Bordsteinabsenkung, wer zahlt?

7 Antworten

Die Absenkung des Bordsteins ist eine Sonderleistung der Kommune, so ist das jedenfalls bei uns, und ich kann mir nicht vorstellen, daß das anderenorts anders geregelt ist. Die Stadt kann ja nicht im voraus wissen, wo spätere Bauherren ihr Einfahrt haben wollen.

Die Stadt hat die Umsetzung doch dann damals nichts falsch gemacht. So wie du schreibst, sollten doch 2 Grundstücke über eine Zufahrt erschlossen werden. Freu dich, dass dir eine separate Zufahrt nur für dich genehmigt wird. Es wäre ja auch denkbar, dass vor 50 Jahren beide Grundstücke in gleichem Besitz waren. Diese Rechnung wirst du bezahlen müssen. 

Rauschgoidengal 
Beitragsersteller
 06.10.2017, 12:33

Es waren damals aber zwei Einfahrten geplant laut Bebauungsplan.

Sie haben die Kosten der Absenkung zu tragen!

Grundlage Gemindesatzung auf der Basis des
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) oder anderer Bundesländer.



Hallo,

wer ein Haus baut ist der "Verursacher" und damit der Zahlungspflichtige.

... es ist ja nicht nur die Absenkung wichtig, sondern auch das Grundstück dahinter.

Hier bei uns quetschen sich drei Parteien damit rum und wir haben freiwillig einige m² von unserem Grund freigemacht, damit die auf ihre Grundstücke kommen.