Bis wann muss der Unterhalt auf dem konto sein?

3 Antworten

Ich vermute mal hier spricht man von Kindesunterhalt oder?

Eine offizielle Deadline gibt es nicht. Sollte eine Titulierung des Unterhalts stattgefunden haben, wird da auch festgelegt bis wann im Monat gezahlt werden muss. Ebenfalls bei einem richterlichen Beschluss.

Ansonsten orientiert man sich ganz normal nach der Mietszahlung (erster im Monat)

DasNeueProfil  09.01.2018, 13:41

Eine offizielle Deadline gibt es nicht

Sieht das BGB aber anders.

Lalalalalal42 
Beitragsersteller
 09.01.2018, 12:07

Wippich... Ich mache grad eine vollzeit Ausbildung, wie soll das gehen?

Lalalalalal42 
Beitragsersteller
 09.01.2018, 11:14

Super und wenn der kindsunterhalt immer erst so am10-12 da ist und der Vermieter (zu recht!) schon mit der miete drängelt?

Plueschtier94  09.01.2018, 11:17
@Lalalalalal42

Der Unterhaltstermin ist letzlich eine beidseite Vereinbarung. Wenn du bisher nichts gesagt hast, hast du quasi dem Zahlungstermin des Unterhaltspflichtigen zugestimmt.


Ich würde ansonsten nochmal mit dem Unterhaltspflichtigen reden. Man wird sich da sicherlich einig.

Ansonsten kannst du jederzeit zum Jugendamt und eine Titulierung in Gang setzen. Wenn der Unterhaltspflichtige das unterschreibt (muss er nicht, macht man meistens dennoch) wird eine Summe festgesetzt die bis dann und dann gezahlt werden muss. Wird nicht gezahlt, ist der Unterhaltspflichtige pfändbar.

Dass der Vermieter die Miete haben möchte, ist ja auch verständlich. Aber ich hoffe ihr könnt es ohne Amt und Richter klären

Gemäß BGB §1612 monatlich im voraus. Das kann man beim Dauerauftrag auch so einstellen, mein Unterhalt geht so vom Konto ab, das er in jedem Fall am 01. auf dem Konto des Berechtigten ist.

In der grauen Theorie am 3. eines Monats. Steht meist auch im Titel.

Wenn der Unterhaltszahler aber selbst erst später sein Gehalt bekommt, ist das natürlich nicht einzuhalten.

DasNeueProfil  09.01.2018, 13:43

Wenn der Unterhaltszahler aber selbst erst später sein Gehalt bekommt, ist das natürlich nicht einzuhalten.

Natürlich ist das einzuhalten. Ob mein Gehalt nun am 01., 15. oder 30. auf dem Konto landet, es hat immer für einen Monat auszureichen, also kann ich auch am 01. regelmäßig den Unterhalt zahlen.

Menuett  09.01.2018, 16:47
@DasNeueProfil

Das kann vor Gericht ganz fix geändert werden.