Handy an der ampel beim Elektroauto?
Nach dem Bussgeldkatalog, ist es nur strafbar das Handy im Auto zu bedienen, wenn der Motor läuft.
Zitat von Bussgeldkatalog.org :
"Grundsätzlich gilt, dass ein Verbot für die Nutzung eines Mobiltelefons nur dann greift, wenn der Motor des betreffenden Kfz läuft.
Steht ein Fahrzeug hingegen mit abgeschaltetem Motor [...], ist die Handy-Nutzung nach geltender Regelung der Straßenverkehrsordnung (StVO) gestattet."
Steht man nun an der Ampel oder im Stau oder an der Ampel mit ausgeschaltetem Motor, darf man das Handy benutzen.
Das OLG Hamm, bestätigte in einem Urteil, das das auch gilt, wenn der Motor durch eine Start-Stop-Automatik abgestellt wurde.
Nun ist für mich die Frage, wie das zb. bei einem Elektroauto aussieht. Man kann kaum nachvollziehen ob der Motor läuft oder aus ist. Auch eine klassische Zündung gibt es kaum noch.
Wie würde das gehandhabt werden?
Das es generell nicht gut ist sein Handy am Steuer zu benutzen ist mir klar, da brauch ich keine Belehrung. Ich finde das Urteil einfach interessant und frage mich, wie das wohl bei einem Elektroauto aussehen würde.
12 Antworten
Logisch betrachtet aus diesem Urteil heraus wäre eigentlich zu erwarten, dass ein nur stehendes Elektroauto bedeutet, man kann dann am Handy rumspielen. Schließlich ist die Maschine aus.
Schließlich ist es auch bei einem Verbrenner so, tritt man aufs Gas, springt die Maschine an, ohne weiteres Zutun und man kann je nach Fahrzeug auch sogleich losfahren - ok ein Fahrzeug mit Autostart und Automatik.
Es wird hierbei beim Verbrenner nicht gefordert, dass man das Fahrzeug gänzlich außer Betrieb nimmt, kann demnach dann auch beim Elektrofahrzeug nicht gefordert werden.
Jetzt muss man allerdings wissen, das OLG Hamm ist unter Fachleuten berühmt für sonderbare Urteile. Von da kommt z.B. auch, dass, so man niesen muss am Steuer, man zunächst einmal rechts ranzufahren und verkehrsgerecht anzuhalten habe, bevor man niest.
Ist das Urteil also quasi ein 'Freibrief' für elektroautofahrer?
... an der Ampel stehend am Handy rumzupopeln? Ja. Ist es ja schließlich auch für Verbrennerfahrzeugführer bei Start/Stop Automatik gleichermaßen.
Aber nicht vergessen, erst Handy weglegen, dann erst aufs Gas.
E-Autos müssen in aller Regel in einen fahrbereiten Modus versetzt werden, der auch als Solcher angezeigt wird. Diese Leuchte, die die Betriebsbereitschaft symbolisiert, gilt als laufender Motor.
Ist das eine Vermutung oder festgeschrieben?
Das klingt für mich nämlich logisch und sinnvoll.
Wenn du an der Ampel stehst egal ob Auto an oder aus ,darf man das Handy nicht in der Hand halten, da man am Straßenverkehr teilnimmt ist doch ganz logisch.
Was ist das denn für ein Schwachsinn.
Ich find es auch...fragwürdig.
Aber das Urteil wurde meines Wissens nach nicht angerechnet, widerrufen oderso und ist damit rechtskräftig.
Und damit ist dir mit Start-Stop-Automatik erstmal 'erlaubt' dein handy zu benutzen wenn diese greift
Ja wenn das so ist werde ich das ab jetzt machen
wie das wohl bei einem Elektroauto aussehen würde.
genauso wie mit einem Benziner/Diesel. es gibt keinen Unterschied.
Aber bei einem Verbrenner erkennst du das der Motor aus ist daran, das die Drehzahl auf 0 ist (und das Auto still). Wie bei einem Elektroauto? Da steht der Motor immer wenn das Auto steht. Ist das Urteil also quasi ein 'Freibrief' für elektroautofahrer?
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
1.hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und2.entwedera)nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder b)zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.
Dieses steht auch in der StVo. Wenn du an einer Ampel mit dem Auto stehst oder im Stau, dann führst du das Fahrzeug.
Lies mal bitte meine Quellen und das Urteil des OGH.
Da steht, in Kurzform: Motor an, Handyverbot, Motor aus (Auto steht) Handy erlaubt.
in der Straßenverkehrsordnung steht VOLLSTÄNDIG ausgeschalteter Motor. Das sollte eigentlich recht eindeutig sein.
und das steht da auch: das fahrzeugseitige automatische Abschalten des Motors im Verbrennungsbetrieb oder das Ruhen des elektrischen Antriebes ist kein Ausschalten des Motors in diesem Sinne. 3Absatz 1a Satz 1
Außerdem ist das Urteil 7 Jahre alt. Bis heute haben sich die Straßenverkehrsordnung und der Bußgeldkatalog geändert.
Aber es gab auch noch kein anders lautendes Urteil.
Und woher kommt dann das Urteil vom Oberlandesgericht Hamm, das sagt bei Start Stop sie es erlaubt?
https://verkehrsrecht.gfu.com/2014/10/olg-hamm-motor-mit-start-stopp-automatik-aus-handynutzung-erlaubt/