Fallen gelassene Anzeige in Akte?
Hallo Leude ich hab ne frage ich hatte 2-3 Anzeigen in meinem Leben. Waren eher kleine Delikte wie als 14-jähriger mal Kaugummis und sowas halt. Alle Anzeigen aber wurden fallen gelassen und ich wurde für sie nicht belangt. Nun ist meine Frage wurde für mich eine Strafakte angelegt oder werden die Anzeigen (obwohl fallen gelassen) irgendwo in anderen Akten archiviert ?
3 Antworten
Es wurde nicht für Dich, sondern für das Ermittlungsverfahren eine Akte angelegt. In dieser Akte ist auch zu finden, wie das Verfahren beendet wurde - eben mit einer Einstellung nach § 45 JGG.
Derartige Verfahrenseinstellungen werden in das sogenannte "Erziehungsregister" eingetragen, das ein besonderer Teil des Bundeszentralregisters ist. Das wird mit dem 24. Geburtstag wieder gelöscht. Sehen können das nur Strafverfolgungsbehörden, Jugendamt und solche, die über Waffen und Sicherheitsüberprüfungen entscheiden.
Keine Sorge. In das Führungszeugnis werden nach § 32 Abs.2 Nr. 3 BZRG Verurteilungen nicht aufgenommen, die auf eine Jugendstrafe von nicht mehr als zwei Jahren abstellen.
Ansonsten gilt das, was skyfly71 schrieb.
wie als 14-jähriger mal Kaugummis und sowas halt
Wie jetzt darf man mit 14 Jahren keine Kaugummis mehr? Oder was meinst du?
geklaut sollte noch rein ^^ Sorry