Blaulicht bei Sonderschutzfahrzeugen für Privatpersonen legal/illegal?
Im den meisten Sonderschutzfahrzeugen (Audi A8 Security, Mercedes S600 Guard, u.a.) sind serienmäßig Signalanlagen (Blaulicht und Sirene) verbaut. Ist es einem privaten Personenschützer erlaubt, nur dieses Blaulicht zu besitzen, nicht zu benutzen (dass man dieses in einer Notsituation benutzen kann, §34 StGb, ist hier an den Rand gestellt)?
3 Antworten
Besitzen ja, nutzen in keinem Fall. Auch dürfen solche Anlagen nicht in Fahrzeuge verbaut werden die privat genutzt werden bzw. würden solche Fahrzeuge für den Straßenverkehr nicht zugelassen werden.
Selbst wenn du dir dennoch blaue Leuchten an dein Fahrzeug baust, hat das noch nichts mit der Nutzung etwaiger Sonderwegerechte zu tun.
"Blaulicht" darfst du besitzen und wie erkannt nicht benutzten. Manche Personenschützer haben jedoch eine Erlaubnis eingeräumt wenn sie Personen beschützen, beispielsweise, im Staatswesen...
Das ist Aufgabe der Polizei.