Ratenzahlungsvereibarung von UGV Inkasso gegen Vorpfändung? Brauche Rat
Hallo zusammen,
ich hatte kürzlich schonmal ein ähnliches Thema geöffnet aber mittlerweile hat sich neues ergeben und ich habe schon die eine oder andere Frage...
Erstens hat die UGV Inkasso GmbH tatsächlich einen Grund mich anzuschreiben und Geld zu fordern...und zwar bin ich über Facebook auf ein angeblich kostenloses Testessen für den Hund (Dinner for Dogs) hereingefallen was wohl doch nicht so kostenlos war wie es auf der Seite stand. Jedenfalls hat sich da wohl was angehäuft und daher der Brief... warum aus 30€ hinterher über 500€ kann ich mir jedoch nicht erklären...aber da kamen ja Inkasso,Anwaltskosten und die Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher hinzu...
Am Telefon sagen mir die Mitarbeiter, dass mein Konto gesperrt sei... egal ob Pfändungsschutzkonto oder nicht... ich habe bei der Bank (Sparkasse) angerufen die mir versicherten dass mein Konto nicht gesperrt sei, und dass ich den Freibetrag (bis zu 1045€) frei verfügen dürfte. Komisch irgendwie von dem Inkassobüro... oder ?
Ich möchte mich mit der Firma einigen und bin auch zu einer Ratenzahlung bereit... jedoch da ich derzeit Hartz4 bekomme... kann ich eigentlich nicht mehr als 10€ zahlen... mindest Rate sind 20€... denke da kann ich nichts gegen machen ?
Mit Hängen und Würgen würde ich eventuell auch die 20€ zahlen... jedoch finde ich die Schreiben... die Ratenzahlungsvereinbarung und das Schuldeingeständnis etwas seltsam... zumal mir auch falsche Dinge bezüglich meines Kontos am Telefon gesagt wurden...
Ich muss die Unterlagen bis zum 2.02.15 da eingereicht haben... bzw wollen sie bis dahin die Rückantwort haben... wie soll ich da weiter vorgehen ?
Einfach unterschreiben... die Anforderungen erfüllen und zahlen ? Oder das eine oder andere Hinterfragen... eventuell zu einem Anwalt gehen ?
2 Antworten
Wegen gewerbsmäßiger Erpressung anzeigen!
Ein Schreiben wie das eingescannte ist eindeutig eine Strafanzeige wegen gewerbsmäßiger Erpressung wert, weil mit der Vorpfändung (meist mit Kontosperre verbunden) weitere Leistungen erpresst werden sollen. Insbesondere die üblicher Weise mit Ratenvereinbarungen verbundenen Anerkenntnisse unberechtigter, überhöhter Kosten.
Da läuft übrigens strafrechtlich schon einiges...
Siehe auch hier:
Vorpfändungen / Vorläufige Zahlungsverbote nach §845 ZPO dienen einzig dazu, Vermögen des Schuldners vor Verschiebung zu sichern und den Gläubigerrang zu sichern. Damit Mondgebühren durchdrücken zu wollen, ist Missbrauch und Erpressung!
Außerdem sollten alle unter solchen Drohungen oder herbeigeführten Notlagen (wie Kontosperren) unterschriebenen Vereinbarungen unverzüglich wegen widerrechtlicher Drohung (und meist auch wegen Sittenwidrigkeit und anderer Gründe) angefochten werden! Nach §123 BGB sind Verträge, die mit vorgehaltener Pistole oder der Drohung anhaltender Kontosperren erzwungen wurden, nichtig!
Bei sowas unbedingt Anwalt nehmen, die sind auch zivilrechtlich oft für vieles haftbar und müssen bezahlte Gelder oft zum Großteil wieder rausrücken! Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe heißen hierfür die Stichwörter!
(Spätleser-Info für Leute, die nachher noch auf die Frage stoßen)
- Bei einem Pfändungsschutzkonto bleibt Dir in jedem Fall der pfändungsfreie Betrag.
- Wenn das Inkassobüro etwas anderes erzählt, dann lügt es. Wahrscheinlich mit dem Ziel, dass Du denen endlich den Gefallen tust und die Ratenzahlungsvereinbarung unterschreibst. Daher versuchen sie, Druck zu machen. Wenn es "sein muss", offenbar auch mit absichtlich irreführenden Falschinformationen.
- Und aus genau diesem Grund telefoniert man auch nie, unter gar keinen Umständen, mit Inkassobüros. Und schon mal gleich überhaupt gar nicht ausgerechnet mit diesem. Vielmehr klärt man alles schriftlich.
- Und man unterschreibt auch unter gar keinen Umständen, wirklich niemals, diese Ratenzahlungsvereinbarung, ohne diese prüfen zu lassen. Denn wenn man dieses Mistblatt erst unterschrieben und an die Gegenseite geschickt hat - erst dann hat man ein Problem, was man vorher wahrscheinlich gar nicht gehabt hätte. Denn man erkennt damit jede Menge Forderungen an, die möglicherweise stark überzogen sind. Zu diesen weit überzogenen Forderungen gibt es im Internet reichlich Meldungen und auch einschlägige Gerichtsurteile.
- Die Prüfung der Sache kann z.B. eine Schuldnerberatung erledigen.
Hast Du zweimal gelbe Briefe bekommen - Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid?
Die Frage ist auch was passiert nun wenn die Frist abgelaufen ist und die den Wisch noch nicht zurückbekommen haben ?
Was soll da passieren? Nichts weiter. Du hast ein P-Schutz-Konto, fertig aus basta. Da kann der Gerichtsvollzieher nicht dran an den pfändungsfreien Betrag. Wenn das Inkassobüro etwas anderes daherplappert, interessiert das nicht.
Ansonsten haben die keine Möglichkeit, Dir etwas zu wollen.
Ich habe letzte Woche erst eine Postübergabeurkunde von einem Gerichtsvollzieher bekommen... mehr nicht... hatte vorher nie von der Firma gehört gehabt...
Aber der Gläubiger Dinner for Dogs gibt es wirklich... auch wenn ich da ebenfalls auf nicht seriöses reingefallen bin :(