Darf eine Fluggesellschaft einfach so den Flugzeugtyp ändern?
Hallo, ich fliege in 4 Tagen ins Ausland und hatte mir daher schon vor 2 Monaten einen Flug gebucht, der zwar etwas teurer war, dafür aber mit meinem Lieblingsflugzeug durchgeführt wird (A350).
Heute, 4 Tage vor Abflug, steht plöztlich ein anderes Flugzeug Modell dran, was mich sehr verärgert. Denn dieses Flugzeug Modell, ist im Gegensatz zum A350 ohne viel Komfort, was auf einem 10h Langstreckenflug ziemlich dumm ist.
Darf die Fluggesellschaft einfach sowas ändern oder kann ich dagegen "Beschwerde" einlegen?
5 Antworten
und was tust du wenn deine Fluggesellschaft gar nicht fliegt sondern ne Partnergesellschaft ?
Dasselbe ist mir auch mal passiert: Die Swiss hat mal zu Testzwecken eine 777-300ER von Zürich nach Hannover fliegen lassen, die Chance habe ich mir natürlich nicht entgehen lassen.
Und am Gate stand ein A320.
Die Airline war natürlich im Recht, aber ich habe meine Enttäuschung beim Kundenservice zum Ausdruck gebracht und einen Mitleidsgutschein erhalten.
Jetzt sind trotzdem 800€ weg, wegen dem Hotel und dem Essen in der Schweiz, und das an einem Wochenende.
Eine Fluggesellschaft darf abhängig von der zu befördernde Personenanzahl wahlweise das Transportmittel ändern.
Wenn also vorher ein Flugzeug mit sagen wir mal 200 Sitzplätzen geplant war, und am Schluss der Buchung stellt sich heraus dass gerade mal 50 Passagiere befördert werden müssen, können die auch auf ein anderes kleineres Flugzeug ändern.
Das macht allein schon aus Kostengründen Sinn.
Ja, das ist mir alles schon klar, egal. Danke
Ja, darf sie, es besteht bloss Beförderungspflicht. Du hast keinen Anspruch auf ein bestimmtes Modell.
Was heisst den 'ohne viel Komfort'? Mittelblock im A380? Haben sie einen Swearingen Metroliner eingeplant? Oder haben die gar ne alte Transall von der Bundeswehr gemietet? Ist doch alles Quatsch - die beste Economy-Sitze die ich in den letzten Jahren hatte, waren in einer fast 30-jährigen Mühle, dafür noch mit ordentlich Sitzabstand und dicken Achtzigerjahre-Style-Schaumstoffpolster, auf denen nicht schon nach 15 Minuten der Allerwerteste weh tut...
NEIN. Du hast einen Anspruch darauf befördert zu werden. Beim Taxi kannst du ja auch nicht klagen weil das Taxi ein Passat und kein Mercedes war.
Du solltest anfangen zu begreifen dass das was für dich soundsoviel Prozent von irgendetwas ausmacht nur sehr eingeschränkt juristisch relevant ist.
Das sind zwei komplett verschiedene Dinge. Ich seh Fliegen nicht als ein Taxi. Für mich macht Fliegen 80% von der Reise aus..