Psychatrische Begutachtung ablehnen?
Vor ein paar Monaten hat das Jobcenter die Rentenversicherung gebeten, meine Erwerbsfähigkeit zu überprüfen. Nun hab ich bald einen Termin zur Begutachtung bei einem Psychiater. Kann ich diesen Termin absagen und der Rentenversicherung schriftlich mitteilen, dass ich keinen ärztlichen Kontakt wünsche und darum bitten, dass nach Aktenlage entschieden wird?
7 Antworten
Kann ich diesen Termin absagen und der Rentenversicherung schriftlich mitteilen, dass ich keinen ärztlichen Kontakt wünsche und darum bitten, dass nach Aktenlage entschieden wird?
Natürlich kannst du darum "bitten".
Die Aktenlage wird aber gegen dich Sprechen. So oder so spricht diese im Regelfall IMMER gegen einen wenn man nach der Aktenlage entscheiden soll.
Da du dich jedoch weigerst, hast du wohl auch etwas zu verstecken.
An deiner Stelle würde ich hingehen und damit das Thema erledigen.
Absagen würde ich den Termin an Deiner Stelle nicht, da man das als "mangelnde Mitwirkung" werten kann bzw. als Pflichtverletzung aus einer Eingliederungsvereinbarung.
Mögliche Folge: Sanktion oder schlimmstenfalls Leistungsentzug.
Ob einem Ersuchen nach Begutachtung via Aktenlage "einfach so' stattgegeben wird, kann ich nicht sagen.
Weshalb willst Du denn nicht hin zum Termin? Soweit mir bekannt, stellt der Gutachter Dir nur Fragen, die Du beantworten kannst, jedoch nicht mußt. Meines Wissens nach darf man auch mit der Unwahrheit antworten, sofern man das für erforderlich hält.
Hallo,
in deinem Fall gibt es keine Sanktionen oder Leistungsentzug, da ich nicht deiner Fragestellung entnehme, das du bereist eine Leistung von der DRV bekommst.
Ansonsten wärst du nicht Leistungsempänger bei der ARGE.
Wenn du die Entscheidung Aktenlage möchtest, dann wird die DRV der ARGE mitteilen, dass eine leistungsbeurteilung nicht möglich ist udn anch Aktenlage du erwerbsfähig bist.
Dann kann aber die ARGE sanktionieren.
Beste Grüße
Dickie59
Du bist zur Mitwirkung verpflichtet. Wenn du dich verweigerst, hast du mit Kürzung oder sogar Versagung der Leistung zu rechnen.
Dann wundere dich nicht über eine Entscheidung nach Aktenlage. Dazu gehört natürlich die Ablehnung deiner Mitwirkung an der Feststellung.