Rechtsschutz Versicherung nach Blitzer.

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Nein. Geht nicht rückwirkend. Außerdem haben Rechtsschutzversicherungen eine Wartezeit von drei Monaten. Innerhalb der ersten drei Monate besteht nur sehr eingeschränkt Rechtsschutz.Auf keinen Fall kriegst du rückwirkenden Rechtsschutz. Der Tatzeitpunkt zählt natürlich.

Du kannst aber auch ohne eigenen Rechtsschutzversicherungsvertrag versichert sein, z.B. über die Eltern, vor allem aber als berechtigter Fahrer eines auf eine rechtsschutzversicherte Person zugelassenen Fahrzeugs. Falls du nicht mit dem eigenen Auto gefahren ist, musst du mal den Halter fragen, ob er rechtsschutzversichert ist.Kuck mal hier:http://knoellchen.eu/german/?page_id=1097

Keine Chance. Es zählt das Datum des Vergehens; zudem greifen alle RS-Versicherungen erst nach einer Karenzzeit von einigen Wochen ab Vertragsabschluss.

holger1st  06.06.2011, 15:13

Nicht ganz - speziell Verkehrs-RS kann man teils auch ohne die sonst übliche 3-Monate Wartezeit haben (rückwirkend geht da natürlich auch nix).

Ein Haus kann man auch nicht mehr versichern wenn das Gebäude schon brennt.