Handy an der ampel beim Elektroauto?


07.12.2021, 12:26

Das es generell nicht gut ist sein Handy am Steuer zu benutzen ist mir klar, da brauch ich keine Belehrung. Ich finde das Urteil einfach interessant und frage mich, wie das wohl bei einem Elektroauto aussehen würde.

12 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Logisch betrachtet aus diesem Urteil heraus wäre eigentlich zu erwarten, dass ein nur stehendes Elektroauto bedeutet, man kann dann am Handy rumspielen. Schließlich ist die Maschine aus.

Schließlich ist es auch bei einem Verbrenner so, tritt man aufs Gas, springt die Maschine an, ohne weiteres Zutun und man kann je nach Fahrzeug auch sogleich losfahren - ok ein Fahrzeug mit Autostart und Automatik.

Es wird hierbei beim Verbrenner nicht gefordert, dass man das Fahrzeug gänzlich außer Betrieb nimmt, kann demnach dann auch beim Elektrofahrzeug nicht gefordert werden.

Jetzt muss man allerdings wissen, das OLG Hamm ist unter Fachleuten berühmt für sonderbare Urteile. Von da kommt z.B. auch, dass, so man niesen muss am Steuer, man zunächst einmal rechts ranzufahren und verkehrsgerecht anzuhalten habe, bevor man niest.

Ist das Urteil also quasi ein 'Freibrief' für elektroautofahrer?

... an der Ampel stehend am Handy rumzupopeln? Ja. Ist es ja schließlich auch für Verbrennerfahrzeugführer bei Start/Stop Automatik gleichermaßen.

Aber nicht vergessen, erst Handy weglegen, dann erst aufs Gas.

E-Autos müssen in aller Regel in einen fahrbereiten Modus versetzt werden, der auch als Solcher angezeigt wird. Diese Leuchte, die die Betriebsbereitschaft symbolisiert, gilt als laufender Motor.

Henry866 
Beitragsersteller
 07.12.2021, 13:16

Ist das eine Vermutung oder festgeschrieben?

Das klingt für mich nämlich logisch und sinnvoll.

Wenn du an der Ampel stehst egal ob Auto an oder aus ,darf man das Handy nicht in der Hand halten, da man am Straßenverkehr teilnimmt ist doch ganz logisch.

Henry866 
Beitragsersteller
 08.12.2021, 09:36

Und woher kommt dann das Urteil vom Oberlandesgericht Hamm, das sagt bei Start Stop sie es erlaubt?

https://verkehrsrecht.gfu.com/2014/10/olg-hamm-motor-mit-start-stopp-automatik-aus-handynutzung-erlaubt/

Direktor25  08.12.2021, 09:38
@Henry866

Was ist das denn für ein Schwachsinn.

Henry866 
Beitragsersteller
 08.12.2021, 09:40
@Direktor25

Ich find es auch...fragwürdig.

Aber das Urteil wurde meines Wissens nach nicht angerechnet, widerrufen oderso und ist damit rechtskräftig.

Und damit ist dir mit Start-Stop-Automatik erstmal 'erlaubt' dein handy zu benutzen wenn diese greift

Direktor25  08.12.2021, 09:41
@Henry866

Ja wenn das so ist werde ich das ab jetzt machen

wie das wohl bei einem Elektroauto aussehen würde.

genauso wie mit einem Benziner/Diesel. es gibt keinen Unterschied.

Henry866 
Beitragsersteller
 07.12.2021, 12:42

Aber bei einem Verbrenner erkennst du das der Motor aus ist daran, das die Drehzahl auf 0 ist (und das Auto still). Wie bei einem Elektroauto? Da steht der Motor immer wenn das Auto steht. Ist das Urteil also quasi ein 'Freibrief' für elektroautofahrer?

peterobm  07.12.2021, 12:45
@Henry866

einen Freibrief kann ich nicht erkennen,

du nimmst Gas weg, ist beim E-Auto der "Motor" aus. du rollst; nennt sich während der Fahrt :)

Henry866 
Beitragsersteller
 07.12.2021, 12:52
@peterobm

Touché

Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn

1.hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und2.entwedera)nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder b)zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.

Dieses steht auch in der StVo. Wenn du an einer Ampel mit dem Auto stehst oder im Stau, dann führst du das Fahrzeug.

Henry866 
Beitragsersteller
 07.12.2021, 12:45

Lies mal bitte meine Quellen und das Urteil des OGH.

Da steht, in Kurzform: Motor an, Handyverbot, Motor aus (Auto steht) Handy erlaubt.

michi550  07.12.2021, 12:55
@Henry866

in der Straßenverkehrsordnung steht VOLLSTÄNDIG ausgeschalteter Motor. Das sollte eigentlich recht eindeutig sein.

und das steht da auch: das fahrzeugseitige automatische Abschalten des Motors im Verbrennungsbetrieb oder das Ruhen des elektrischen Antriebes ist kein Ausschalten des Motors in diesem Sinne. 3Absatz 1a Satz 1

michi550  07.12.2021, 13:00
@Henry866

Außerdem ist das Urteil 7 Jahre alt. Bis heute haben sich die Straßenverkehrsordnung und der Bußgeldkatalog geändert.

Henry866 
Beitragsersteller
 07.12.2021, 13:12
@michi550

Aber es gab auch noch kein anders lautendes Urteil.