Blutabnahme bei Polizei nur Alkohol?

6 Antworten

Nun wird der Person Blut abgenommen mit der Begründung auf den Blutalkoholwert zu testen

Das wäre sicher keine zulässige Begründung. Wird aber Blut abgenommen, sieht man im Blutbild selbstverständlich auch etwaige THC-Rückstände. Es gibt keine Blutuntersuchung rein nach dem Alc-Wert. Das ist immer das ganze Spektrum.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Kann ein Blutalkholtest seperat von einem kompletten Drogenscreening durchgeführt werden ?

..."kann" bestimmt! Aber ich denke eher, dass bei der Gelegenheit auch gleich ein Drogenscreening mit durchgeführt wird....

nehmen wir an jemand wird außerhalb des Sraßenverkehrs von der Polizei aufgegabelt und muss in die Ausnüchterungszelle. Die Person ist offensichtlich sehr betrunken

Jap, polizeirechtlich wird die Person dann in Gewahrsam genommen, wenn er seinen Weg nicht ohne fremde Hilfe fortsetzen kann.

und gibt keine weiteren anzeichen von Drogenmissbrauch und verneint auch jeglichen Drogenkonsum

Die Frage käme von einem Arzt, welcher hinzugerufen wird, um eine Gewahrsamsfähigkeit der person aufgrund seines Zustandes zu prüfen. Es könnte ja sein, dass da nochwas im Busch ist und der gute im Gewahrsam vor sich hin stirbt, also ruft man einen Arzt hinzu. Dieser würde sicherlich, wenn der noch etwas ansprechbar ist, die Frage nach Drogenkonsum stellen.

.....Nun wird der Person Blut abgenommen mit der Begründung auf den Blutalkoholwert zu testen.....

Nein, das wird nicht gemacht.

Nur weil da jemand vollgesoffen ist, wird keine Blutabnahme durchgeführt, da muss mehr dazu kommen, also z.B. das Begehen einer Straftat in diesem Zustand.

um die Person ggf. als unzurechnungsfähig zu entlasten.

Bei Straftaten unter Einfluss von Alkohol oder anderen Substanzen kann das notwendig werden, ja.

Aber "entlastet" in dem Sinne, wie Du das vermutlich meinst, dazu ist das nicht geeignet.

Es wird dann zu entscheiden sein von Seiten der Staatsanwaltschaft oder des Gerichtes, ob eine Strafe wegen der Straftat selbst oder des Ausweichtatbestandes zu erfolgen hätte.

Nein, man kann sich nicht vollaufen lassen und dann was anstellen und hinterher - hoppla - ich war ja vollgesoffen, tschulligung Freunde aber ihr könnnt mir gar nix....

In dem Moment, in dem das geschieht, wird der Rausch selbst bestraft:

§ 323a StGB Vollrausch

(1) Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war oder weil dies nicht auszuschließen ist.

verreisterNutzer  09.12.2018, 15:23

die frage ob die person drogen konsumiert wurde mit nein beantwortet. leider hatte die person ca 1 1/2 tage vor dem vorfall etwas cannabis untergemischt bekommen weswegen sich diese Frage stellt. und ja es wurde eine Straftat begannen, nämlich widerstand gegen vollstreckungsbeamte.

feinerle  09.12.2018, 15:38
@verreisterNutzer

Dann wird auch Blut genommen. Eine Einnahme von THC - Derivaten 1,5 Tage zuvor hat keine Auswirkungen, selbst bei Feststellung nicht.

verreisterNutzer  09.12.2018, 15:53
@feinerle

doch auf den Führerschein deshalb ja die frage ob nur alkohol getestet wird

Nun wird der Person Blut abgenommen

Wo?

...und was heißt unzurechnungsfähig entlasten?

In BW sind m.W.solche Maßnahmen nicht bekannt.

Im Gegensatz zu einem Drogentest, den die Polizei vor Ort durchführt, um ihren Verdacht auf Drogen oder Alkohol zu bestätigen, muss ein Bluttest in einem Labor erfolgen.

Schließlich handelt es sich dabei um einen invasiven Eingriff, den ausschließlich ein approbierter Arzt vornehmen darf.

Daher muss der Betroffene zum nächst­gelegenen Arzt oder in ein Krankenhaus gebracht werden.

Lg

Kerosine  09.12.2018, 14:15

Ja und gegen den Willen darf das sowieso nur geschehen, wenn man den Test als Beweismittel bei Verdacht auf eine Straftat braucht...

sonnymurmel  09.12.2018, 14:25
@Kerosine

genau ...... siehe § 81a StP0

Unter diesen Umständen kann durch die Polizei weder ein Alkohol- noch ein Drogentest durchgeführt werden.

Höchstens durch den Notartzt wenn sich zeigt das die Person am abröcheln ist und der checken mus was Sache ist. Das unterläge dann aber wieder der Schweigepflicht.

Und wieso als unzurechnungsfähig entlasten? Welche Straftat wird der Person den vorgeworfen? Sternhagelvoll in der Öffenlichkeit zu sein ist legal...

verreisterNutzer  09.12.2018, 14:30

widerstand gegen vollstreckungsbeamte

Kerosine  09.12.2018, 14:31
@verreisterNutzer

Ok, das ist was andres. Dann wird denk ich alles getestet, wo ist denn da das Problem, das ist doch dann ehr zu Gute, oder?

Gegen den Willen sollte es aber trotzdem nicht möglich sein.

verreisterNutzer  09.12.2018, 15:30
@Kerosine

weil die person thc Rückstände von vor zwei tagen im blut hatte