Autotacho Kilometer verfälscht was tun?
Hallo Zusammen.
Ich habe mir vor 2 Monaten einen 320i E46 Touring gekauft. Das Auto hatte laut Tacho, Kaufvertrag und Vorbesitzer 158'000km.
Das Serviceheft war angeblich nicht vorhanden. Der Private verkäufer arbeitet selbst in einer offiziellen BMW Garage, hatte ahnung vom Auto und hatte laut seiner Aussage alle Services durchgeführt.
Er hätte es dazumal von einem seiner Kunden im der BMW Garage zurückgekauft und selbst gefahren, da er ja wusste das er immer schön zu Ihm in Service kam usw. Er betonte immer wieder was für ein Top Auto es seie für soo wenig Geld und mit soo wenig Kilometer nur 158'000 usw...
Nun hab ich im Auto doch tatsächlich das "nicht vorhandene Serviceheft" gefunden. Vor über 2 Jahren, mitte 2014 hatte das Auto schon 220'000km. Ich rief die Garage an und es bestätigte sich. Also mitte 2014 hatte der Bmw schon über 60'000km mehr weder im September 2016 beim Kauf. Will nicht wissen wieviel es nach 2 weiteren Jahren täglichen Autobahnkilometer nun sind.
Find ich natürlich nicht so toll, habe den Verkäufer angerufen, er weis von nichts und hätte es schon so gekauft und seie wohl selbst über den Tisch gezogen worden. Plötzlich ist es auch kein Kundenauto mehr, das bei Ihm immer im Service war und er dann zurückgekauft hat, sondern ein Autoeintausch Privat, bei einem Occasions/Exporthändler und die Services wieder bei einer anderen Garage. Er hat Ihn also angerufen, natürlich weis der nun nach 1-2 Jahren auch nichts mehr und hat nichts damit zu tun.
Also niemand will am Tacho gebastelt haben, dazu ändern sich ständig die Fakten über das Auto, woher es nun kommt, Kilometer, ob die restlichen Services nun gemacht wurden wie das Automatenöl usw keine Ahnung.
Nun sagt der Vorbesitzer natürlich, er hafte nicht für den falschen KM Stand, da er das (als BMW Mechaniker 25 Jahre im Geschäft) nicht wissen konnte das der gefälscht wurde. Das Auto war allerdings von Ihm Privat und läuft daher nicht über die Garage, wo man wohl besser reklamieren könnte. Schliesslich lassen ja Garagen/Mechaniker im normalfall den Schlüssel auslesen.
Im Vertrag steht klar 158'000km. Allerdings keine Garantie gemäss Gesetz möglich.
Lohnt es sich da etwas zu unternehmen? Geht da nach Schweizer recht überhaupt was? Problem ist das das Auto das angeblich absolut kein Öl verbraucht laut Verkäufer, bei mir nun gut 1 Liter auf 1'000km braucht. Dazu hatte ich diverse Reperaturen in den 2 Monaten und liess neue teure Winterreifen aufziehen. Selbst wenn ich das Auto retour geben könnte würde ich also viel Geld verlieren. Danke und freundliche Grüsse
10 Antworten
Ich kenne mich mit dem Recht der Schweiz nicht aus, aber hier wirst Du sicherlich ohne anwaltliche Hilfe nicht mehr viel machen können. Alleine der massive Wertverlust des Fahrzeugs bei Wiederverkauf...
Nimm ein paar Franken in die Hand und lasse Dich beraten.
Du bist also betrogen worden. Ich würde mir erst mal einen anwaltlichen Rat einholen ( Rechtsschutzversicherung) Und dann abwägen, ob man evtl für die gefälschte Kilometerleistung eine Entschädigung vom Verkäufer erzwingen kann. Und im Vertrag steht doch bestimmt auch die Kilometerleistung die Dein Verkäufer eingetragen hat, und die ist ja offensichtlich falsch.
Bei der Rechtsschutzversicherung würde ich nochmal mit Deinen Eltern sprechen, vielleicht gibt es da Fristen o.ä. Denn Rechtsauskunft ist meistens ohne Probleme möglich.
Ich bin ebenfalls beim Gebrauchtwagenkauf arglistig getäuscht worden; da beim ADAC über die Mitgliedschaft die Möglichkeit einer Erstberatung durch einen Vertragsanwalt besteht, wandte ich mich dorthin und erhielt eine Liste aller regional zuständigen Vertragsanwälte; bei einem davon wurde ich fündig. (Notfalls kann man einen weiteren befragen)
In der Schweiz besteht so eine Möglichkeit vielleicht auch über einen Automobilclub?
Es gibt noch etwas, worauf man achten muss: selbst, wenn man in allen Punkten Recht bekommt und die arglistige Täuschung gerichtlich bestätigt wurde, man aber den Kauf nicht rückabwickeln kann, muss man immer noch damit rechnen, dass der Privat-Verkäufer wegen geringen Einkommens gar nicht in der Lage wäre, Schadensersatz in entsprechender Höhe zu zahlen. Der Gerichtsvollzieher würde 'fruchtlos pfänden'.
In diesem Fall ginge es also aus wie das 'Hornberger Schießen' - nach viel Aufwand nix gewesen. Also Obacht!
Außerdem ist es (in Deutschland) so, dass bei privaten Autodeals der Ort des Verkäufers Gerichtsstand ist. Gut bedient ist man da, wenn sich der um die 360 km weit weg befindet und viele bergige und waldige Strecken umfasst. Vielleicht noch mit Gerichtsterminen im Winter? Und - angenommen, man nutzt das Corpus delicti für diese Fahrten zum Gerichtstermin: bei einer Rückabwicklung würden sich kilometerbezogene Nutzungskosten für diesen Wagen schadensersatzmindernd bemerkbar machen.
Man kann gar nicht genug durchs Knie um die Ecke schauen, um alle möglicherweise auftauchenden Widrigkeiten zu erfassen. Der Rest wird dann unter 'Erfahrung' verbucht!
Ich korrigiere: "Und - angenommen, man nutzt das Corpus delicti für diese Fahrten zum Gerichtstermin: bei einer Rückabwicklung würden sich kilometerbezogene Nutzungskosten für diesen Wagen schadensersatzmindernd bemerkbar machen." - das trifft so nicht zu (das fiel mir grad ein), denn wenn man den Kauf rückabwickelt, ist
Gerichtsstand der Wohnort des Käufers und nicht des Verkäufers .
Nach Schweizer Recht sieht es so aus:
Die durchschnittliche Laufleistung eines Personenwagens wird heute mit ca. 15‘000 km pro Jahr angenommen
Beträgt die Laufleistungsabweichung mehr als eine Jahresfahrleistung, so kann nicht mehr von eine Bagatelle gesprochen werden und die haftungsbegründende Abweichung gilt als erheblich
Aber auch:
Die blosse Laufleistungsangabe im Autokaufvertrag gilt noch nicht als Zusicherung einer Eigenschaft
Hier noch die entsprechende Website. Wenn Du runterscrollst, findest Du da noch die entsprechenden Gesetzestexte aus dem OR. Du wirst aber zur Durchsetzung Deiner Ansprüche wohl nicht umhinkommen, einen Anwalt einzuschalten. Selbstverständlich gibt es da Experten für Autorecht.
https://www.auto-recht.ch/auto-maengel/maengel/tachomanipulation
Die 15'000km wären ja deutlich überschritten. Hatte die Seite auch gefunden. Zusätzlich redete er ja mehrmals von den nur 158'000 km und im inserat wars ja auch so. die frage ist ob das reicht und ob man das noch nachweisen kann, das er das gesagt hat. danke für die antwort und einen schönen abend
Eben, darum sprach ich von Anwalt. Was er, neben dem falschen KM-Stand alles noch gesagt hat, wird rechtlich kaum verwertbar sein. Wie Du aber der Seite entnehmen kannst, liegt doch eine erhebliche Manipulation vor. Damit Du zu Deinem Recht (Rückgabe und/oder finanzielle Entschädigung) kommst, lege ich Dir schon ans Herz, eben einen Anwalt zu kontaktieren. Wenn Du nun sagst, das kostet in der Schweiz mindestens CHF 250.00 die Stunde.. Ja richtig. Gibt in der Schweiz, zumindest in den Städten, aber auch die sogenannte "unentgeltliche Rechtsauskunft", da musste Du zwar Wartezeiten in Kauf nehmen, kostet aber dafür nichts. Zumindest können die Dir sagen, ob genug "Fleisch am Knochen" ist, um einen autorechtlichen Spezialisten einzuschalten. Gewinnst Du das entsprechende Verfahren, bezahlst du den Spezialisten ja nicht.
Dir auch einen schönen Abend.
nurromanus Link bestätigt meine Vermutung, wonach du auch in der Schweiz deinem VK Tachomanipulation oder Kenntnis derselben nachweisen müsstest, die arglistig verschwiegen wurde, 28 OR - die Tatsache der Maipulation oder falsche Angabe der Laufleistung allein gibt das nicht her.
Du hast einen BMW von einem BMW-Mechaniker gekauft, der 25 Jahre BMW Erfahrung hat.
1l Öl-Verbrauch auf 1000km ist eindeutig zu viel, und als Fachmann wird er es wissen müssen.
Den Kilometerstand kann er als Fachmann leicht prüfen, denn wenn das Auto bei einer Vertragswerkstatt war, wird der Km-Stand erfasst und lässt sich also für ihn leicht überprüfen, das Auslesen reicht da nicht immer aus.
Und selbst wenn er ohne Gewährleistung gekauft hast, kannst du da vielleicht trotzdem was raus holen.
Am besten wendest du dich an einem Fachkundigen Anwalt und fragst den was man da raus holen kann
die kilometerleistung steht im vertrag (also die falschen 158'000). Rechtsschutz gibts ein Problem, bin 18 geworden und war vorher über die Familie rechtsschutzversichert. da ich noch keine neue abgeschlossen hatte für mich, hab ich wohl keine. danke für deine Antwort