Rechtsschutz Versicherung nach Blitzer.
Ich wurde Letzte Woche geblitzt und der Blitzer stand da etwas fraglich aber egal die eigentliche frage ist wenn ich jetzt noch eine rechtsschutzversicherung abschließe wirkt sie noch ? den bescheid habe ich noch nicht bekommen.
Also die frage zählt das Datum der Ordnungswidrigkeit oder das datum Des Bescheids den aus eigener tasche lohnt es nicht vorzugehen nur das evtl. Bußgeld wäre höher als der beitrag zur Verkehrs-rechtsschutz.
3 Antworten
Nein. Geht nicht rückwirkend. Außerdem haben Rechtsschutzversicherungen eine Wartezeit von drei Monaten. Innerhalb der ersten drei Monate besteht nur sehr eingeschränkt Rechtsschutz.Auf keinen Fall kriegst du rückwirkenden Rechtsschutz. Der Tatzeitpunkt zählt natürlich.
Du kannst aber auch ohne eigenen Rechtsschutzversicherungsvertrag versichert sein, z.B. über die Eltern, vor allem aber als berechtigter Fahrer eines auf eine rechtsschutzversicherte Person zugelassenen Fahrzeugs. Falls du nicht mit dem eigenen Auto gefahren ist, musst du mal den Halter fragen, ob er rechtsschutzversichert ist.Kuck mal hier:http://knoellchen.eu/german/?page_id=1097
Keine Chance. Es zählt das Datum des Vergehens; zudem greifen alle RS-Versicherungen erst nach einer Karenzzeit von einigen Wochen ab Vertragsabschluss.
Nicht ganz - speziell Verkehrs-RS kann man teils auch ohne die sonst übliche 3-Monate Wartezeit haben (rückwirkend geht da natürlich auch nix).
Ein Haus kann man auch nicht mehr versichern wenn das Gebäude schon brennt.