BMW NIEDERLASSUNG LEASINGBETRUG?

5 Antworten

Hallo

wer hat den nun denn Vertrag unterschrieben udn ist Vertragspartner? Wer hat denn die 10 Seiten Kleingedrucktes durchgelesen und geprüft ? Was steht in Bezug auf Finanzierungszusage der Bank im Vertrag ? Zudem gilt wie "üblich" das mündliche Absprachen der Schriftform bedürfen es reicht aber wenn du eine Mitschrift der Absprachen gemacht hast (am besten auf Basis eines Ton-Mitschnitts des Gesprächs). Wenn der Verkäufer das versäumt hat ist es dessen Problem, vor allem wenn er Kaufmann bzw Vollkaufmann ist.

Absprachen mit Kaufmännern bedürfen keiner Schriftform deswegen ist er ja Kaufmann. (Nur sind Verkäufer selten Kaufmänner, die können deswegen auch "verkaufen" das heisst denn ganzen Tag Schwachsinn rumlabern und Märchen erzählen und das wollen NL und grosse Autohäuser auch so, die wollen aggressive Verkäufer die durch Kudennahe bzw kreative Lösungen Autos umsetzen. Die selbe Methode benutzen auch Banken und Versicherungen)

Ansonsten ist die Konstruktion plausibler wenn du anstatt "Bekannter" deines Vaters einfach Lebensgefährtin deines Vaters machst. Eine "wilde Ehe" ist von der Rechtsform im Prinzip das selbe aber dort gibt es ja eine gemeinsame Lebensführung wo man Sachgüter ohne Profitabsichten teilt dadurch entfällt das Thema "Untervermietung" weil es gemeinsamer Hausstand einer Familie ist.

Ansonsten frage ich mich wie die Bekannte deines Vaters für diech "bürgen" kann und warum die das Tun sollte und wo dein Problem ist man kann das Auto auch einfach auf die "Bekannte" zulassen uwährend du die Kosten incl Versicherung mit deiner Rabattstufe übernimmst. Es ist ja eh nicht "Dein" Auto es gehört der Leasingfirma bzw der Leasing Bank

Ansonsten Geh zu einem Anwalt. Der Verkäufer hat dir in einer BMW NL als offizieler Vertretter eine "besondere" Vertragskonstruktion als legal "untergeschoben" (Evtl ist die auch legal) und denn Kauf abgeschlossen bevor es dazu eine Freigabe der BMW Bank gab.

Das ist nicht dein Problem und das BMW Haus ist Schadenersatzpflichtig (Die können das ja von Ihrem Mitarbeiter einklagen). Das BMW Autohaus wird sich quer stellen aber die Papierlage ist doch recht eindeutig der Verkäufer hat auf Basis der "Konstruktion" einen Kaufvertrag abgeschlossen der von beiden Seiten erfüllt werden muss. Ist die Vertragseite des BMW Autohaus nicht erfüllbar sind diese zur Korrektur verpflichtet oder Schadenersatzpflichtig incl der dir dadurch enstandenen Extrakosten (Anwalt). Wenn das BMW Autohaus nicht auf dich zugeht und das Problem "beseitigt" (aber evtl. nicht so wie du dir das vorstellst) wirst du ohne Anwalt nicht weiter kommen dann kommt das Autohaus mit Annahmeverzug und Regress obwohl das Autohaus eigentlich denn Vertrag nicht erfüllt und Regresspflichtig wird. Und in der BMW NL macht das nicht die Sekretärin sonder ein cleverer Anwalt der dich wie "Schlachtvieh" betrachtet und vermutlich eine feste Erfolgsprämie bekommt wenn er dich nochmal elegant aber rechtssicher über denn Tisch zieht. Denn kanst du nur ausbremsen wenn der auf einen Kollegen trifft der eben versucht diesen über denn Tisch zu ziehen und das BMW Autohaus für denn Fehler zu "schlachten". Dann wird die BMW NL sicher "flexibler" bzw entgegenkommen.

itzmegaurav 
Beitragsersteller
 02.02.2018, 17:09

Vielen Dank für diese ausführliche Antwort! Ich habe meinen Anwalt schon die Einzelheiten mitgeteilt. Bin mal gespannt was sich nun daraus ergibt.

Grundsätzlich ist eine Zulassung durchaus auch auf eine Person oder Firma möglich, die mit dem Leasingnehmer nicht identisch ist. Eine solche Konstruktion ist jedoch stets von der Zustimmung des Leasinggebers - also der finanzierende Bank - abhängig. Innerhalb der Familie oder innerhalb einer Firmengruppe ist dies eher unproblematisch, aber wenn es sich wie hier um zwei völlig unterschiedliche Personen ohne Bezug handelt, dürfte das unmöglich sein.
Nachdem sich die falsche Aussage des Verkäufers wohl kaum belegen lässt, ist das m.E. auch nicht mehr anfechtbar.

Vertragspartner bei BMW ist die Bekannte. Die muss das Fahrzeug abholen und sich kümmern. Du bist in der Sache aktuell Niemand, ohne Rechte und Pflichten.

Auf jeden Fall ab zum Rechtsanwalt !

itzmegaurav 
Beitragsersteller
 02.02.2018, 11:43

Danke an alle für die vielen Antworten!

itzmegaurav 
Beitragsersteller
 02.02.2018, 11:43

Hab den Fall an dem Rechtsanwalt weitergeben.

Lass dich von einem Rechtanwalt beraten.