Ist es strafbar wenn eine Privatperson mir am Auto die TÜV Plakette abkratzt?
4 Antworten
sachbeschädigung aber es kann aufgrund des Faghrzeugzustandes der relevannte sicherheitsmängle auf weist trozdem rechtens sein nach dem sogenannten Jedermannsparagrafen ( Nothilfe / Notwehr ) um Schaden , Unheil oder Verletzungen von anderen Menschen zu verhindern kann man sogar einen Menschen festnehmen und bis zum eintreffen der Polizei festhalten..
Allerdings muß man sich der Rechmässigkeitsprüfung durch die Behörden gefallen lassen und wird ggf wegen Freiheitsberaubung bestraft..
Ich hab auch schon die Plakette abgekratzt weil eine Karre eine richtige gefahr darstellte und die Polizei informiert die das ganze danach als rechtens festgetellt hat.
Selten so einen Müll gelesen. Bitte halte dich raus.
- Der §127 StPO hat mit Notwehr / Nothilfe genau nichts zu tun.
- Eine vorliegende Ordungswidrigkeit (hier: Mängel am Fahrzeug) kann niemals eine Straftat (Sachbeschädigung) legalisieren.
- Notwehr oder Nothilfe kann niemals präventiv angewandt werden.
Aber dann kratzt man doch nicht die TÜV-Plakette ab sondern die vom Landratsamt...?!
äh! Nein. Das geht so nicht. Was hast du denn da abgewendet? Nix! Es ist keine Straftat mit einem nicht verkehrstauglichen Auto rumzufahren. Zumindest nicht grundsätzlich! Sei froh, dass der Halter dich nicht angezeigt hat.
Ich habe im Oktober gerade erst TÜV bekommen. Woran hast du denn festgemacht, dass die " Karre " ein Sicherheitsrisiko war ?
Berufserfahrung ; Aufgrund der Durchsicht und einer defekten funktionsunfähigen Bremsanlage sowie dem Umweltrisiko durch masiv ölundichten Motor . Der Fahrzeughalter wollte damit weiterfahren und zeigte sich unbelehrbar. Die Polizei hat mir im Nachgang recht gegeben..
Das ist wirklich heftig.
Die Polizei hat mir im Nachgang recht gegeben..
Völlig irrelevant, wie sich die Polizei dazu äußert. Ich hätte dich angezeigt, und Schadenersatz erstritten. Die Polizei entscheidet genau Null darüber, wie ein Verfahren ausgeht. Du hast nur Glück gehabt, dass dich der Halter nicht vor den Kadi gezerrt hat. Mir wärst du so nicht davon gekommen.
Ja.
Ein Diebstahl könnte sich schwierig gestalten, wenn es alleine darum geht das Siegel zu entfernen, derjenige es aber dann nicht behalten will.
Bei einem Kennzeichen bzw. dem Siegel handelt es sich aber um eine (zusammengesetzte) Urkunde. Wer diese beschädigt, macht sich gemäß §274 StGB strafbar: https://dejure.org/gesetze/StGB/274.html
Selbstverständlich ist das strafbar.
Das wäre Sachbeschädigung
In dieser Antwort ist einfach alles falsch.