Darf ich ein Blaulicht auf mein Auto machen wenn ich es nicht einschalte?
Servus,
darf ich so ein Blaulicht auf mein Auto machen, wenn ich nicht anschalte?
MfG
14 Antworten
Die in den meisten anderen Antworten zitierte Rechtsquelle §38 StVO bezieht sich nur auf die "Verwendung".
Die Frage war aber:
darf ich so ein Blaulicht auf mein Auto machen, wenn ich nicht anschalte?
Die Frage war also nicht nach StVO (Verhalten im Strassenverkehr) sonder bezüglich StVZO (Zulassung im Strassenerkehr)
Trotzdem, NEIN, darfst Du nicht.
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Rechtsquelle: §82(3) StVZO
(3) Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht – Rundumlicht – dürfen ausgerüstet sein:- 1.
-
Kraftfahrzeuge,
die dem Vollzugsdienst der Polizei, der Militärpolizei, der
Bundespolizei, des Zolldienstes, des Bundesamtes für Güterverkehr oder
der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung dienen, insbesondere
Kommando-, Streifen-, Mannschaftstransport-, Verkehrsunfall-,
Mordkommissionsfahrzeuge, - 2.
-
Einsatz-
und Kommando-Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der anderen Einheiten
und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes, - 3.
-
Kraftfahrzeuge,
die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen öffentlicher
Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich
Oberleitungsomnibussen, anerkannt sind, - 4.
-
Kraftfahrzeuge
des Rettungsdienstes, die für Krankentransport oder Notfallrettung
besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen
anerkannt sind.
Kennleuchten für blaues Blinklicht mit
einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne oder nach hinten sind an
Kraftfahrzeugen nach Satz 1 zulässig, jedoch bei mehrspurigen Fahrzeugen
nur in Verbindung mit Kennleuchten für blaues Blinklicht – Rundumlicht
–.
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Eine Ausnahme gibt es:Für Feuerwehrfahrzeuge die als "historisches Kulturgut" eingestuft sind, also ein H-Kennzeichen (Oldtimer) haben, dürfen die Blaulichter verbleiben, wenn sichergestellt ist, dass diese nicht durch einsetzen einer glühlampe in Betrieb nehmbar sind.
Rechtsquelle:Beschluss der einzelnen Landesregierungen der jeweiligen Bundesländer
(wurde seit vor 3-5 Jahren laufend von den einzelnen Landesministerien beschlossen)
https://www.bussgeldkatalog.org/mit-blaulicht-fahren/
Amtsanmassung, aber zumindest ein Verstoss gegen § 38 StVO.
Allerdings behaupten Leute gerne , dass es vollkommen in Ordnung ist, solange es nicht in Betrieb gesetzt ist. Dann muss der Dachaufbau aber eigentlich in die Papiere und ich bezweifle, dass das so einfach geht.
Alle Beleuchtungseinrichtungen, die am Auto vorhanden sind, müssen funktionsfähig sein.
Da du so ein Blaulicht an deinem (vermultich) Privatwagen nicht in Betrieb nehmen darfst, darfst du es auch nicht aufs Dach setzen.
Welchen Sinn sollte das überhaupt haben? Durch ein Blaulicht alleine hat man keine Sonderrechte.
Dann sind wir schon Zwei :-)
Auf Historischen Fahrzeugen Oldtimer dürfen die "schmuck" und der
Fahrzeuge in Sammlungen ausgestellt werden.
sonst nein. ach nicht ein ohne Innenleben.
Mit freundlichem Gruß
Bley 1914
Zur Verwendung von Blaulicht an einem Fahrzeug schreibt § 38 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) folgendes vor:
Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.
Damit ist es schon einmal ausgeschlossen, dass ein Blaulicht an einem Privatfahrzeug verwendet werden darf, da diese nicht von vornherein mit so einer Anlage ausgestattet sind und auch nicht an Einsätzen teilnehmen dürfen, bei denen andere Verkehrsteilnehmer gewarnt werden müssen.
Bei illegalem Fahren mit einem Blaulicht auf Ihrem Auto droht als Strafe in jedem Fall ein Bußgeld in Höhe von-20Euro- (Tatbestandskatalog-Nummer 138100), weil Sie gegen § 38 der StVO verstoßen haben. Zusätzlich wird in der Regel das Blaulicht selbst eingezogen, damit Sie es nicht mehr verwenden können.
Wenn Sie ein Blaulicht privat am Zivilfahrzeug nutzen, können Sie je nach Situation allerdings noch wegen weiterer Verstöße belangt werden. Eine sogenannte Amtsanmaßung nach § 132 des Strafgesetzbuches (StGB) liegt dann vor, wenn Sie eine Handlung vornehmen, zu der Sie nur als Träger eines öffentlichen Amtes befugt sind.
Sauber an der Frage vorbei geantwortet. Du interpretierst etwas, was so nicht da steht, auch wenn es naheliegend ist.
Richtig ist: ich kann mein Auto vollpflastern mit diesen Magnetfußlamen oder mit blauen Lampen für den Innenraum, solange ich sie nicht einschalte.
Und auch das Anschalten ist nicht immer verboten.
"Da du so ein Blaulicht an deinem (vermultich) Privatwagen nicht in Betrieb nehmen darfst, darfst du es auch nicht aufs Dach setzen."
Seine Frage war:
"darf ich so ein Blaulicht auf mein Auto machen, wenn ich nicht anschalte?"
verwenden will er ja nicht.
Welchen Sinn sollte das überhaupt haben?
Hab ich mich auch gefragt. Ich bin aber zu blöd, ich komm nicht drauf...