Bodenfliesen im Bad locker. Muss dafür Vermieter oder Mieter aufkommen?
Hallo,
vielleicht weiß jemand wie die Rechtslage in dem Fall ist? In unserem Bad sind drei große Bodenfliesen locker getreten. Sicher wurden sie locker, weil die Bewohner (WG) darauf umherliefen, heißt der Schaden war bei Vertragsabschluss noch nicht vorhanden. Die lockeren Fliesen kippelt jetzt aber regelrecht hin und her, sodass ich annehmen muss, dass sie bei der Renovierung des Bades einfach schlecht verlegt wurden (kleine Hohlräume oder Unebenheiten darunter) und sich durch Belastung locker getreten haben. Das Bad wurde vor vielleicht 5-6 Jahren renoviert.
Bin ich als Mieter nun verpflichtet den Schaden zu beheben? Kann man nach den angegebenen Jahren noch mit dem Argument eines Baumangels kommen oder ist der Sachverhalt eindeutig als normale Abnutzung einzustufen?
6 Antworten
Lose Gebäudebestandteile, (dazu gehören selbstverständlich die Fliesen) sind Erhaltungsaufwand des Eigentümers. In diesem Fall muss er sogar SOFORT für Abhilfe sorgen, da die Verkehrssicherung nicht gewährleistet ist. Ein etl. Sturz würde sehr teuer für ihn, wenn er auf diesem Mangel rechtzeitig hingewiesen wurde.
Dieser Schaden an der Mietsache ist unverzüglich (also: "sofort") dem Vermieter anzuzeigen, sonst mußt Du noch die zerbrochene Fliese bezahlen. Lockere Fliesen sind auch zur Verkehrssicherung vom Vermieter als Instandhaltungskosten zu seinen Lasten zu reparieren.
Eine mieterseitige Schadensursache durch unsachgemäße Belastung ist bei einer lockeren Fliese auszuschließen. In einem solchen unsachgemäßen Belastungsfalle wäre die Fliese zerbrochen. Lege daher die lockeren Fliesen beiseite, solange sie noch nicht zerbrochen sind.
Das fällt ganz klar in den Zuständigskeitsbereich des Vermieters.
Nein, Fliesen müssen länger als nur ein paar Jahre halten. Wahrscheinlich ist der Estrich unter den Fliesen nicht in Ordnung.
Oder ist das Haus so alt, dass es noch Holzfußböden hat?? Dann könnten die Fliesen falsch verlegt sein. Es ist auf jeden Fall die Saches des Vermieters
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