Bin ich verpflichtet meinem Arbeitgeber bei Aufnahme einer Arbeit die Geburtsurkunde meines volljährigen Kindes wegen der Lohnsteuerklasse auszuhändigen?

3 Antworten

Das Finanzamt vergibt die Steuerklasse, die werden schon wissen ob du ein Kind hast.

Bei deinem Arbeitgeber gibts du deine echte Steuernummer an, wenn nicht sind das falsche Tatsachen.

Du musst Sie nicht abgeben.

Familiemaus 
Beitragsersteller
 09.02.2017, 23:49

Der Arbeitgeber hat meine richtige Steuernummer. Er weiß, daß ich ein volljähriges Kind habe und möchte die Geburtsurkunde wegen dem sonst erhöhten Beitrag zur Pflegeversicherung.( 0,25% ) Den möchte ich aber bezahlen, das macht mir nichts aus.

mir erschließt sich jetzt nicht ganz der sinn der frage.

lohnsteuerklassen legt meines wissens nicht der AG fest. und was er mit der geburtsurkunde anfangen will, kann ich auch nicht nachvollziehen.

das sind doch sachen des finanzamtes und/oder der lohnsteuerausstellenden behörde.

Familiemaus 
Beitragsersteller
 09.02.2017, 23:32

Er will damit dem Finanzamt nachweisen, das ich ein Kind habe. Ich nehme an, er gibt die Geburtsurkunde an das Finanzamt weiter.

casala  09.02.2017, 23:35
@Familiemaus

hä? - für den nachweis der steuerklasseneinordnung bist meines wissens DU verantwortlich. dein AG übernimmt das.

Familiemaus 
Beitragsersteller
 09.02.2017, 23:47
@casala

Ach so, dann brauch er einen Nachweis von mir, das ich nicht kinderlos bin, wegen der Pflegeversicherung. Das möchte ich aber nicht nachweisen. Oder bin ich dazu verpflichtet? Ich zahle gerne die ca 0,25 erhöhten Beiträge zur Pflegeversicherung bei Kinderlosigkeit. Ist das erlaubt?

casala  09.02.2017, 23:50
@Familiemaus

ist doch unerheblich - fakt ist doch die grundeinordnung deiner steuerklasse durch das finanzamt oder die ausstellende behörde. mehr steht ihm nicht zu.

daß jetzt AG dem finanzamt gegenüber DEINE steuereinstellung beweisen müssen, wäre mir neu.

Familiemaus 
Beitragsersteller
 09.02.2017, 23:51
@casala

Dann bin ich nicht zur Abgabe der Geburtsurkunde an den AG verpflichtet?

casala  09.02.2017, 23:54
@Familiemaus

s. o. -  wäre mir neu, daß der AG die steuereinstufung vornimmt.

wenn du gern "Steuerklasse 1 ohne alles" bist, dann lass es natürlich.

Familiemaus 
Beitragsersteller
 09.02.2017, 23:26

Dann kann man vom Arbeitgeber nicht dazu gezwungen werden, die Geburtsurkunde vom Kind abzugeben?

Ranzino  09.02.2017, 23:27
@Familiemaus

Nö, der AG trägt dann halt das ein, was du nachweisen kannst. Du wirst also wie "ohne Kind" behandelt.