Rechtsschutzversicherung - Beim Dualen Studium noch bei Eltern versichert?
Hallo,
ich werde ab Oktober ein duales Studium anfangen. Nun weiß ich jedoch leider nicht, ob ich ab dem Zeitpunkt, weiterhin bei meinen Eltern in der Rechtsschutz mitversichert bin. Ich bin 19 Jahre alt und mein Erstwohnsitz ist ab Oktober dann auch nicht mehr bei meinen Eltern.
6 Antworten
Kannst du selbst in den Bedingungen deiner Eltern in den ARB (Allg. RS-Bedingungen) unter dem Punkt "Mitversicherte Personen" nachlesen. Wir haben diese nicht vorliegen und in der Regel gilt: bestenfalls bist du kostenlos bis zum 30. Lj. mitversichert bei den Eltern, längstens jedoch bis zur Heirat!?
Gruß einer ehem. Versich.maklerin
Kommt darauf an, bei welchem Rechtsschutzversicherer besteht und wann er abgeschlossen wurde.
Bei neuen Verträgen kann man davon ausgehen, dass die Kinder bis zur Beendigung ihrer ersten Ausbildung mitversichert sind.
Allerdings gibt es auch Verträge, wo die Kinder solange sie in der Ausbildung sich befinden oder bei den Eltern im Haushalt wohnen mitversichert sind.
Bei Älteren Tarifen findet man auch manchmal den Hinweis dass Kinder nur bis zum 18, bzw. 21. Lebensjahr mitversichert sind
Bedeutet, es bleibt dir nichts anderes übrig als beim Versicherer nachzufragen.
Bei meiner wäre es kein Problem, das soll aber eine von den schlechten sein, wird hier oft behauptet.
Beginn eines Studium ist kein Grund für einen Rauswurf.
Bei einer Rechtsschutzversicherung ist nicht automatisch die gesamte Familie mitversichert. Da müssen deine Eltern nachfragen welchen Tarif sie da gewählt haben und für welche Bedingungen der greift (wenn überhaupt dann vermutlich eh maximal für direkte Familienmitglieder im eigenen Haushalt).
...auch Studenten/Azubis mit eigenem Haushalt sind noch bei den Eltern kostenlos mitversichert, solange sie noch nicht verheiratet sind😂!
Aktuell sind wir alle bei meinem Vater mitversichert.
Kommt auf die Versicherung an kannst Du in dem Vetrag oder der AGB nachlesen