Blaulicht bei Unfall verwenden?
Moin zusammen,
Habe letztens einen interessanten Artikel gelesen, der mir aber nicht ganz schlüssig ist...
Zur Verwendung von Blaulicht an einem Fahrzeug schreibt § 38 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) folgendes vor:
Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.
Zur Frage: Heißt das im Klartext, das ich bei einem Unfall ein Blaulicht aufs Dach packen und anschalten könnte um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen ?
Ihr könnt gerne Abstimmen oder einfach zurückschreiben ;)
14 Stimmen
6 Antworten
Dein Auto ist nicht mit Blaulicht ausgerüstet. Du müsstest es noch ausrüsten.
In der StVZO heißt es in §52:
(3) Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht – Rundumlicht – dürfen ausgerüstet sein:
Kraftfahrzeuge, die dem Vollzugsdienst der Polizei, der Militärpolizei, der Bundespolizei, des Zolldienstes, des Bundesamtes für Güterverkehr oder der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung dienen, insbesondere Kommando-, Streifen-, Mannschaftstransport-, Verkehrsunfall-, Mordkommissionsfahrzeuge,
Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes,
Kraftfahrzeuge, die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich Oberleitungsomnibussen, anerkannt sind,
Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes, die für Krankentransport oder Notfallrettung besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind.
Du darfst jedoch eine gelbe Kennleuchte zur Unfallabsicherung benutzen. Habe ich auch immer im Auto. Schnell an den Zigarettenanzünder und ab geht's!
LG
Nein.
Nur damit LEGAL ausgerüstete Fahrzeuge... ein Flohmarktblaulicht im Kofferraum fällt nicht unter legale Ausrüstung.
Eine zugelassene Hänsch Movia SL LED Leuchte ist auch für Privatpersonen nicht zulässig. Hat nichts mit dem ,,Flohmarktblaulicht" zu tun.
darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen
Sagt doch alles... dein Fahrzeug ist nicht damit ausgerüstet und darf es auch nicht sein.
Du kannst dir aber ein Orangenes aufs Dach setzten das ist am Stehenden Fahrzeug ohne fest Montiert zu sein erlaubt.
Hallo BenJo2002
Es ist gesetzlich geregelt welche Fahrzeuge mit Blaulicht ausgerüstet werden dürfen, darunter gibt es nur sehr wenige Ausnahmen für Privatautos (z.B. Ärzte..)
Gruß HobbyTfz
es gilt als Beleuchtungseinrichtung, die zugelassen werden muß und DU kriegst keine Zulassung dafür.