Bis zu welcher Höhe gehört ein Grundstück mir?
Wenn Z.B. ein Flugzeug über mein Grundstück fliegt braucht die Fluggesellschaft mich nicht fragen, ob sie das darf. Also, wie tief müsste ein solches Flugzeug fliegen, damit mich die Fluggesellschaft fragen muss, bis zu welcher Höhe gehört das Grundstück mir????
9 Antworten
Ich finde die Frage auch gut. Vielleicht nicht unbedingt in Bezug auf Flugzeuge, aber es könnten ja zum Beispiel die Nachbarn links und rechts auf die Idee kommen, eine Oberleitung (oder von mir aus eine Wäscheleine oder ein Rohrpostsystem) über meinem Grundstück anzubringen. Bis zu welcher Höhe hätte ich da ein Mitspracherecht und ab wann wäre es nur noch Sache der Stadt oder des Landes?
selbst für sowas gibt es meistens bauordnungsrechtliche Reglungen
Sehr gute Frage.
Man darf die Rechte eines Grundstückseigentümers nicht verwechseln mit den Rechten eines Staates auf sein Staatsgebiet.
Der Staat hat die sogenannte Lufthoheit. In Deutschland ist die Lufthoheit durch das Luftverkehrsgesetz geregelt.
Grundstückseigentümern, die z. B. in der Einflugschneise eines Flughafens leben, wird einiges abverlangt.
Es kann einem als Grundeigentümer z. B. im Katastrophenfall sogar blühen, dass Rettungshubschrauber im Garten landen um Verletzte aufzunehmen.
Der Staat hat aber nicht nur Rechte am Luftraum sondern auch an den Bodenschätzen unter dem privaten Grundstück. So kann es einem passieren, dass hunderte Meter unter dem eigenen Haus Kohleflöze abgebaut werden und das eigene Grundstück (unbeabsichtigt) plötzlich absackt.
Deutschland "besitzt" quasi einen Auschnitt aus der Erdkugel bis zum Erdmittelpunkt. Darüber gehört noch der Luftraum zum Staat (bis 100 Kilometer); das Weltall nicht mehr. Der kleine Grundeigentümer hat dagegen nur sehr wenig Rechte. Er muss (je nach Bundesland) sogar eine Genehmigung einholen wenn er z. B. mehr als 1 Meter tief graben oder Erdwälle aufschütten will. Und jeden einfach so vertreiben geht auch nicht. Bezirksschornsteinfeger dürfen aufs Grundstück, Vermessungsbeamte usw. usw.
My home is my castle. Ja, aber nicht mein kleines Land.
Also ich glaube nicht das es eine fest vorgeschriebene Höhe gibt die einem gehört. Vielleicht ist das damit erledigt, dass es für Baugebiete einen Bebauungsplan gibt und dieser regelt, wie hoch man sein Haus in dem Gebiet bauen darf (Geschosszahl...). Ja und der Luftraum gehört natürlich keiner privaten Person. Den regiert das jeweilige Land.
einem grundstückbesitzer gehört nur der GRUND, und zwar auch nur zweidimensional betrachtet als fläche...wenn du im boden gold findest, hat der staat das recht darauf und nicht du; wenn du glück hast, bekommste ein bisschen was davon ab... ebenso gehört zum grundstück nicht die luft darüber^^selbstverständlich dürfen trotzdem keine düsenjets im tiefflug über deinen garten fliegen xD aber das hängt wieder von anderen rechten ab...
Du hast ein Grundstück, aber kein Luftstück! Also gehe ich mal davon aus, dass Dir das Grundstück nur bis zu einer Höhe gehört, wo die unterste Grenze für Luftfahrzeuge gilt.