Was brauche ich zur Zulassung einer 125er?
Ich habe mir neulich eine Yamaha YZF R125 gekauft. Habe vom Verkäufer nur die HU Bescheinigung mitbekommen, die Einzahlungsquittung für die Außerbetriebsetzung und die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Schein).
Normalerweise brauche ich zur Zulassung doch die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief), oder ??
eVB-Nummer hab ich schon.
Auch interessieren würde mich ob ich überhaupt die Bankverbindung brauche weil ich ja für die 125er keine Steuern zahle.
2 Antworten
Normalerweise brauche ich zur Zulassung doch die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief), oder ??
Nein, bei einem zulassungsfreien Fahrzeug gibt es keine Zulassungsbescheinigung Teil 2. Du hast entweder nur Teil 1 oder alternativ eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC).
Beispielsweise wenn es sich bei der 125er um ein zulassungspflichtiges Kraftrad statt um ein Leichtkraftrad handelt. Oder wenn das COC bzw die Betriebserlaubnis verloren gegangen ist und die Zulassungsstelle der Einfachkeit halber diesen Vordruck für die Ersatzpapiere verwendet.
125er sind aber nicht zulassungsfrei.
Normalerweise könnte man erwarten, dass man sich, notfalls per Google, kurz mit dem Thema auseinandersetzt, wenn man auf eine Aussage stößt, die man nicht versteht - stattdessen wird einfach hinausgeblökt, dass sie falsch ist
Die in der Frage genannte 125er hat nicht mehr als 15 PS und ist daher ein Leichtkraftrad.
§ 3 FZV Notwendigkeit einer Zulassung
(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind
1. folgende Kraftfahrzeugarten:
c) Leichtkrafträder,
Begründe bitte, warum sich die Fahrzeugzulassungsverordnung irrt und wie sie deiner Meinung nach umgeschrieben werden sollte.
Nur weil ein amtliches Kennzeichen zugeteilt und eine Zulassungsbescheinigung ausgestellt wurde, ist das Fahrzeug noch lange nicht zulassungspflichtig. Wenn ichs drauf anlage, bekomme ich das selbst für ein 20km/h-Leichtmofa.
Schein
Brief
HU
unter 18 Elternteil oder Formular.
Bankverbindungen bin ich mir nicht mehr sicher aber glaube schon.
Wie kann es vorkommen, dass dennoch eine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wird?