Gibt es eine Liste für Korrekturfaktoren bei Bodenrichtwerten für nicht bebaubare Flächen?
Gibt es irgendwo eine Liste für ungefähre Korrekturfaktoren bei Bodenrichtwerten. Wie viel abzüge kann man z.B. bei einem Grundstück von ca. 900qm ansetzen wenn ca. 50% nicht bebaut werden dürfen?
4 Antworten
Bodenrichtwerte gelten für "normale" Grundstücke immer für alles. Abschläge für unbebebaubaren Garten gibt es z.B. bei Villen mit Parkanlagen. Jeder muss dann selbst überlegen was es ihm Wert ist. Einem privaten Bauherren ist das Grundstück ausreichend um sein Haus darauf zu bauen, ein Bauträger rechnet die möglichst vollständige Ausnutzung der bebaubaren Fläche aus und beide machen dahingehend ihr Angebot.
Früher wurde bei Wertberechnungen von bebauten Grundstücken auch noch zwischen bebauter und unbebauter Fläche (Grund) unterschieden (Abschlag), das wird mittlerweile nicht mehr gemacht.
Bei einer Grundstücksgröße von 900 m² halte ich einen Abzug für die "nicht bebaubare Fläche" für problematisch. Die Gesamtgröße spielt sehr wohl eine Rolle bei der Geschoßflächenzahl und bei der Grundflächenzahl auch wenn das Baufenster deutlich kleiner als das Gesamtgrundstück ist.
Ein Liste in diesem Sinne gibt es nicht. Ein möglicher Abschlag bei größeren Grundstücken wird sich immer an dem individuellen Bodenrichtwertgrundstück orientieren.
Hallo,
bei 900 qm erfolgt üblicherweise kein Abzug für nicht bebaubare Teilflächen.
nein, da ein Grundstück nie ganz bebaut werden kann.
Bei Grundstücken geht es immer nach Angebot und Nachfrage. Wo liegt dieses Grundstück, Stadt oder auf dem platten Land, Autobahn, Verkehrsanbindung, Struktur etc..
aktuell 200 meter vom Ortsende entfernt. Dazwischen aktuell Feld, in kürze allerdings ein Gewerbemischgebiet (das Feld ist bereits von Straßen umschlossen). Die Parzellen innerhalb dieses Feldes sind von der Attraktivität IMHO deutlich höher (da auch quadratisch) und scheinbar auch noch großflächig zu haben. Die Verkaufschancen für das Grundstück sind eher klein. Es liegt direkt an der Landstraße (ok, im Gewerbemischgebiet eher kein Grund für Abzug), aber das Baufenster liegt 18 Meter paralell zu dem Grundstücksgrenze in der einen Richtung was den bebaubaren Bereich zu einem Dreieck werden lässt. Parzellen in den neuen Grundstücken haben einen deutlichst geringeren Randabstand, liegen besser und werden auch mit dem gleichen Bodenrichtwert gehandelt.
Mir gehts jetzt auch weniger drum den Preis zu drücken weil die Nachfrage so gering ist sondern einen sinnvollen Preis für das Grundstück zu haben im Vergleich zu den anderen die für den gleichen qm Preis eine deutlich bessere Ausgangslage haben.
Hier kann keiner beantworten, wie hoch der Abzug ist. Es geht nach Marktwert.
Das Randabstände eingehalten werden müssen ist klar, aber ein Grundstück von 900qm bei dem 850qm bebaubaren Platz kann ja nicht genauso viel wert sein wie ein Grundstück mit 900qm und 450qm bebaubaren Platz?