Wenn man ein Grunstück besitzt: Bis wieviel Meter in die Tiefe gehört einem dann das Grundstück?

5 Antworten

In Deutschland gehört einem nur zum Schein, ein Grundstück! Wenn dort Schätze verbuddelt sind, gehört es dir nicht automatisch, auch wenn es dein "Eigentum" ist. Der Boden gehört dir nur Oberflächlich(50cm). Nur Häuslebauen ist Vertraglich ausgenommen. Willst du Tiefer als 50cm Graben brauchst du rein Rechtlich eine Schürferlaubnis. Das kannst du im Örtlichem Oberbergamt deines Landes beantragen. Schürf-Erlaubnis-Schein nennt sich das. Das ist eine alte Regelung die Bergwerke schützen sollte. So hat Keiner Anspruch auf event. Bergwerke oder Bodenschätze unter seinem Grund.

Entdeckung  27.01.2011, 13:22

Es geht dabei nicht nur um Schürfrechte ...

Und das Grundstück besitzt du nicht nur zum schein ... du bestitzt es wirklich ... nur gehört nicht automatisch alles dir, was du auf deinem Grundstück findest, auch wenn es sich an der Oberfläche deines Besitzes befindet.

Wenn ... zum Beispiel ... ein Kleinflugzeug (oder meinetwegen auch ein großes) vom Himmel auf dein Grundstück fällt, so gehört es dir nicht ... ;-)))

Oder wenn ein Gegenstand der sich im Besitze eines Nachbarn befindet über die gemeinsame Grundstücksgrenze auf dein Grundstück fällt ... so gehört es dir nicht.

Iran666  27.01.2011, 15:57
@Entdeckung

Warum denkst du, habe ich mein Grundstück mit Selbstschussanlagen und Minenfeldern gesichert? Auch meinen Luftraum habe ich mit Lasern bestückt. So gehört jetzt wirklich alles mir, was darauf steht. Hab nämlich auch eine neue Flagge aufs Haus gesetzt. So muss sich nun Jeder der mein Grundstück betreten will, Persönlich bei mir ein Visum beantragen! Und glaub mir!!! Das bekommt nicht Jeder. Touristenbusse hab ich auch verboten.

Entdeckung  27.01.2011, 16:13
@Iran666

Ach so, deswegen ! Und ich habe mich bei meinem letzten Besuch bei Dir schon gewundert, wollte aber aus Höflichkeit (und wohl auch weil mich das alles eingeschüchtert hat, nicht fragen:-) ............. über die Touristenbusse solltest Du nochmals nachdenken ... die könnten (wenn Du es geschickt anstelltest) Geld bringen ... und mit diesem Geld könntest Du wieder andere Grundstücke kaufen ...

Iran666  27.01.2011, 16:32
@Entdeckung

Stimmt, da könntest du Recht haben! Nur wer weiß ob nicht die Regierung(um mich) Spione als Touristen getarnt, einschleusen will?

Sobald man den Boden oder was im Boden ist vom Grundstück entfernen will, braucht man eine Schürfgenehmigung, es sei denn es ist im Rahmen eines Bauprojektes und das erfordert eine Baugenehmigung.

Wenn man tiefer als einen Meter graben will um irgendwas zu erichten, braucht man dazu eine Baugenemigung.

Das gleiche gilt nach oben hin. Wenn man eine Immobilie, also etwas was man nicht leicht entfernen kann auf das Grundstück stellen will, so bracht man ebenfalls eine Baugenehmigung. Einen "wackligen" Schuppen darf man einfach so hinstellen, ein Gartenhäuschen nicht ohne Baugenehmigung sofern es nicht zur Demontage gedacht ist also fest mit einem Fundament verbunden ist.

Es gibt keine allgemeingültige Regelung, wie hoch oder wie tief das Eigentum an einem Grundstück bzw. die Rechte an diesem gehen.

Jedenfalls kannst du weder das Überfliegen noch das drunterherbauen (U-Bahn) verhindern.

Selbst die Nutzung der Bodenschätze ist kaum erlaubt. Stichwort: Bergrecht. Danach sind die bergfreien Stoffe dem Eigentum entzogen (wenn du z.B. eine Kohleader auf deinem Grundstück hast, bist du nicht deren Eigentümer und darfst sie nicht so ohne weiteres nutzen!).

Viel mehr an Eigentum an deinem Grundstück als die ortsüblichen Gepflogenheiten zulassen, hast du nicht.

verbuddelte schätze gehen nicht in dein eigentum über! was du anbaust und erntest ist allerdings dein! erdölfunde oder sonstige, wie goldader, etc musst du schürfrechte erlangen, um sie zu tage fördern zu dürfen!

Das ist regional unterschiedlich. Üblicherweise 0,5 - 1 Meter.

Ausnahme: Genehmigte Bauvorhaben wie z.B. ein Brunnen oder Keller.

kroptine  27.01.2011, 02:30

0,5 Meter? Auf allen vieren durch den Keller kriechen??

Welfensammler  27.01.2011, 02:31
@kroptine

Lesen will gelernt sein...

kroptine  27.01.2011, 02:50
@Welfensammler

ja, schon gemerkt. habs eigentlich schon editiert und gelöscht...hmmm