Kumpel hat Blaulicht im Auto
Hallo. Ein Kumpel von mir hat seit kurzem so einen LED Blinklicht (wie cobra 11 früher, das auf dem Armaturenbrett hinter die Windschutzscheibe mit Saugnäpfen befestigt wird), was nach vorn blau blinkt, im Auto. Ich habe ihm schon gesagt, dass das nicht erlaubt ist und das bei einer Kontrolle mind. 20€ kosten kann. Aber er meinte, dass das nur geht (also die Geldstrafe), wenn das Licht auch an ist. Er meinte nämlich, wenn das Gerät zwar auf dem Armaturenbrett liegt und ausgeschaltet ist, kann ihm keiner was. Stimmt das? Und wie ist es, wenn so etwas z.B. bei einer Kontrolle im Handschuhfach gefunden wird (also noch nicht mal vorgesehen war, es zu benutzen, sondern nur mitgeführt wird)?
8 Antworten
Ganz einfach kurz und knapp beantwortet...
Besitz ist erlaubt, auch das mitführen - jedoch der Betrieb ist verboten....
Höhe der Owi: Siehe Antwort Crack
danke für den Stern... ;-))
Der unerlaubte Einsatz eines Blaulichtes stellt grundsätzlich erst einmal nur eine Ordnungswidrigkeit dar.
- TBNR 138100
- Sie verwendeten missbräuchlich blaues Blinklicht oder blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn.
- §§ § 38 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 134 BKat
- 20€ Verwarnungsgeld
Einen anderen Tatvorwurf kennt der Bußgeldkatalog nicht. Und selbst hier fehlt ja der Einsatz des Einsatzhornes. Also ist dieser Tatbestand schon recht fraglich.
Amtsanmaßung liegt nicht vor da man eben allein durch den Einsatz des Blaulichtes keine Amtshandlung vornimmt.
Er muss es dafür nicht nur nutzen sondern auch eine Handlung tätigen für die es eines Amtes bedarf.
Wenn dieses Urteil mir gegolten hätte wäre ich ganz sicher in Berufung gegangen, denn meiner Meinung nach gibt §132a keine Verurteilung her.
Soweit ich weiß sind solche Teile meistens nicht Bauartengenehmigt, vgl. § 22a Abs. 1 StVZO.
Alleine das mitführen ist verboten und mit einer geldstrafe kommt dein kumpel nicht davon eher mit einer freiheitsstrafe wegen amtsanmaßung
eher mit einer freiheitsstrafe wegen Amtsanmaßung
aha.. welches Amt maßt man sich denn mit einem Blaulicht an?
Ich kann nicht erkennen wodurch hier der Tatbestand des §132 StGB erfüllt sein sollte
Wie wäre es damit? http://strafverteidigung-hamburg.com/1951/amtsanmassung-%C2%A7-132-stgb/ Aber wie bereit oben geschrieben muss man das Blaulicht dann auch nutzen.
bisher haben die Gerichte die Tatbestand der Amtsanmaßung auch bei Benutzung eines Blaulichts immer verneint, u.a. mit der Begründung, dass ein Blaulicht ja keinem spezifischen Amt zugewiesen ist (nicht nur die Polizei verwendet Blaulicht).
Das Urteil des AG Hannover / OLG Celle ist bisher das einzige in dieser Richtung, das ich kenne ... gefällt mir aber sehr gut.
Mit einem blaulicht im auto gibt man sich als amtsträger aus außerdem erlischt dann die allgemeine betriebserlaubnis
Mit einem blaulicht gibt man vor hoheitliche rechte zu erfüllen
@nibor1993
Mit einem blaulicht im auto gibt man sich als amtsträger aus
Das Blaulicht ist mit keinem spezifischen Amt verbunden. Aus diesem Grund haben die Gerichte bisher auch fast immer eine Strafbarkeit gem. §132 StGB verneint (vom Beispiel des AG Hannover / OLG Celle im o.g. Link mal abgesehen).
außerdem erlischt dann die allgemeine Betriebserlaubnis
das hat ja nichts mit Amtsanmaßung zu tun.
Unsinn.
Welche Quelle kannst Du anführen?
Jakob rusert mein ehemaliger nachbar mittlerweile polizist in dortmund
Das Ding mit haben ist erlaubt.... Ich habe mal ein gebrauchtes Polizeiauto gekauft, damals noch mit dem Bilnklicht und ich musste es abmachen bevor ich es angemeldet habe...
Ähhhhhh Nein????
Es kann durchaus als Amtsanmaßung gewertet werden. http://strafverteidigung-hamburg.com/1951/amtsanmassung-%C2%A7-132-stgb/ Natürlich muss er es dafür nutzen und nicht nur im Auto liegen haben,