Fallen gelassene Anzeige in Akte?

3 Antworten

Es wurde nicht für Dich, sondern für das Ermittlungsverfahren eine Akte angelegt. In dieser Akte ist auch zu finden, wie das Verfahren beendet wurde - eben mit einer Einstellung nach § 45 JGG.

Derartige Verfahrenseinstellungen werden in das sogenannte "Erziehungsregister" eingetragen, das ein besonderer Teil des Bundeszentralregisters ist. Das wird mit dem 24. Geburtstag wieder gelöscht. Sehen können das nur Strafverfolgungsbehörden, Jugendamt und solche, die über Waffen und Sicherheitsüberprüfungen entscheiden.

Keine Sorge. In das Führungszeugnis werden nach § 32 Abs.2 Nr. 3 BZRG Verurteilungen nicht aufgenommen, die auf eine Jugendstrafe von nicht mehr als zwei Jahren abstellen.

Ansonsten gilt das, was skyfly71 schrieb.

wie als 14-jähriger mal Kaugummis und sowas halt

Wie jetzt darf man mit 14 Jahren keine Kaugummis mehr? Oder was meinst du?

OskarCola 
Beitragsersteller
 31.01.2013, 18:42

geklaut sollte noch rein ^^ Sorry