Ausbildung anfangen, Eltern Hartz 4 und in eigene Wohnung ziehen?
Hallo, ich lebe in berlin und fange im September meine Ausbildung an, da meine Eltern Hartz4 beziehen, habe ich im Internet schon recherchiert aber immer was andere gelesen. Kann ich mit 18 wenn meine Eltern Hartz4 beziehen umziehen in eine eigene Wohnung? Einige sagen nein muss bei meinen eltern bleiben bis 25 andere sagen ja kann ich und kann Bafög, BAB oder ALG2 beziehen? Danke schon mal im vorraus.
6 Antworten
Wen du eine Wohnung mit deinem ausbilddungsgehalt und deinem Kindergeld auskosmt kanst du ausziehn aber ob du damit eine Wohnung in berlin bezahlen kanst ist fraglich.Außerdem würde eone wohnung eine menge geld kosten weil du alles brauchst und wen du nicht weniegsten 2000-3000 Für die küche möbeln usw hast .Sobald du gebnug geld für die eignen wohnung has die du dan seber finanzieren kanst kannst du jederzeit ausziehen.Mit deiner ausbildung fällst du auch aus der bedarfsgemeinschaft und dein ausbildungsgehalt darf nicht mehr angerechnet werden.
Wenn dein Ausbildungsbetrieb weit entfernt ist, wirst du unterstützt, ansonsten nicht. Klar kannst du ohne Unterstützung ausziehen und möglich ist es selbst für einen schlecht bezahlten Azubi. Musst allerdings auf Luxus verzichten und eventuell in eine WG ziehen. Beachte, dass du zu deinem Ausbildungsgehalt auch Anspruch auf das Kindergeld hast, dass deine Eltern für dich bekommen (Sofern du ausziehst oder nicht Zuhause wohnst). Dieses macht auch nochmal einen Anteil aus.
Ab deinem 18 Lebensjahr kannst du ohne weiteres ausziehen,wenn du deinen Bedarf selber finanzieren kannst !
Als Azubi hast du dann aber außerhalb deines bedürftigen Elternhauses nach § 7 Abs. 5 SGB - ll keinen Leistungsanspruch mehr,die steht also keine ALG - 2 Aufstockung vom Jobcenter zu.
Du könntest dann nur Anspruch auf Bafög - oder - BAB - haben,je nach dem was du für eine Ausbildung machst,schulisch oder betrieblich.
Musst also mit deiner Azubi Vergütung + deinem Kindergeld erst einmal einen Vermieter finden,der dir eine Wohnung vermietet und dann kannst du ggf. noch BAB - oder - Bafög - beantragen bzw. beziehen,wenn du sonst deinen Bedarf nicht decken kannst.
Würdest du dann auch damit deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung nicht decken,dann könntest du unter Umständen beim Jobcenter noch einen Mietzuschuss zu deinen ungedeckten KDU - beantragen.
Du würdest dann noch eine Beihilfe bis zu deinen angemessenen KDU - bekommen,dieser Zuschuss ist eine eigenständige Leistung und hat mit ALG - 2 nichts zu tun.
Bevor du aber über das Ausziehen nachdenkst,würde ich mir das alles mal ganz genau durchrechnen.
Denn alleine mit der Warmmiete ist es dann nicht getan,da kommen noch weitere Kosten auf dich zu,die dann z.B. Versicherung,Strom,Lebensmittel,Klamotten,usw. wären.
Dir stünde dann zwar dein Kindergeld zu,wenn du von deinen Eltern keinen Unterhalt bekommen würdest,aber wie gesagt,die Kosten liegen dann sehr wahrscheinlich höher,als wenn du bei deinen Eltern wohnen bleiben würdest.
Du musst dann zwar auch einen Teil bzw.dann deinen kompletten Bedarf selber finanzieren,je nach dem was du an Brutto / Netto verdienen würdest,aber damit würdest du ggf. besser fahren.
Es kommt dann auf die Warmmiete deiner Eltern an und wie viele Personen im Haushalt leben,dann wird die Warmmiete durch die Anzahl der Personen geteilt und ergibt dann den Kopfanteil der KDU.
Im schlimmsten Fall müsstest du dann diesen Kopfanteil dann an deine Eltern zahlen,ihnen Kostgeld abgeben oder dich selber versorgen und einen Anteil an Stromkosten tragen.
Wenn du dann ein gutes Einkommen hättest,würde max.dein Kindergeld bei der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Eltern angerechnet werden können,wenn du es selber zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigen würdest.
Das ist eine Ausnahme bei der Anrechnung von Einkommen des Kindes,auf die BG - der Eltern,du würdest dann nämlich aus dieser raus sein.
Eine weitere Anrechnung käme dann nur in Betracht,wenn du es freiwillig machen würdest und sie unterstützen möchtest.
Mal ein Beispiel :
Deine Eltern wohnen mit dir alleine und zahlen / bekommen 600 € für die Warmmiete,dann läge der jeweilige Kopfanteil bei 1 / 3,also 200 €.
Dazu käme dann dein Regelsatz ab 18,der dann derzeit 320 € beträgt,das würden dann insgesamt 520 € Bedarf machen.
Würdest du jetzt 600 € Brutto und 500 € Netto aufs Konto bekommen,dann läge dein Freibetrag nach § 11 b SGB - ll bei insgesamt min.200 € und diese würden dir dann theoretisch vom Netto abgezogen und ergeben dein anrechenbares Netto.
Das würde dann hier angenommen 300 € betragen,dazu käme dann dein Kindergeld von 184 €,gesamt dann ca.484 € anrechenbares Einkommen.
Bedarf 520 € minus 484 € anrechenbares Einkommen = ca.36 € ALG - 2 Aufstockung vom Jobcenter.
Du würdest also dein Kindergeld zur eigenen Bedarfsdeckung benötigen.
Da deine Eltern dein Kindergeld wahrscheinlich weiter auf ihr Konto bekommen würden ( ist aber trotzdem dein Einkommen und wird auch solange auf deinen Bedarf angerechnet,solange du es benötigen würdest ) hättest du von deinen 200 € Kopfanteil der KDU - schon 184 € gezahlt.
Würdest ihnen also noch von deinem Nettoeinkommen 16 € geben müssen,anteilig Strom zahlen,Kostgeld abgeben oder dich dann selber versorgen und der Rest ist dann deine.
du kannst ausziehen, wirst aber kein bab oder bafög erhalten, da dir zuzumuten ist zu hause zu wohnen. ob in eigener wohnung oder bei deinen eltern du musst miete, strom, wasser, lebensmittel an deine eltern abgeben.
Es gibt da jedenfalls was. Weiß aber nicht mehr wie es heißt und was für Gegebenheiten, zb Distanz zum Arbeitgeber wichtig sind. Frag mal beim Arbeitsamt nach.