Bin ich noch im Rechtschutz meiner Eltern?

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Ich kenn den Tarif deiner Rechtsschutzversicherung nicht. Aber in der Regel sagt man das Kinder bis zum 25 jährigen Lebensjahr ohne eigenes Einkommen im Elternhaus mitversichert sind. Schau dir mal die Bedingungen an wie es dort geregelt ist. Einige Anbieter sehen das unterschiedlich an.

Mit freundlichem Gruß Finanzcenter Weserbergland

PS: Es muss sich bei Deinen Eltern um eine Familienrechtsschutzversicherung handel. Vielleicht besteht die Möglichkeit des zusätzlichen Einschlusses.

Meine Tochter hatte ein Zimmer bzw. eine kleine Wohnung in der Schulnähe in einem anderen Ort zwecks Ausbildung.

Gemeldet war sie zu Hause. Versicherungsschutz bestand bis 23 Jahre.

Als sie eine Wohnung zuhause im Wohnort hatte, (20 Jahre ) und dort gemeldet war, benötigte sie eine eigene Rechtsschutzversicherung.

Wenn Du noch in der Ausbildung bist - dann in der Regel bei den Eltern mit versicher - es sei denn, Du hat eine neue Hauptwohung und nicht nur eine Nebenwohnung wegen der Ausbildung oder so; ansonsten die Geselleschaft der Eltern fragen, da meist bis 25 / Ende der ersten Ausbildung Schutz besteht - bei einigen sogar länger ( z.B. Studium usw,) Das ist so bei der Fam. Haftpflicht ebenso wie bei der Rechtsschutz

wenn du noch in ausbildung bist, kannst du bis 25 mit versichert sein, kommt aber auf die versicherung an, musst du dort mal nachfragen, sobald du eigenes einkommen beziehst, fällt auch diese möglichkeit flach

Eigene Wohnung, eigenes Einkommen: nein, bist du nicht. Wenn du aber noch in der Ausbildung bist, kann die Versicherung dich weiter mit versichern, das machen die aber nur, wenn deine Eltern dort anfragen. Und das macht halt nicht jede Versicherung.