nen Typ vorbei kommen ABER du bist nicht Verpflichtet mit dem zu sprechen oder ihn in deine Wohnung zu lassen .. Wenn irgendwann nochmal so nen Mensch kommt dann lass ihn nicht rein und sprech auch nicht mit ihm.

Wenn er nicht locker läßt trau dich und ruf die Polizei, zwar dürfen die versuchen mit dir zu sprechen aber wenn du deutlich machst das du nicht mit denen sprechen willst dann müssen sie dich auch in Ruhe lassen.

Ich würd an deiner Stelle unabhängig davon ob sie nochmal wiederkommen bei der Polizei eine Anzeige wegen Nötigung machen, die dürfen dich nicht Einschüchtern mit Drohungen das sie nicht vorher gehen würden bis du unterschreibst oder mit Haftbefehle drohen .. Du brauchst dafür keinen Anwalt, einfach bei der Polizei vorbei gehen.

Mausi3007 
Beitragsersteller
 04.06.2015, 02:05
@BekirIzmir

Ok werde dann morgen zur Polizei gehen und denn das so schildern :) vielen vielen dank für das tollen Chatverlauf :)

franneck1989  04.06.2015, 07:49
@Mausi3007

Ein Anwalt ist nicht unbedingt nötig. In solchen Fällen kann eine Verbraucherzentrale gut und kostengünstig weiterhelfen

mepeisen  05.06.2015, 13:50
@franneck1989

Wobei ein Beratungsschein auch nicht viel teurer ist (10-15€). Und ein Anwalt wird hier nicht nur beraten, er wird denen ggf. auch gerne mal einen Schreib schicken, dass man hier dieses unter Drohungen erzwungene Schuldeingeständnis widerruft. Dass man zudem absolutes Hausverbot und telefonisches Kontaktverbot erteilt.

Das ist für den Anwalt schnell gemacht und danach sollte Ruhe sein. Falls nicht, kann einem der Anwalt helfen, einen PKH-Antrag zu stellen um eine negative Feststellungsklage oder Klage auf Unterlassung o.ä. anzustrengen.

Betrüger oder nicht.... warum in aller welt unterschreibt man eine Ratenvereinbarung für etwas das man nie getan hat?