Darf man auf dem eigenen Grundstück ohne Flugzeugschein Flugzeug fliegen?

6 Antworten

Nein. Mit einem Flugzeug darf man nur auf zugelassenen Flugplätzen starten und landen, oder man benötigt eine entsprechende Ausnahmeerlaubnis. 

Also darfst Du i. d. R. auch mit Flugschein nicht auf Deinem eigenen Grundstück starten oder landen. (Ausnahme: Außenlandung mit Segelflugzeugen, Ballonen, etc, für die es eine generelle Aussenlandegenehmigung gibt.)

Und zum Fliegen eines Flugzeugs brauchst Du immer einen Flugschein. 

Der Unterschied zwischen Auto und Flugzeug ist auch recht einfach: Beim Auto nimmst Du (bei abgesperrtem Privatgelände) nicht am öffentlichen Straßenverkehr teil, weil niemand sonst auf Dein Grundstück fahren kann bzw. darf.

Der Luftraum über Deinem Grundstück ist aber quasi öffentlich nutzbar. Da darf (erstmal) jeder Berechtigte entsprechend der geltenden Regeln drüberfliegen. Ein Segelflugzeug oder Ballon muss dabei bei einer zulässigen Außenlandung auch keine Mindesthöhen einhalten.

Hallo, 

ganz so einfach, wie manche Hobby-Juristen (auch ich) hier bei GF es meinen, ist die Sache natürlich nicht (das wäre ja auch zu schön). 

Grundsätzlich gehört der Luftraum über dem Grundstück dem Eigentümer. So sagt das 

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) im § 905 - Begrenzung des Eigentums: 

"Das Recht des Eigentümers eines Grundstücks erstreckt sich auf den Raum über der Oberfläche und auf den Erdkörper unter der Oberfläche. Der Eigentümer kann jedoch Einwirkungen nicht verbieten, die in solcher Höhe oder Tiefe vorgenommen werden, dass er an der Ausschließung kein Interesse hat." 

Diese Grenze wäre also theoretisch im Unendlichen; praktischerweise wird international aber die Grenze zwischen Luft- und Raumfahrt bei etwa 100 km gezogen. Danach könntest Du über Deinem Grundstück fliegen, weil Du die Verfügungsgewalt hättest. 

Allerdings sagt das 

Luftverkehrsgesetz (LuftVG) § 1 

"(1) Die Benutzung des Luftraums durch Luftfahrzeuge ist frei, soweit sie nicht durch dieses Gesetz, durch die zu seiner Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften, durch im Inland anwendbares internationales Recht, durch Rechtsakte der Europäischen Union und die zu deren Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften beschränkt wird. 

(2) Luftfahrzeuge sind ..." (und dann wird definiert, was alles Luftfahrzeuge sind. Du bist dann also Teilnehmer am Luftverkehr und unterliegst damit den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes bzw. aller gültigen relevanten Vorschriften. 

Allerdings, und hier wird es interessant, heißt es unter Punkt 11: 

"sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte, sofern sie in Höhen von mehr als dreißig Metern über Grund oder Wasser betrieben werden können." 

Was wäre also mit einer GEM (Ground Effect Machine), einem Luftkissenfahrzeug? Es schwebt im Luftraum, fliegt aber nicht. 

Ich denke, statt sich auf die hier gegebenen Antworten zu verlassen, solltest Du besser eine Anfrage bei den Institutionen machen, die es wirklich wissen müssten: 

1. Bei der DFS, der Flugsicherung  

2. Beim LBA, dem Luftfahrt-Bundesamt 

3. Beim Institut für Luft- und Weltraumrecht der Universität Köln. "Es ist das älteste seiner Art in der Welt und wurde als Institut für Luftrecht 1925 in Königsberg, im damaligen Ostpreußen, gegründet." (O-Ton Uni Köln) 

Also wenn die Jungs und Mädels es dort nicht wissen ... 

Anrufen, anschreiben, mailen. Viel Erfolg und stell mal Dein Rechercheergebnis hier ein. 

Es geht nicht um das Grundstück, hier spielt der Luftraum ein wichtige Rolle!

Da geht's um den Luftraum. Hat mit dem Grundstück nichts zutun.

Nicht erlaubt. (Luftraumordnung).