Bodenfliesen im Bad locker. Muss dafür Vermieter oder Mieter aufkommen?

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Lose Gebäudebestandteile, (dazu gehören selbstverständlich die Fliesen) sind Erhaltungsaufwand des Eigentümers. In diesem Fall muss er sogar SOFORT für Abhilfe sorgen, da die Verkehrssicherung nicht gewährleistet ist. Ein etl. Sturz würde sehr teuer für ihn, wenn er auf diesem Mangel rechtzeitig hingewiesen wurde.

Dieser Schaden an der Mietsache ist unverzüglich (also: "sofort") dem Vermieter anzuzeigen, sonst mußt Du noch die zerbrochene Fliese bezahlen. Lockere Fliesen sind auch zur Verkehrssicherung vom Vermieter als Instandhaltungskosten zu seinen Lasten zu reparieren.

Eine mieterseitige Schadensursache durch unsachgemäße Belastung ist bei einer lockeren Fliese auszuschließen. In einem solchen unsachgemäßen Belastungsfalle wäre die Fliese zerbrochen. Lege daher die lockeren Fliesen beiseite, solange sie noch nicht zerbrochen sind.

 

Das fällt ganz klar in den Zuständigskeitsbereich des Vermieters. 

Nein, Fliesen müssen länger als nur ein paar Jahre halten. Wahrscheinlich ist der Estrich unter den Fliesen nicht in Ordnung.

Oder ist das Haus so alt, dass es noch Holzfußböden hat?? Dann könnten die Fliesen falsch verlegt sein. Es ist auf jeden Fall die Saches des Vermieters

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