Steuerklasse 6 obwohl das eigentlich 1 sein müsste?

6 Antworten

ELSTAM-Verfahren = automatischer Abruf der Steuermerkmale beim Finanzamt

Keine korrekte Steuerklasse:

Es gibt 3 Möglichkeiten:

1. Du hast dem ArbG Deine Steueridentifikationsummer nicht mitgeteilt - dann wird automatsch Steuerklasse VI berücksichtigt

2. Du hast noch parallel eine weitere Beschäftigung mit Steuerklasse I - neuer ArbG hat Dich als "Nebenarbeitgeber" angemeldet

3. Ein alter Arbeitgeber hat Dich noch nicht beim Finanzamt abgemeldet (z. B. es stehen noch Gehaltszahlungen offen - dann hätte Dich der neue ArbG ebenfalls nicht als "Hauptarbeitgeber" angemeldet - den sonst wäre beim "Nebenarbeitgeber" (hier alter ArbG) nun automatisch Steuerklasse VI.

Zu vermuten ist die Möglichkeit 1, denn wenn der ArbG Dich als Hauptarbeitgeber angemeldet hätte, dann hättest Du auch Steuerklasse I egal ob noch eine weitere Beschäftigung vorliegt oder der alte ArbG Dich noch nicht abgemeldet hätte.

Das Finanzamt hat übrigens nichts damit zu tun - das ist ausschließlich Sache der ArbG.

Sprich mit deiner Personalabteilung was da vielleicht schief gelaufen ist, und sorge dafür das deine Richtige Lohnsteuerklasse eingereicht wird, und bitte danach die Personalabteilung dir deinen differenzbetrag von steuerklasse 6 zu der neuen Steuerklasse auszubezahlen(Lohnabrechnung korrigieren), so das du nicht bis zum ende des Jahres warten musst (oder bis zur Steuererklärung) bis du das Geld zurückbekommst.

Ist mir auch schon mal passiert, im nächsten Monat hatte ich mein Fehlendes Geld vom Vormonat wegen falscher Steuerklasse auf dem Konto und hatte eine neue Lohnabrechnung bekommen.

liegt vermutlich daran, dass der alte Arbeitgeber sich noch nicht als Hauptarbeitgeber beim Finanzamt abgemeldet hat.

Der Arbeitgeber MUSS die Daten aus der Elstam-Datenbank verwenden. Wenn dort ein Arbeitgeber aus Schusseligkeit vergißt, den Arbeitnehmer von seinem Unternehmen abzumelden, bekommt der neue Arbeitgeber die Steuerklasse 6 zugeteilt.

angel38 
Beitragsersteller
 13.08.2015, 16:40

İch arbeite zum ersten mal

PatrickLassan  13.08.2015, 20:04
@angel38

Dann gibt es eigentlich nur einen Grund. Siehe § 39c Einkommensteuergesetz:

Solange der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zum Zweck des Abrufs der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (§ 39e Absatz 4 Satz 1) die ihm zugeteilte Identifikationsnummer sowie den Tag der Geburt schuldhaft nicht mitteilt oder das Bundeszentralamt für Steuern die Mitteilung elektronischer Lohnsteuerabzugsmerkmale ablehnt, hat der Arbeitgeber die Lohnsteuer nach Steuerklasse VI zu ermitteln

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__39c.html

Hast Du dem AG rechtzeitig Deine Steuer-ID mitgeteilt? Denn falls nicht, *muss* er Dich zwingend auf StKl. 6 abrechnen.


Ich würde das mit dem Finanzamt abklären, denn das ist zuständig für die Vergabe der Steuerklassen.