Ratenzahlungsvereibarung von UGV Inkasso gegen Vorpfändung? Brauche Rat

Brief 1 - (Ratenzahlung, Schuldanerkenntnis, UGV Inkasso) Ratenzahlunsgvereinbarung/Schuldanerkenntnis  - (Ratenzahlung, Schuldanerkenntnis, UGV Inkasso)

2 Antworten

Wegen gewerbsmäßiger Erpressung anzeigen!

Ein Schreiben wie das eingescannte ist eindeutig eine Strafanzeige wegen gewerbsmäßiger Erpressung wert, weil mit der Vorpfändung (meist mit Kontosperre verbunden) weitere Leistungen erpresst werden sollen. Insbesondere die üblicher Weise mit Ratenvereinbarungen verbundenen Anerkenntnisse unberechtigter, überhöhter Kosten.

Da läuft übrigens strafrechtlich schon einiges...

Siehe auch hier:

https://www.gutefrage.net/tipp/kontosperrung-bzw-pfaendung-durch-inkasso--geldeintreiber---ohne-vollstreckungstitel-illegal

Vorpfändungen / Vorläufige Zahlungsverbote nach §845 ZPO dienen einzig dazu, Vermögen des Schuldners vor Verschiebung zu sichern und den Gläubigerrang zu sichern. Damit Mondgebühren durchdrücken zu wollen, ist Missbrauch und Erpressung!

Außerdem sollten alle unter solchen Drohungen oder herbeigeführten Notlagen (wie Kontosperren) unterschriebenen Vereinbarungen unverzüglich wegen widerrechtlicher Drohung (und meist auch wegen Sittenwidrigkeit und anderer Gründe) angefochten werden! Nach §123 BGB sind Verträge, die mit vorgehaltener Pistole oder der Drohung anhaltender Kontosperren erzwungen wurden, nichtig!

Bei sowas unbedingt Anwalt nehmen, die sind auch zivilrechtlich oft für vieles haftbar und müssen bezahlte Gelder oft zum Großteil wieder rausrücken! Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe heißen hierfür die Stichwörter!

(Spätleser-Info für Leute, die nachher noch auf die Frage stoßen)

  1. Bei einem Pfändungsschutzkonto bleibt Dir in jedem Fall der pfändungsfreie Betrag.
  2. Wenn das Inkassobüro etwas anderes erzählt, dann lügt es. Wahrscheinlich mit dem Ziel, dass Du denen endlich den Gefallen tust und die Ratenzahlungsvereinbarung unterschreibst. Daher versuchen sie, Druck zu machen. Wenn es "sein muss", offenbar auch mit absichtlich irreführenden Falschinformationen.
  3. Und aus genau diesem Grund telefoniert man auch nie, unter gar keinen Umständen, mit Inkassobüros. Und schon mal gleich überhaupt gar nicht ausgerechnet mit diesem. Vielmehr klärt man alles schriftlich.
  4. Und man unterschreibt auch unter gar keinen Umständen, wirklich niemals, diese Ratenzahlungsvereinbarung, ohne diese prüfen zu lassen. Denn wenn man dieses Mistblatt erst unterschrieben und an die Gegenseite geschickt hat - erst dann hat man ein Problem, was man vorher wahrscheinlich gar nicht gehabt hätte. Denn man erkennt damit jede Menge Forderungen an, die möglicherweise stark überzogen sind. Zu diesen weit überzogenen Forderungen gibt es im Internet reichlich Meldungen und auch einschlägige Gerichtsurteile.
  5. Die Prüfung der Sache kann z.B. eine Schuldnerberatung erledigen.

Hast Du zweimal gelbe Briefe bekommen - Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid?

Kuja666 
Beitragsersteller
 28.01.2015, 18:07

Ich habe letzte Woche erst eine Postübergabeurkunde von einem Gerichtsvollzieher bekommen... mehr nicht... hatte vorher nie von der Firma gehört gehabt...

Aber der Gläubiger Dinner for Dogs gibt es wirklich... auch wenn ich da ebenfalls auf nicht seriöses reingefallen bin :(

Kuja666 
Beitragsersteller
 28.01.2015, 18:09
@Kuja666

Die Frage ist auch was passiert nun wenn die Frist abgelaufen ist und die den Wisch noch nicht zurückbekommen haben ?

Goofy62  30.01.2015, 11:24
@Kuja666

Was soll da passieren? Nichts weiter. Du hast ein P-Schutz-Konto, fertig aus basta. Da kann der Gerichtsvollzieher nicht dran an den pfändungsfreien Betrag. Wenn das Inkassobüro etwas anderes daherplappert, interessiert das nicht.

Ansonsten haben die keine Möglichkeit, Dir etwas zu wollen.