Wieweit darf ich einen Anhänger umbauen, ohne Probleme zu bekommen?
Hallo, für meine Bedürfnisse bräuchte ich einen speziellen Anhängeraufbau, den ich mir selber aus Glasfaseverbundstoff zurechtbasten möchte. So möchte ich gerne eine variable Innenhöhe und auch eine etwas aerodynamischere Form aufbauen. Ab wann muß ich meinen Eigenbau bei welchem Amt genehmigen lassen? Welche Randbedingungen muß ich einhalten, damit ich überhaupt noch eine Chance für eine Zulassung habe?
4 Antworten
Wenn du den Aufbau so gestaltest, daß er als "teil der Ladung" gelten kann und nicht dauerhaft mit dem Anhänger verbunden ist, wird es solang keine Probleme geben, solang du statishce Grundregeln bzgl. Kippsicherheit, Windsog und -schub, Maximalgewicht usw. einhälst. Du kannst immer argmentieren, daß Du nur für den einen Zweck des Transports den Aufbau temporär als Sciherung der Ladung angebracht hast.
Alles andere ist eine änderung eines zugelassenen Fehrzeuges, ist beim Tüv zu prüfen und bei der Zulassungsstelle in die Papiere eintragen zu lassen.
Grundsätzlich darfst Du Aufbauten, die die im Fahrzeugschein zulässigen Maße nicht überschreiten ohne extra Einträge durchführen. Vorraussetzung dafür ist, das alles, was du änderst fest und sicher ist. Am besten informierst du dich vorher bei TÜV oder Dekra. Ich habe eine Zeichnung angefertigt und bin damit zur Dekra gegangen. Da war ein Prüfer der, total nett, sich das angeschaut hat und mir Tipps gegeben hat, wie ich einiges verbessern kann. Hat mich nichts gekostet. Aber ich denke, das war die Ausnahme.
Das wird nicht einfach. Frage doch mal beim TÜV - die wissen das genauer.
L G und Frohe Ostern
Das ist schon ziemlich speziell. Ich würd an deiner Stelle mal ein paar Fotos machen und damit zum nächsten TÜV oder DEKRA und mal nen Fachmann draufschauen lassen. Der kann dir mit Sicherheit weiterhelfen.