Anhänger offene Plane im Straßenverkehr?

3 Antworten

Wenn die Plane anständig befestigt ist, dann ist dies erlaubt.

Stvo § 22 "Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten."

Natürlich, das ist ja nur ein Regenschutz. Mein Hänger hat ja z.b. gar keine Plane. Die Ladung muss natürlich separat gesichert sein!

Wenn du hinten was rausgucken lässt, muss du ab 1m einen roten Warnwimpel anringen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Was meinst du genau mit offen zu lassen?

Captain329 
Beitragsersteller
 03.04.2019, 13:22

Oh, habe ich gar nicht richtig hingeschrieben. Ich meine so ein Hänger mit Spriegel und Plane und hinten die Rückseite offen lassen.